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Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Mächschen Also die Korrespondenz mit dem Gericht gehört dem vorherigen Betreuer, der Rest dem Betreuten und den ...


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Alt 12.06.2024, 14:34   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.10.2023
Ort: 48301 Nottuln, NRW
Beiträge: 60
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Also die Korrespondenz mit dem Gericht gehört dem vorherigen Betreuer, der Rest dem Betreuten und den darfst Du wohl verwahren.
... oder der Betreuten aushändigen. Ich verwahre sicher keine Unterlagen meiner Betreuten. Wenn die sie nicht wollen lasse ich mir bestätigen, dass sie mit einer digitalen Aufbewahrung durch mich und dem Vernichten der Originale einverstanden sind.

Anyway, habe den Vorbetreuer telefonisch kontaktiert. Er hat ebenfalls alles digital, und benötigt nichts zurück. Ich werde also das was für mich aktuell noch relevant ist scannen und den Rest Schreddern bzw. an die Betreute abgeben.

Danke für die Antwort.
pumpkin ist offline  
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Alt 13.06.2024, 15:15   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 124
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Aktenherausgabe ist eine Holschuld (§ 269 BGB). Ich würde grundsätzlich nichts versenden, sondern nur das Angebot machen, die Sachen gegen Quittung (§ 368 BGB) abholen zu lassen.
Moin zusammen :-). Bedeutet das konkret, dass ich als neue Betreuerin nach einem Betreuerwechsel verpflichtet bin, die Betreuungsakten bei der Vorbetreuerin persönlich abzuholen, auch wenn diese durch den Umzug der Betreuten hunderte Kilometer entfernt wohnt? Stehe gerade vor dem Problem, dass die Vorbetreuerin sich weigert, die Betreuungsakten per Post zu versenden.

Viele Grüße!
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 14.06.2024, 00:17   #13
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Da kannst Du wenig machen, außer auf Kommunikation setzen, also, wenn es der vorbetreuerin um die paar Kohlen geht, schick sie ihr, wenn nicht, musst Du wohl fahren.
Mächschen ist offline  
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Alt 15.06.2024, 11:33   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 24
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Es ist ja nicht nur ein Problem des Geldes, das wäre leicht gelöst, sondern vor allem eins der Menge mancher Akten, die man nicht mehr verschicken kann. Dazu kommt die Frage, wer haftet, wenn mal so eine Post verschwindet?
Retterchen ist offline  
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Alt 15.06.2024, 11:55   #15
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Man kann das als versichertes Wertpaket verschicken. Auf seiten des Vorbetreuers ist es natürlich immer blöd, dass man ja - wenn überhaupt - die entlastende Empfangsquittung beim Versenden erst im
Nachhinein erhält. Ehrlich gesagt, halte ich ein Vorort-Gespräch beider Betreuer für das Sinnvollste. Da kommen auch die inoffiziellen Infos rüber. Für den Nachfolgebetreuer: ja das ist einmalig natürlich ein Zeitaufwand. Aber wie oft kommt das vor? Einmal pro Betreuung. Und dass der Vorbetreuer so weit weg wohnt: wahrscheinlich 1 x im Berufsleben. Die Reisekosten (inkl Tagesgeld) kann man als Betriebskosten absetzen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.06.2024, 14:59   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 124
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Mag sein, dass ich besonders umzugsfreudige Klienten habe, aber ich würde sagen, es kommt so ca. einmal im Jahr vor, dass ich einen Klienten aus einem anderen Bundesland aufnehme oder abgebe.
Und es fehlt mir tatsächlich an den zeitlichen Ressourcen, mit dem Zug von Niedersachsen nach ggf. München zu fahren, um dort persönlich Akten abzuholen. Anyway, in diesem Fall habe ich dann heute die Unterlagen doch plötzlich per Einwurf-Einschreiben erhalten, es war also nur ein DinA4Umschlag. Also viel Lärm um Nichts, aber dafür Ende gut alles gut :-).
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 20.06.2024, 15:27   #17
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,161
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Zitat:
Zitat von pumpkin Beitrag anzeigen
Da ich - bis auf an einer Hand abzählbare Ausnahmen - papierlos arbeite, würde ich den Großteil der Unterlagen (zum Teil sind die Dinge zig Jahre alt) zürück senden und nur das, was für mich noch relevant ist, scannen und dann Schreddern.

Ich dachte, der Vorbetreuer muss die Unterlagen aus der Zeit seiner Zuständigkeit aufbewahren? Was mache ich mit dem ganzen Zeug?
Ich nehme die Altakten in meinen Archiv auf oder händige sie dem Betreuten aus. Immerhin sind es seine Unterlagen.

Bei einem Betreuerwechsel gebe ich alle Akten beim Kollegen ab.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 21.06.2024, 10:02   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 24
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Man kann das als versichertes Wertpaket verschicken. Auf seiten des Vorbetreuers ist es natürlich immer blöd, dass man ja - wenn überhaupt - die entlastende Empfangsquittung beim Versenden erst im
Nachhinein erhält. Ehrlich gesagt, halte ich ein Vorort-Gespräch beider Betreuer für das Sinnvollste. Da kommen auch die inoffiziellen Infos rüber. Für den Nachfolgebetreuer: ja das ist einmalig natürlich ein Zeitaufwand. Aber wie oft kommt das vor? Einmal pro Betreuung. Und dass der Vorbetreuer so weit weg wohnt: wahrscheinlich 1 x im Berufsleben. Die Reisekosten (inkl Tagesgeld) kann man als Betriebskosten absetzen.
Mitunter sind es 5-7 Akten, eine Menge Zeug, und ich hatte es tatsächlich auch mehrfach. Kosten absetzen im Betreuungsverein geht nicht, was bedeutet, dass man untern Strich auf Fahrtkosten sitzen bleibt. Eine der vielen ungelösten Fragen bei rechtlicher Betreuung.
Retterchen ist offline  
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Alt 21.06.2024, 10:14   #19
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Häh, beim Vereinsbetreuer ist das noch eine notwendige Dienstreise, gibt also Stunden, Fahrtkosten und Spesen 🤔

Und was ggf. darüber hinausgeht, kannst als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit beim Finanzamt geltend machen
Mächschen ist offline  
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Alt 21.06.2024, 21:43   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 24
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Naja, auf den Standpunkt kann man sich stellen, aber auch die Einnahmen des Vereins müssen weitgehend selbst erwirtschaftet werden. Mit deinem zweiten Argument kenne ich mich tatsächlich nicht gut aus und gucke nach.
Retterchen ist offline  
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