Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, als Berufsbetreuerin habe ich eine Betreuung eines anderen Berufsbetreuers übernommen. Ich bat um Herausgabe der Unterlagen. Der ehem. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 21.05.2020, 02:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen

Hallo Zusammen,

als Berufsbetreuerin habe ich eine Betreuung eines anderen Berufsbetreuers übernommen. Ich bat um Herausgabe der Unterlagen. Der ehem. Betreuer teilte mit, ich solle mich gedulden, er muss die RL erst fertig machen. Ich bat wenigstens um mündliche Übergabe. Keine Reaktion. Ich habe auch nach 4 Wochen nix in der Hand und auch kein Gespräch mit dem Vorbetreuer. Der Vorbetreuer meinte, es sei üblich das ich mir alle Unterlagen selbst anfordere (Sozialamt, Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken usw.). Ich sehe das nicht so. Bei einer Übernahme gehe ich davon aus, eine Akte mit Unterlagen zu bekommen. Sind schließlich die Unterlagen meines Betreuten.

Meine Frage nun. Ist der alte Betreuer verpflichtet auch seine erstellte RL an mich herauszugeben? Ich meine schon, da diese ja aus Kontoauszügen zusammengestellt wurde und die Kontoauszüge dem Betreuten gehören?

Danke und Grüße
maren
MGleiss ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2020, 15:35   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Bei der Herausgabe der RL könnten sich die Geister scheiden:
Die RL ist Korrespondenz zwischen dem Betreuer und dem Betreuungsgericht. Die würde ich vielleicht auf Bitten (und kommt auch drauf an wer bittet und wie die Bitte aussieht) herausgeben. sonst würde ich auf die Gerichtsakte verweisen, da Folgebetreuer dort ein Einsichtsrecht haben.
Daher würde ich nicht von einer Herausgabepflicht ausgehen.
Andere mögen das gerne anders sehen.

Andererseits halte ich das Verhalten des Vorbetreuers nicht gerade für konstruktiv und fair. Es ist kein großer Aufwand, etwaige Bescheide vorab zu faxen oder zu mailen. Eine Kontaktliste (1 Knopfdruck fürs Ausdrucken) rübersenden ist auch nicht zu viel verlangt.
Und es ist sicherlich nicht üblich, dass ein Folgebetreuer alles von vorne eruieren muss.

Die eigentliche Aktenübergabe würde ich sonst aber auch erst nach der Bestätigung der RL durch das Gericht terminieren.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2020, 11:26   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo, der Schriftverkehr, der im Namen des Betreuten geführt wurde, ist nach § 667 BGB sowie § 1890 BGB (iVm § 1908i BGB) vom bisherigen an den neuen Betreuer auszuhändigen. Das kann im Weigerungsfall zivilrechtlich (also NICHT betreuungsgerichtlich) eingeklagt werden.

Nicht herausgeben muss der Ex-Betreuer Unterlagen, die beim Betreuungsgericht verblieben sind, also die Originale des Vermögensverzeichnisses und der Rechnungslegungen (auch der Schlussrechnungslegung nach § 1892 BGB). Das steht so in § 1890 Satz 2 BGB. Diese kann sich der Nachfolgebetreuer nach § 13 FamFG beim Betreuungsgericht (Akteneinsicht) anschauen und kopieren (auch abfotografieren).

Diese Verfahrensweise ist zwar statthaft, ich empfinde sie aber als Schikane des Vorbetreuers. Denn diese beim Gericht verbliebenen Unterlagen verstehen sich heutzutage ja nur in Kombination mit den Belegen, die das Gericht dem Betreuer nach Prüfung zurück sendet. Zumindest bei der Schlussrechnungslegung sind manche Gerichte so schlau, die Belege direkt an den Nachfolgebetreuer zu senden. Aber das sind dann halt nur die der letzten Monate.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2020, 19:07   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 21
Standard

Ich hänge mich hier gerade mal dran: eine, sich offenbar verfolgt fühlende Ehefrau, die jetzt meine Nachfolgebetreuerin geworden ist (worüber ich froh bin), wollte dass ich ihr alle Unterlagen zusende (6 Ordner!!!). Sie hat sie dann von einem Boten per Vollmacht abholen lassen. Letzte Belege habe ich noch zurückbehalten, weil ich die Prüfung der Rechnungslegung abwarten wollte (Sie hat sämtlichst längst die Kopien.) Jetzt möchte sie wieder umgehend den letzten Ordner zugesendet haben.

Wer haftet, wenn was nicht ankommt? Muss ich verschicken? Sie war (mal wieder) bei einem Anwalt und beschreibt mein wirklich klientenorientiertes Vorgehen als „autoritätsmissbräuchlich“. Ich habe null Interesse, einem Betreuten zu schaden - aber mir selber auch nicht.
Retterchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2020, 09:28   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Die Aktenherausgabe ist eine Holschuld (§ 269 BGB). Ich würde grundsätzlich nichts versenden, sondern nur das Angebot machen, die Sachen gegen Quittung (§ 368 BGB) abholen zu lassen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2020, 18:10   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 21
Standard

Dankeschön!
Retterchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2020, 22:58   #7
Neuer Gast
 
Registriert seit: 15.02.2020
Beiträge: 2
Standard Kopien behalten?

Wenn ich dem neuen Betreuer die Originalakten herausgebe, muss/sollte ich mir die Akten dann vorher kopieren? Habe ich nicht eine Aufbewahrungspflicht? Auch von den Kontoauszügen? Oder geht diese dem neuen Betreuer über?
Oder reicht dafür die Rechnungslegung im AG?
Oder für den Fall, das der neue Betreuer einen Fehler/Vermögensschaden meinerseits feststellt - da muss ich doch die Unterlagen da haben um mich ggfs. zu verteidigen?
Ich habe ein komisches Gefühl, die komplette Akte herauszugeben und nichts zu behalten
Pumibär ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2020, 07:35   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe ein komisches Gefühl, die komplette Akte herauszugeben und nichts zu behalten

Absolut verständlich.
Du könntest alles was du herausgegeben hast z.B. einscannen. Das spart Papier und Platz und sichert dich trotzdem ab.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39