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Beschluss über Ablehnung des Betreuerwechsels

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss über Ablehnung des Betreuerwechsels im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, es geht hier um eine etwas längere Geschichte, aber ich versuche mich kurz zu fassen. Meine Großmutter steht ...


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Alt 07.03.2020, 10:26   #1
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Standard Beschluss über Ablehnung des Betreuerwechsels

Hallo zusammen,



es geht hier um eine etwas längere Geschichte, aber ich versuche mich kurz zu fassen.


Meine Großmutter steht seit 2014 unter gesetzlicher Betreuung. Ursache hierfür ist eine fortschreitende Demenzerkrankung. Tatsächlich hatte sie in der Vergangenheit eine Vorsorgevollmacht auf ihre beiden Kinder, meinen Vater und meine Tante, ausgestellt. Eine Betreuung durch die beiden wurde aufgrund eines Konflikts zwischen den beiden abgelehnt und daher die gesetzliche Betreuung bestellt.



Ich bin somit die Enkelin und habe Ende September 2019 einen Antrag auf Betreuung meiner Oma an das Gericht gestellt und damit den bisherigen gesetzlichen Betreuer zu entlassen. Dies wurde so auch als Wille von meiner Großmutter unterzeichnet und an das Gericht weitergegeben.

Diese Woche habe ich den Bescheid des Gerichts erhalten und eine Betreuung durch meine Person wurde aufgrund eines erheblichen Interessenkonfliktes abgelehnt.



Problematisch für das Gericht ist, dass derzeit der Verkauf ihrer Immobilie ansteht. Der Verkauf zieht sich jetzt bereits ca. 2 Jahre hin. Mein Vater möchte dieses Haus erwerben und mit Beschluss vom Januar 2020 hat das Gericht zugestimmt, dass das Elternhaus meiner Großmutter zum marktüblichen Preis an meinen Vater verkauft werden soll. Die Entscheidung zur Veräußerung einer Immobilie unterliegt sowieso letztendlich einer Genehmigung durch das Gericht und nicht einem Betreuer.



Dennoch hat das Gericht nun diesen Immobilienverkauf als Interessenkonflikt zur Ablehnung genannt. Inwiefern ich als Person, die völlig unbeteiligt an dem Verkauf ist, deshalb als nicht geeignet vom Gericht angesehen werde, kann ich nicht nachvollziehen.

Ich würde gerne Beschwerde gegen den Beschluss einreichen. Zwischenzeitlich hat auch der Betreuer beim Gericht beantragt, dass er als gesetzlicher Betreuer für meine Großmutter abbestellt werden möchte. Er hat das ganze Jahr versucht, das Haus mit Maklerprovision zu verkaufen, obwohl dies nicht notwendig gewesen wäre. Meiner Meinung nach ist der gesetzliche Betreuer die ganze Zeit darauf bedacht gewesen, von einer Maklerprovision zu profitieren und somit meiner Großmutter einen finanziellen Schaden zu verursachen.

Nun erfolgt vom derzeitigen Betreuer keine Kommunikation mehr bezüglich des Hausverkaufs mit meinem Vater. Stattdessen hat er nun wieder auf ein Bieterverfahren verwiesen, da ja nun wieder höhere Angebote kommen könnten.





Meiner Großmutter geht es an sich zusehends schlechter. Ein Abschluss des Hausverkaufs ist derzeit aufgrund des Antrags des gesetzlichen Betreuers zu seiner eigenen Abbestellung nicht in Sicht (aber auch, weil er schlichtweg nicht in diese Richtung handelt). Ich würde mich gerne einfach bestmöglich der Bedürfnisse meiner Großmutter annehmen und denke, dass ich ihrem Willen, auch wenn sie ihn mittlerweile nicht mehr wirklich äußern kann, am besten nachvollziehen und umsetzen kann.



