Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Mächschen
Also die Korrespondenz mit dem Gericht gehört dem vorherigen Betreuer, der Rest dem Betreuten und den ...
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#11 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.10.2023
Ort: 48301 Nottuln, NRW
Beiträge: 60
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Zitat:
Anyway, habe den Vorbetreuer telefonisch kontaktiert. Er hat ebenfalls alles digital, und benötigt nichts zurück. Ich werde also das was für mich aktuell noch relevant ist scannen und den Rest Schreddern bzw. an die Betreute abgeben. Danke für die Antwort. |
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#12 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 124
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Zitat:
Viele Grüße! |
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#13 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Da kannst Du wenig machen, außer auf Kommunikation setzen, also, wenn es der vorbetreuerin um die paar Kohlen geht, schick sie ihr, wenn nicht, musst Du wohl fahren.
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 24
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Es ist ja nicht nur ein Problem des Geldes, das wäre leicht gelöst, sondern vor allem eins der Menge mancher Akten, die man nicht mehr verschicken kann. Dazu kommt die Frage, wer haftet, wenn mal so eine Post verschwindet?
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#15 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Man kann das als versichertes Wertpaket verschicken. Auf seiten des Vorbetreuers ist es natürlich immer blöd, dass man ja - wenn überhaupt - die entlastende Empfangsquittung beim Versenden erst im
Nachhinein erhält. Ehrlich gesagt, halte ich ein Vorort-Gespräch beider Betreuer für das Sinnvollste. Da kommen auch die inoffiziellen Infos rüber. Für den Nachfolgebetreuer: ja das ist einmalig natürlich ein Zeitaufwand. Aber wie oft kommt das vor? Einmal pro Betreuung. Und dass der Vorbetreuer so weit weg wohnt: wahrscheinlich 1 x im Berufsleben. Die Reisekosten (inkl Tagesgeld) kann man als Betriebskosten absetzen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 124
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Mag sein, dass ich besonders umzugsfreudige Klienten habe, aber ich würde sagen, es kommt so ca. einmal im Jahr vor, dass ich einen Klienten aus einem anderen Bundesland aufnehme oder abgebe.
Und es fehlt mir tatsächlich an den zeitlichen Ressourcen, mit dem Zug von Niedersachsen nach ggf. München zu fahren, um dort persönlich Akten abzuholen. Anyway, in diesem Fall habe ich dann heute die Unterlagen doch plötzlich per Einwurf-Einschreiben erhalten, es war also nur ein DinA4Umschlag. Also viel Lärm um Nichts, aber dafür Ende gut alles gut :-). |
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#17 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,161
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Zitat:
Bei einem Betreuerwechsel gebe ich alle Akten beim Kollegen ab. Der Leuchtturm |
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#18 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 24
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Zitat:
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#19 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Häh, beim Vereinsbetreuer ist das noch eine notwendige Dienstreise, gibt also Stunden, Fahrtkosten und Spesen 🤔
Und was ggf. darüber hinausgeht, kannst als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit beim Finanzamt geltend machen |
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#20 |
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Einsteiger
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 24
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Naja, auf den Standpunkt kann man sich stellen, aber auch die Einnahmen des Vereins müssen weitgehend selbst erwirtschaftet werden. Mit deinem zweiten Argument kenne ich mich tatsächlich nicht gut aus und gucke nach.
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