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Aktenrückgabe wird verweigert

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aktenrückgabe wird verweigert im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten MORGÄÄÄÄHN. Vorabinformation: Mein Name ist ( bitte niemals Klarnamen verwenden) bin 57 und ich lebe (eigentlich Glücklich) ...


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Alt 03.02.2020, 08:36   #1
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Registriert seit: 25.01.2020
Beiträge: 2
Unglücklich Aktenrückgabe wird verweigert

Hallo und guten MORGÄÄÄÄHN.

Vorabinformation:

Mein Name ist (bitte niemals Klarnamen verwenden) bin 57 und ich lebe (eigentlich Glücklich) im "Betreuten Wohnen".
Glücklich darum:"Ich habe nach meinem tiefen Fall eine schöne Wohnung, sehe meine Kinder regelmäßig und hatte auch bis vor 2 Wochen eine glückliche Beziehung, die mir mein Betreuer versucht hat kaputt zu bekommen.
Er ist auch der Betreuer meiner Partnerin!

Zum Thema:

Info:

Ich habe bei dem für mich zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) die Auflösung des Betreuungsverfahren beantragt, weil mir mein Betreuer 3x an einem Tag in den Rücken gefallen ist.
(Dazu möchte ich mich jedoch hier nicht Äußern, weil es hier nicht hingehört.)

Ich benötige nicht nur meine Dokumente wie Mietvertrag usw., sondern hätte auch gerne meine gesamten anderen Originale.
Ich möchte schließlich nicht nur wissen, welche Rechte, aber auch welche "Plichten" ich habe, sondern muss mich auch in das Betreuungs,- und "Betreutes Wohnen" Verfahren einarbeiten.

Dazu habe ich ihm folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr ...........
Ich möchte sie bitten, mir die originalen Papiere (Mietvertrag usw.) auszuhändigen.
Das können sie ja machen, wenn sie in den nächsten Tagen Frau ......... ihr Geld bringen

Dazu bekam ich seine Antwort:

.... Die Unterlagen bekommen Sie, wenn die Betreuung aufgehoben ist.

Frage:
  1. Darf er die originalen Dokumente so lange behalten, bis das gerichtliche Verfahren beendet ist
  2. Gibt es einen Paragraphen, der mir erlaubt Druck ausüben zu können?

Über meine Hausärztin habe ich mir auch inzwischen ein Attest ausstellen, das mir meine 100%tige Geschäftsfähigkeit bestätigt.

Ich hoffe hier die Hilfe bekommen zu können, ohne mich dabei an einen Anwalt wenden zu müssen.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus und sollte ich das verkehrte Forum gewählt haben, einfach verschieben.
__________________
Wer Fehler findet, der darf sie auch gerne für sich behalten.
Und ja, versprochen ...
jakynrw ist offline  
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Alt 03.02.2020, 08:57   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe bei dem für mich zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) die Auflösung des Betreuungsverfahren beantragt, weil mir mein Betreuer 3x an einem Tag in den Rücken gefallen ist.
Wenn man etwas beantragt ist es noch nicht genehmigt, das fehlt also defintiv auch wenn es deiner Einschätzung nach genehmigt werden wird.

Solange der Betreuer bestellt ist, ist er verantwortlich.
Schau mal hier:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...C3%A4tigkeiten
da kannst du genau nachlesen ws der Betreuer alles noch zu tun hat wenn eine Betreuung beendet ist.

Was hier ganz wichtig erscheint, nach Beendigung sollte eine ordentliche und nachvollziehbare Übergabe der Unterlagen in einem Vorgang erfolgen. Also nix mit Salami Taktik, hier ein Scheibchen und da noch eins.

Somit:
Zitat:
Darf er die originalen Dokumente so lange behalten, bis das gerichtliche Verfahren beendet ist
Ja.
Zitat:
Gibt es einen Paragraphen, der mir erlaubt Druck ausüben zu können?
Nein.

Gestatte mir noch eine persönliche Bemerkung, euer Verhältnis scheint gegenseitig gestört, ich würde jetzt- kurz vor der evtl. Aufhebung- nicht durch "Nickeligkeiten"noch ein grosses Fass aufmachen.

Warte also die paar Tage oder Wochen noch in Ruhe ab bis die Aufhebung da ist und dann erwarte auch nicht dass am nächsten Tag alles fein säuberlich geschnürt vor deiner Haustür liegt.
Der Kollege hat die Pflicht, und dafür braucht man auch paar Tage in der Regel, seine vorgeschriebenen Abschlussarbeiten auszuführen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.02.2020, 13:55   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,184
Standard

Bedenke auch:


Die Übergabe Deiner Unterlagen ist keine Bringschuld, sondern eine Holschuld. Das bedeutet, Du musst den Betreuer aufsuchen und dort Deine Unterlagen abholen. Wenn der Betreuer so nett ist, Dir die Sachen bei seinem nächsten Besuch vorbei zu bringen, dann macht er das freiwillig, da sollte dann "Druck" usw fehl am Platze sein.
__________________
Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
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Alt 07.02.2020, 22:50   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 25.01.2020
Beiträge: 2
Daumen hoch

Danke für alles.
Ist erledigt!
__________________
Wer Fehler findet, der darf sie auch gerne für sich behalten.
Und ja, versprochen ...
jakynrw ist offline  
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