Ich würde mich über Hinweise zur Erstellung der Beschwerde als Rechtsmittel sehr freuen. Ich verstehe einfach nicht, inwiefern hier ein Interessenkonflikt vorliegt. Im Beschluss ist auch von einem Familienstreit die Rede, den ich aber nicht nachvollziehen kann, weil dieser Streit vielleicht zwischen meinem Vater und meiner Tante stattfindet, die beiden haben aber gar keinen Kontakt miteinander. Ich finde diese ganzen Begründungen äußerst fadenscheinig. Ich denke, dass hiermit gemeint sein könnte, dass meine Tante einen Verkauf des Hauses ablehnt, weil das ihr Erbe ist/gewesen wäre. Allerdings muss es ja verkauft werden, weil die Heimunterbrigungskosten meiner Großmutter bezahlt werden müssen. Mein Vater hat die Möglichkeit, das Haus zu kaufen - ob meine Tante daran auch Interesse hat, wissen wir nicht. Mein Vater hätte allerdings keine Bedenken und würde auch nicht verwehren, dass sie es kauft, wenn sie denn auch Interesse hätte. Welcher Streit hier also gemeint ist, verstehe ich nicht.



Vielen Dank vorab.
Kateefa ist offline  
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Alt 07.03.2020, 12:41   #2
FFB
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 546
Standard

Zitat:
Zitat von Kateefa Beitrag anzeigen
Ich [...] habe Ende September 2019 einen Antrag auf Betreuung meiner Oma [...] gestellt [...]
Diese Woche habe ich den Bescheid des Gerichts erhalten und eine Betreuung durch meine Person wurde aufgrund eines erheblichen Interessenkonfliktes abgelehnt.
Problematisch für das Gericht ist, dass derzeit der Verkauf ihrer Immobilie ansteht. [...] Mein Vater möchte dieses Haus erwerben und mit Beschluss vom Januar 2020 hat das Gericht zugestimmt [...]

Dennoch hat das Gericht nun diesen Immobilienverkauf als Interessenkonflikt zur Ablehnung genannt. Inwiefern ich als Person, die völlig unbeteiligt an dem Verkauf ist, deshalb als nicht geeignet vom Gericht angesehen werde, kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn du die Betreuerin deiner Großmutter wärst, könntest du die Immobilie nicht in ihrem Namen an deinen Vater verkaufen. Das ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 1795, § 1908i Abs. 1 BGB). Dann müsste ohnehin ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden, der sich um den Verkauf kümmern würde.
FFB ist offline  
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Alt 07.03.2020, 12:50   #3
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Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,072
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Selbstverständlich besteht hier ein Interessenkonflikt.
Meine Lesart des Beitrags ist diese: Es gibt ein Haus der betreuten Person, welches verkauft werden muss/soll. Dass der Betreuer versucht, das Haus mit Maklerprovision zu verkaufen, erscheint mir eher unwahrscheinlich, da derzeit unüblich. Es erscheint mir eher so, dass der Betreuer seiner Verpflichtung im Interesse der von ihm betreuten Großmutter nachkam und versuchte, das Haus zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Dann gibt es einen Sohn, der das Haus erwerben möchte. Warum? Aus familiärer Verbundenheit, sehr nett von ihm? Oder eher aufgrund eigener Interessen? Im Januar wurde ein Beschluss gefasst, dass das Haus zum marktüblichen Preis verkauft werden kann. Diesen Beschluß fasst das Gericht - aber auf Antrag des Betreuers. Also war der Betreuer tätig. Wenn der Betreuer diesen Beschluß aktuell nicht nutzt, was er auch nicht muss, um an den Sohn zu verkaufen, sondern statt dessen beantragt, aus der Betreuung entlassen zu werden, deutet dies in jedem Fall auf einen Konflikt und Uneinigkeit über den Preis, was den Verkauf des Hauses an den Sohn angeht, hin. Und in dieser Situation kommt die Enkeltochter, Tochter des betreffenden Sohnes, ins Spiel, möchte die Betreuung übernehmen, den Verkauf abwickeln und wundert sich allen Ernstes, dass das Gericht einen Interessenkonflikt sieht?


