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Tochter behindert Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tochter behindert Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Betreute ist in einer Bedarfs- und Wohngemeinschaft mit ihren beiden erwachsenen Kindern. Die Tochter der Betreuten hat bereits ...


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Alt 16.06.2020, 10:55   #1
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Registriert seit: 07.01.2020
Beiträge: 6
Standard Tochter behindert Betreuung

Hallo, eine Betreute ist in einer Bedarfs- und Wohngemeinschaft mit ihren beiden erwachsenen Kindern. Die Tochter der Betreuten hat bereits eine Karriere mit verschiedenen Ämtern hinter sich. Alle leben von der Sozialhilfe. Die Miete wird gedrittelt und vom Amt bezahlt. Die Tochter verweigert jegliche Aussage, die aber das Zusammenleben mit der Mutter direkt betrifft. Z.B. ist die Tochter jetzt schwanger, die sowieso zu kleine Wohnung wird dann zu klein und die Tochter hat angeblich einen Mutter-Kind Platz in Aussicht. Man erfährt aber nichts darüber, - die Mutter weiß es, bekommt aber von der Tochter einen Maulkorb. Die ganze Familie verhält sich manipulativ und intransparent. Ein Vertrauensverhältnis kann so sehr schwer hergestellt werden. Daran ist auch der Vorbetreuer gescheitert. Wo könnte man hier eurer Meinung nach ansetzen. Die Tochter verweigert jegliches Gespräch. Die Ämter geben wegen des Datenschutzes keine Informationen heraus. Angeblich zieht sie jetzt aus - auch das müsste ich wissen, da sie zurückbleibenden Familienmitglieder die Miete zu zweit nicht stemmen können. danke
Moira ist offline  
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Alt 16.06.2020, 16:12   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

moin,

lass die Probleme doch ersteinmal da, wo sie sind und hingehören: in dieser Familie. Es sind nicht Deine Probleme.

Mache Deiner Betreuten klar, was Du bei aktuellem Informationsstand für sie machen kannst und was nicht. Erläutere ihr die möglichen Konsequenzen (z.B. Wohnungsverlust, Umzug) und sage deutlich, dass Du ihr nur helfen kannst, wenn sie dies möchte.

Nötigenfalls informierst Du das Betreuungsgericht über die schwierige Situation und die dadurch eingeschränkten Möglichkeiten Deiner Tätigkeit.

Das macht so zwar keinen Spaß, lässt sich aber manchmal nicht anders umsetzen.

viel Erfolg und vor allem Gelassenheit,
Christian Martens
Christian Martens ist offline  
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Alt 17.06.2020, 21:19   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Angeblich zieht sie jetzt aus - auch das müsste ich wissen, da sie zurückbleibenden Familienmitglieder die Miete zu zweit nicht stemmen können.
Echt ne blöde Situation aber wie auch mein "Vorschreiber" bereits sagte, kein Grund zur Aufregung für dich.


Zitat:
Die Tochter verweigert jegliches Gespräch. Die Ämter geben wegen des Datenschutzes keine Informationen heraus. Angeblich zieht sie jetzt aus - auch das müsste ich wissen, da sie zurückbleibenden Familienmitglieder die Miete zu zweit nicht stemmen können.

Wenn es für die Miete zu zweit nicht mehr langt kannst du erst mal in Ruhe die Aufforderung zum Umzug abwarten. Bis dahin beantragst du einen höheren Mietanteil für die zwei die in der Wohnung verbleiben werden. Die Miete muss gezahlt werden auch wenn sie zunächst zu hoch ist.


Zitat:
Die ganze Familie verhält sich manipulativ und intransparent. Ein Vertrauensverhältnis kann so sehr schwer hergestellt werden.
Ein Vertrauensverhältnis oder mindestens gutes gemeinsames Klima ist schön- aber (leider) in Betreuungen nicht zwingend.


Also absichtlich cool bleiben, deine Betreute hinsichtlich fehlender Infos "auf den Topf setzen", ihr verdeutlichen dass ihr das mit Sicherheit Nachteile bescheren wird und dann ..... .. erst mal abwarten.
michaela mohr ist offline  
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