Dies ist ein Beitrag zum Thema Keinen Kontakt zur Betreuten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallöchen,
ich betreue eine Dame mit paranoider Schizophrenie mittlerweile seit über 3 Jahren. In der gesamten Zeit habe ich sie ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 18
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Hallöchen,
ich betreue eine Dame mit paranoider Schizophrenie mittlerweile seit über 3 Jahren. In der gesamten Zeit habe ich sie genau einmal gesehen. Ansonsten ganz selten mal ein Telefonat oder WhatsApp. Natürlich habe ich immer wieder versucht, ein Treffen mit ihr zu vereinbaren, sie lehnte das allerdings immer ab. Ich habe tatsächlich auch das Gefühl, dass eine Kontaktaufnahme mit ihr eher kontraproduktiv ist, da sie das noch mehr gegen mich aufbringt. Selbstverständlich lehnt sie mich als Betreuerin bzw. die Betreuung im allgemeinen ab. Die Betreuung an sich kann ich aber mit Hilfe des Post-Nachsendeauftrags und aufgrund der Tatsache, dass mich mittlerweile alle relevanten Personen um die Betreute herum gut kennen, auch ganz gut führen. Ob es der Betreuten gut geht, erfahre ich hauptsächlich über ihren Lebensgefährten, der wirklich eine Ressource ist und auf den man sich auch verlassen kann. Natürlich habe ich das Amtsgericht über den kaum vorhanden Kontakt in Kenntnis gesetzt. Nichtsdestotrotz habe ich manchmal ein ungutes Gefühl. Wenn doch mal irgendwas sein sollte, möchte ich natürlich nicht beschuldigt werden, keinen Kontakt mit meiner Betreuten gehabt zu haben. Wie geht ihr mit sowas um? Vielen Dank schon mal. Grüße |
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#2 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
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Ich habe einen ähnlichen Fall. Wichtig ist die Kommunikation mit dem Gericht.
Bei mir weiß das Gericht Bescheid. Der Richter hat in einem Telefonat gesagt, ich solle die Person „ von außen“ betreuen. Ich erledige alles nötige für die Person. Bin im Kontakt mit der Familie. Klappt in dem Fall ohne persönlichen Kontakt ganz gut. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
Solche Betreuungen kommen vor. Da brauchst Du aber auch kein schlechtes Gewissen haben. Du hast ein Netz um sie herum gesponnen, um an die Notwenidgen Informationen zu kommen und ihre Existenz abzusichern und Du informierst das Betreuungsgericht. Mehr kannst Du nicht tun. Wenn das nicht ausreichen würde, dann hätte sich das Gericht schon längst gemeldet. Auch Gerichte kennen Betreuungen, in denen viele Jahre lang nichts oder nur sehr wenig laufen kann und dann irgendwann einmal der Knoten platzt. Trotzdem sind diese Betreuungen notwendig und werden vom Gericht nicht hinterfragt. Du kannst Dir Dein schlechtes Gewissen für andere Dinge aufheben oder es einfach nur in den Schrank stellen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 01.03.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 167
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Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall und fühle mich damit auch nicht wohl. Gerade bei einem angeordneten Aufgabenkreis "Gesundheitssorge" finde es es schwierig, wenn gar kein Kontakt besteht. In einer Fortbildung, die ich kürzlich besucht habe, wurde dazu geraten, dann diesen Aufgabenkreis aus der Betreuung heraus nehmen zu lassen, um einer evt. Haftung zu entgehen. Wie seht Ihr diesen Vorschlag? Viele Grüße!
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"Akzeptiere oder verändere" |
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ausserdem wenn wirklich was passiert- und man stirbt nicht immer sofort- hast du erst mal ne riesen Hektik unter erheblichem Zeitdruck um sofort eingreifen zu könnnen weil du erst mal neu beantragen müsstest. Haftungsproblematik kann bedrängend sein aber in dem Moment wo du regelmässig dem Gericht einen Sachstand dazu meldest bist du halbwegs safe. Ich schreibe in solchen Stellen immer dazu: sollte das Gericht hinsichtlich meiner Vorgehensweise Bedenken haben erbitte ich einen richterlichen Hinweis. Es ist auch Aufgabe des Gerichts dich zu beaufsichtigen und dir im schlimmsten Fall Anweisungen zu erteilen. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Der Rest der Beiträge wurde wegen einem inhaltlichen Wechsel nach hier:
https://www.forum-betreuung.de/situa...tml#post127656 Auch nicht ganz glücklich als Threadtitel aber lieber nicht noch länger im Bereich der Rechtsfragen damit alles blockieren oder gänzlich unübersichtlich machen. |
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