P. S. Was soll das Gericht davon halten, dass man eine Person, die an fortschreitender Demenz leidet, eine Erklärung zu einem gewünschten Betreuerwechsel unterzeichnen lässt?
mimi91 ist offline  
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Alt 07.03.2020, 12:58   #4
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Wenn du die Betreuerin deiner Großmutter wärst, könntest du die Immobilie nicht in ihrem Namen an deinen Vater verkaufen. Das ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 1795, § 1908i Abs. 1 BGB). Dann müsste ohnehin ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden, der sich um den Verkauf kümmern würde.

Hallo FFB,

vielen Dank für diese Information, diese war mir unbekannt. Wäre es denn möglich, dass ich in der Beschwerde den Vermerk anführe, dass ich damit natürlich einverstanden wäre, wenn die Abwicklung der Immobilie über einen Ergänzungsbetreuer abgewickelt wird?



Viele Grüße
Kateefa
Kateefa ist offline  
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Alt 07.03.2020, 13:01   #5
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dies wurde so auch als Wille von meiner Großmutter unterzeichnet und an das Gericht weitergegeben.
Bei einer fortgeschrittenen Demenz ist es naturgemäss faglich ob hier wirklich vom Willen der Betreuten ausgegangen werden kann.


Zitat:
mit Beschluss vom Januar 2020 hat das Gericht zugestimmt, dass das Elternhaus meiner Großmutter zum marktüblichen Preis an meinen Vater verkauft werden soll.
Damit das dann klar. Den Antrag auf Vekauf des Hauses an den Sohn muss der Betreuer gestellt haben.


Zitat:
Inwiefern ich als Person, die völlig unbeteiligt an dem Verkauf ist, deshalb als nicht geeignet vom Gericht angesehen werde, kann ich nicht nachvollzieh
Als Tochter des Hauskäufers muss man fast naturgemäss davon ausgehen dass du ein natürliches Interesse daran haben könntest deinen Vater zu unterstützen.


Zitat:
Meiner Meinung nach ist der gesetzliche Betreuer die ganze Zeit darauf bedacht gewesen, von einer Maklerprovision zu profitieren und somit meiner Großmutter einen finanziellen Schaden zu verursachen.
Alllein solche rein `s Blaue hinein ( und inhaltlich unsinnigen) gemachten Vorwürfe machen klar warum es wohl nicht ratsam sein wird dich zu bestellen.
Betreuer profitieren nicht selbst von Hausverkäufen!
Rein theoretisch- aber nur absolut rein theoretisch- wäre es möglich einen Haus an einen bestimmten Makler zu verkaufen und sich dafür eine "Provision" geben zu lassen. Wer solche Spielchen spielen würde, Makler wie Betreuer, wäre aber gleichzeitig schlicht wahnsinnig.

Das hätte dauerhaft existenzvernichtende Folgen wenn es herauskäme.
Bei dem Haus deiner Oma wird es sich sicher nicht um 10 Bürogebäude im Frankfurter Westend handeln. Da wäre eine evtl. Verführung zu unlauterem Handeln voielleicht noch denkbar.
Für 1000 oder auch 10 000 Ocken riskiert doch keiner seine Existenz.

Gedankenkonstrukte wie diese vermitteln nicht das Minimum an Grundwissen über Abläufe in Betreuungen beim Hausverkauf. Das sollte, neben den persönlichen Interessen, aber schon vorhanden sein um alles korrekt abwickeln zu können.
Zitat:
Nun erfolgt vom derzeitigen Betreuer keine Kommunikation mehr bezüglich des Hausverkaufs mit meinem Vater.
Ganz ehrlich.... nach einer solch haltlosen gemeinen Verdächtigung würde ich mit demjenigen auch kein Wort mehr wechseln wollen.
Wozu auch, du schreibst der Beschluss zum Verkauf sei da.


