Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Naja, wenn Du auf die Erstattung von Aufwendungen gegenüber deinem Arbeitgeber verzichtest und dieser Spendenquittungen ausstellen darf, kannst Du das ...
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#21 |
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Naja, wenn Du auf die Erstattung von Aufwendungen gegenüber deinem Arbeitgeber verzichtest und dieser Spendenquittungen ausstellen darf, kannst Du das nicht zusätzlich ein weiteres Mal von der Steuer absetzen...
Das ist eher dazu gedacht, wenn der Arbeitgeber ne Dienstreise erstattet, aber nur den Preis eines Bahntickets und nicht die gefahrenen Kilometer mit privatPKW. Aber mal was anderes, gleicht bei euch nicht der Träger der Betreuungsbehörde den Verlust am Jahresende aus? |
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