[quote Im Beschluss ist auch von einem Familienstreit die Rede, den ich aber nicht nachvollziehen kann, weil dieser Streit vielleicht zwischen meinem Vater und meiner Tante stattfindet, die beiden haben aber gar keinen Kontakt miteinander.[/quote]
Das Gericht interessiert sich nicht für Einzelheiten in Familienstreitigkeiten.

Das Betreuungsgericht ist kein Schiedsrichter



Wenn es Vorfälle gab aus denen ersitchtlich wurde dass in einer Familie grosse Unstimmigkeit besteht ist es völlig egal wer "angefangen" hat usw. Es geht lediglich um die Festelllung dass es untereinander wohl bereits schon gehörigen Ärger gegeben hatte, dass insofern Neutralität nicht mehr vorliegt.



Warte doch einfach ab bis der strittige Hausverkauf abgewickelt wurde, lange kann es mit der Umsetzung ja nicht mehr dauern wenn der Beschluss schon vorliegt, und stelle danach nochmals den Antrag auf Übernahme der Betreuung. Wozu an dieser Stelle jetzt noch mit dem Kopf durch die Wand?
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.03.2020, 13:05   #6
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Selbstverständlich besteht hier ein Interessenkonflikt.
Meine Lesart des Beitrags ist diese: Es gibt ein Haus der betreuten Person, welches verkauft werden muss/soll. Dass der Betreuer versucht, das Haus mit Maklerprovision zu verkaufen, erscheint mir eher unwahrscheinlich, da derzeit unüblich. Es erscheint mir eher so, dass der Betreuer seiner Verpflichtung im Interesse der von ihm betreuten Großmutter nachkam und versuchte, das Haus zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Dann gibt es einen Sohn, der das Haus erwerben möchte. Warum? Aus familiärer Verbundenheit, sehr nett von ihm? Oder eher aufgrund eigener Interessen? Im Januar wurde ein Beschluss gefasst, dass das Haus zum marktüblichen Preis verkauft werden kann. Diesen Beschluß fasst das Gericht - aber auf Antrag des Betreuers. Also war der Betreuer tätig. Wenn der Betreuer diesen Beschluß aktuell nicht nutzt, was er auch nicht muss, um an den Sohn zu verkaufen, sondern statt dessen beantragt, aus der Betreuung entlassen zu werden, deutet dies in jedem Fall auf einen Konflikt und Uneinigkeit über den Preis, was den Verkauf des Hauses an den Sohn angeht, hin. Und in dieser Situation kommt die Enkeltochter, Tochter des betreffenden Sohnes, ins Spiel, möchte die Betreuung übernehmen, den Verkauf abwickeln und wundert sich allen Ernstes, dass das Gericht einen Interessenkonflikt sieht?


P. S. Was soll das Gericht davon halten, dass man eine Person, die an fortschreitender Demenz leidet, eine Erklärung zu einem gewünschten Betreuerwechsel unterzeichnen lässt?

Hallo mimi91,
auch vielen Dank für deine Nachricht. Ich kann deine Kritik verstehen und ich bin dankbar für eine externe Sichtweise bezüglich der Lage.

Nicht nachvollziehen kann ich deine Aussage, dass eine Maklerprovision unüblich ist. Die Abwicklung sollte über einen Makler vollzogen werden und mein Vater wurde darauf gedrängt, mit diesem in Kontakt zu treten. Sobald er das aber getan hätte, hätten Maklerprovisionsansprüche entstehen können. Deshalb wurde dies abgelehnt.

Die Kaufpreisdifferenz Ende 2019 lag bei 2000€ und wurde meinem Vater auch nicht mehr mitgeteilt. In Verbindung mit einer daraus entstehenden Maklerprovision, wenn fällig geworden, wäre dies natürlich finanziell trotzdem zum Nachteil meiner Großmutter entstanden. Der genaue Sachverhalt dieses abgelehnten notariellen Vertrages ist mir aber unbekannt.

Und ja, es ist sein familiäres Elternhaus und natürlich hängt er daran und es ist auch im Interesse meiner Großmutter, dass es in familiärer Hand bleibt. Wir hatten immer eine gute Bindung zu ihr. Denkst du tatsächlich, dass es eher dem Willen meiner Großmutter entsprechen würde, bei Interesse des eigenen Sohnes an einen fremden Dritten zu verkaufen?
Auf einen Konflikt mag das nun deuten, aber auf den Preis kann sich das nun eigentlich nicht beziehen. Denn der liegt nun über dem Angebot von dem letzten Verkaufsversuch (vorher Differenz 2000€, wie erwähnt). Es geht hier also nicht darum, dass das Haus an den Sohn "verscherbelt" werden soll, sondern durchaus zu einem fairen Preis erworben werden soll.
Ich habe kein Interesse daran, diesen Verkauf abzuwickeln. Aber ich habe Interesse daran, dass meiner Großmutter kein finanzieller Schaden durch die unnötige Hinzuziehung eines Maklers entsteht und daraus resultierenden Provisionsansprüchen.


Viele Grüße
Kateefa
Kateefa ist offline  
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Alt 07.03.2020, 13:18   #7
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Bei einer fortgeschrittenen Demenz ist es naturgemäss faglich ob hier wirklich vom Willen der Betreuten ausgegangen werden kann.


Damit das dann klar. Den Antrag auf Vekauf des Hauses an den Sohn muss der
Betreuer gestellt haben.


Als Tochter des Hauskäufers muss man fast naturgemäss davon ausgehen dass du ein natürliches Interesse daran haben könntest deinen Vater zu unterstützen.


Alllein solche rein `s Blaue hinein ( und inhaltlich unsinnigen) gemachten Vorwürfe machen klar warum es wohl nicht ratsam sein wird dich zu bestellen.
Betreuer profitieren nicht selbst von Hausverkäufen!
Rein theoretisch- aber nur absolut rein theoretisch- wäre es möglich einen Haus an einen bestimmten Makler zu verkaufen und sich dafür eine "Provision" geben zu lassen. Wer solche Spielchen spielen würde, Makler wie Betreuer, wäre aber gleichzeitig schlicht wahnsinnig.

Das hätte dauerhaft existenzvernichtende Folgen wenn es herauskäme.
Bei dem Haus deiner Oma wird es sich sicher nicht um 10 Bürogebäude im Frankfurter Westend handeln. Da wäre eine evtl. Verführung zu unlauterem Handeln voielleicht noch denkbar.
Für 1000 oder auch 10 000 Ocken riskiert doch keiner seine Existenz.

Gedankenkonstrukte wie diese vermitteln nicht das Minimum an Grundwissen über Abläufe in Betreuungen beim Hausverkauf. Das sollte, neben den persönlichen Interessen, aber schon vorhanden sein um alles korrekt abwickeln zu können.
Ganz ehrlich.... nach einer solch haltlosen gemeinen Verdächtigung würde ich mit demjenigen auch kein Wort mehr wechseln wollen.
Wozu auch, du schreibst der Beschluss zum Verkauf sei da.


[quote Im Beschluss ist auch von einem Familienstreit die Rede, den ich aber nicht nachvollziehen kann, weil dieser Streit vielleicht zwischen meinem Vater und meiner Tante stattfindet, die beiden haben aber gar keinen Kontakt miteinander.
Das Gericht interessiert sich nicht für Einzelheiten in Familienstreitigkeiten.

Das Betreuungsgericht ist kein Schiedsrichter



Wenn es Vorfälle gab aus denen ersitchtlich wurde dass in einer Familie grosse Unstimmigkeit besteht ist es völlig egal wer "angefangen" hat usw. Es geht lediglich um die Festelllung dass es untereinander wohl bereits schon gehörigen Ärger gegeben hatte, dass insofern Neutralität nicht mehr vorliegt.



Warte doch einfach ab bis der strittige Hausverkauf abgewickelt wurde, lange kann es mit der Umsetzung ja nicht mehr dauern wenn der Beschluss schon vorliegt, und stelle danach nochmals den Antrag auf Übernahme der Betreuung. Wozu an dieser Stelle jetzt noch mit dem Kopf durch die Wand?[/QUOTE]


Hallo Michaela,

bei Antrag eines nahen Verwandten, im Gegensatz zu einem gesetzlich bestellten Betreuer, sollte dieser aber doch bei Eignung durchaus in Betracht gezogen werden.

Der letzte Antrag wurde wie erwähnt im September 2019 gestellt und es hat nun bereits 5 Monate gedauert, bis hierauf eine Antwort erfolgt ist. Ich weiß ja nun nicht, wie lange die Abwicklung des Hausverkaufes noch dauert, weil der bisherige Betreuer zurücktreten möchte. Bei Bestellung eines neuen Betreuers würde doch das ganze wieder von vorne anfangen, oder nicht?

Mich würde jetzt lediglich noch die Frage interessieren, ob ich mich von dem Verkauf der Immobilie ausschließen lassen kann, damit ich mich sonst um alle anderen Angelegenheiten kümmern könnte.



Vielen Dank.



Viele Grüße
Kateefa
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Alt 07.03.2020, 13:28   #8
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Zitat:
bei Antrag eines nahen Verwandten, im Gegensatz zu einem gesetzlich bestellten Betreuer, sollte dieser aber doch bei Eignung durchaus in Betracht gezogen werden.
Es wurde ja in Betracht gezogen indem die Sache vom Gericht geprüft wurde.
Das Ergbnis dieser Prüfung war ein: Nein.

Zitat:
September 2019 gestellt und es hat nun bereits 5 Monate gedauert, bis hierauf eine Antwort erfolgt ist. Ich weiß ja nun nicht, wie lange die Abwicklung des Hausverkaufes noch dauert, weil der bisherige Betreuer zurücktreten möchte.
Je nach Auslastung des Gerichts und der dazugehörigen Ermittlungen ist das kein übermässig langer Zeitraum. Dass der derzeitige Betreuer einen Betreuerwechsel möchte hat überhaupt nichts dmit zu tun.
Wir müssen- trotz Antrag auf Entlassung- unseren Job so lange zu 100% erfüllen bis wir den Beschluss zur Entlassung auf dem Tisch haben.

Zitat:
Bei Bestellung eines neuen Betreuers würde doch das ganze wieder von vorne anfangen, oder nicht?
Nein, wie das denn? Der gerichtliche Beschluss dass das Haus an deinen Vater verkauft werden soll hat nichts mit der Person des Betreuers zu tun. Dieser Beschluss an sich ist sozusagen neutral. Der Neue könnte genau dort weitermachen wo der "Alte" aufgehört hat.

Zitat:
Mich würde jetzt lediglich noch die Frage interessieren, ob ich mich von dem Verkauf der Immobilie ausschließen lassen kann, damit ich mich sonst um alle anderen Angelegenheiten kümmern könnte.
Zwei gleichzeitige Betreuer sind eher nicht üblich.
Ich verstehe das Drängen nach der Betreuung nicht so ganz. Der jetzige Betreuer wird doch mit Sicherheit nichts dagegen haben wenn du dich um deine Oma kümmerst. Das kannst du doch auch ohne der gesetzliche Beteuer zu sein machen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.03.2020, 15:26   #9
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Ich kann mir gut vorstellen, dass es hier noch ein Missverständnis gab. Der bisherige Betreuer hat das Haus mit Sicherheit an einen Makler gegeben, der natürlich für die Vermittlung eine Provision kassiert. Da ist nicht, aber absolut nichts unredliches dabei.
Michael77 ist offline  
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Alt 07.03.2020, 15:58   #10
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Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,072
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....und üblicherweise zahlt derzeit der Käufer die Provision. Ich kann nicht ersehen, warum dem Verkäufer dadurch ein Schaden entstehen soll.
mimi91 ist offline  
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