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Betreuungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsauflösung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, nach langer Zeit habe ich wieder eine Frage, ob das Vorgefallene so in Ordnung war. Zuerst die Vorgeschichte(n): Wir ...


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Alt 10.07.2020, 01:28   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2017
Beiträge: 22
Standard Betreuungsauflösung

Hallo, nach langer Zeit habe ich wieder eine Frage, ob das Vorgefallene so in Ordnung war.

Zuerst die Vorgeschichte(n):
Wir = meine Mutter und ich, beide schwerbehindert, sie teildement und im Heim, hatten vor ihrer Demenz uns überreden lassen, einen Betreuer zu nehmen; ich hatte da den gedanken, daß ein gerichtlich bestellter Betreuer besser gegen die Wände der Ämter ankann als Otto Privatmann. Erste Fehlinformation.

So bekamen wir beide Betreuer A. Dieser sagte uns immer wieder: wir können die Betreuung jederzeit aufgeben, ich könne meine Mutter auch dann übernehmen, wenn ich selbst unter Betreuung stehe; wie sich herausstellte: eine glatte Lüge.
Im Laufe der Zeit gab es vermehrt Grund zu Beanstandungen, weil mit A Kontakt zu bekommen, wurde immer unmöglicher; an die Abmachung, daß ich stets auf dem Laufenden gehalten werde, wurde sich schon bald nicht mehr gehalten.
Dann lavierte sich A heraus, ich bekam Betreuer B, meine Mutter sollte im Februar folgen (also, daß A sie abgibt).
Die 2. Lüge, A hat sie immer noch.

Nach einem Vorfall, der das Faß zum überlaufen brachte, beschlossen wir: Betreuungsauflösung.
Da ich im Falle meiner dementen Mutter Probleme erwartete, legte ich von Anfang an alles in die Hände von RA, einem Anwalt für Sozialrecht usw..
Die Vorgabe war: B hatte sich als untätige Schlaftablette herausstellte, und ich war seit Monaten gezwungen, doch wieder alles selbst zu machen. Außerdem war eine Bedingung: wenn ich meine Mutter "verwalten" will, darf ich selbst nicht unter Betreuung stehen. Also sollten wir beide raus aus der Betreuung mit dem Ziel, daß ich anhand unserer Vollmachten, die meine Mutter und ich uns vor ein paar Jahren gegenseitig ausstellten - meine Mutter wieder übernehme; laut Anwalt wäre eine Betreuung im Sinne eines Betreuers nicht nötig, aber: es müsste nacheinander gemacht werden, damit ich frei und verfügbar bin.
Das mit den Vollmachten, daß die was wert wären, wurde vom Gericht (unter der Betreuung von A) als nichtig hingestellt = 3. Lüge.

Ende letzten Monats wurde meine Betreuung nun beendet, und meine Mutter kam nun dran.
Und heute war angeblich schon ein Richter da. Und nun kommt der Teil, wo ich frage: war das so korrekt?
Also, ich telefonierte gestern mit meiner Mutter, sie rief an, weil sie schlecht drauf war, als ca. 1645 Uhr die Schwester reinstürmte, ihr das Telefon wegnahm, mir sagte, ein Richter XY wäre da und wollte zu meiner Mutter - KLACK.
Als ich um 1710 Uhr wieder anrief, war er schon weg. Meine Mutter interviewt, stellte sich folgendes heraus: er stellte so Fragen wie: was gab es zum Mittagessen, was meine Mutter nicht mehr wusste. Laut meiner Mutter war die Betreuung kein Thema und wurde mit keinem Wort erwähnt. Sie wusste auch nicht, was er überhaupt wollte, er hätte sich nicht erklärt, und dementsprechend sperrig war sie dann auch (sie hätte dem garnicht richtig zugehört), weil ihr die sinnfreien Fragen (für sie) auf den Nerv gingen.
Sie konnte mir den Mann sogar teilweise beschreiben. Größe, Kleidung etc..
DA erinnerte sie sich also noch an das Gespräch; dann kam wieder die Schwester und unterbrach, wegen Abendessen, nach dem gleichen Muster; Abendessen - KLACK.
Als ich um 1905 Uhr anrief, hatte sie das vergessen.

Also: sie erinnerte sich an etwas, was eine knappe halbe Stunde vorher war. Nach 2 Stunden war es weg.

Was ich sehr seltsam finde, ist, daß sich, ich übertreibe mal, ein Richter auf eine demente Frau stürzt ohne Unterstützung, sich nicht erklärt und "dumme" Fragen stellt; daß eine demente Frau da bockig wird, finde ich verständlich. Denn hätte sie gewusst, um was es ging, hätte sie sehr wohl dementsprechend geantwortet!

War dieser Besuch so in Ordnung? Ich finde, nicht.
Und ja, die Frage habe ich auch dem Anwalt gestellt, aber der hat viel um die Ohren und noch nicht geantwortet. Mir bereitet das schlaflose Nächte, denn es war imho kontraproduktiv und provoziert nur zeitraubende Widersprüche.

Und bevor man fragt: ja, ich kann das; ich habe das bis vor 2 Jahren gemacht, da startete die Betreuung, habe zwischendurch viel selbst machen müssen und kann das auch in Zukunft; nur habe ich regelrechte Angst, daß wir den Geist, den wir riefen, nicht wieder los werden.

Also, was meint Ihr?
Erani ist offline  
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Alt 10.07.2020, 08:09   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
War dieser Besuch so in Ordnung?
Ja das war er.


Richter machen sich bevor sie eine Betreuung aufheben selbst ein Bild von der betroffenen Person. Dieser Besuch wird zuvor schriftlich angekündigt. Da steht auch der Grund des Besuchs drin.


Der Verlauf einer solchen Anhörung ist so gut wie immer derselbe: Richter stellt sich vor, nennt den Grund seines Besuchs und dann stellt er seine Fragen um später -manchmal auch gleich- eine Entscheidung zu treffen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.07.2020, 11:27   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2017
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Richter stellt sich vor, nennt den Grund seines Besuchs und dann stellt er seine Fragen ...
Wie gesagt; der Grund blieb von A-Z im Unklaren; es wurde laut meiner Mutter mit keinem Wort erwähnt, worum es ging. Das konnte sie mir ganz klar sagen. Daß sie nicht mitgekriegt hat, wer und was der Mann war, kann wohl sein; geht mir auch oft so, daß ich nachfragen muß. Kann auch sein: sie hört schlecht und trägt ihr Hörgerät nicht gerne.

Ich sehe gerade: Berufsbetreuerin.
Was stimmt denn eigentlich: haben Vollmachten Vorrang, oder kann das Gericht sagen, interessiert uns nicht, Betreuer bleibt (dann wäre zumindest ein Wechsel angezeigt)?

Und das mit der Ankündigung ... es ist möglich, daß sie diese nicht zu Gesicht bekam; selbst wenn, dann war das so lange vorher, daß sie es wieder vergessen hat.


UPDATE
Gerade den Anwalt erreicht; ER war es, der meine Mutter besuchte; das wurde mir von der Schwester völlig falsch kommuniziert, von daher "Entwarnung".

Und ein fettes Danke an Dich.

Geändert von Erani (10.07.2020 um 12:09 Uhr)
Erani ist offline  
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Alt 10.07.2020, 14:21   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Falls Du meinst, dass für Deine Mutter auch eine Vorsorgevollmacht eingerichtet werden könnte, dann dürfte es da wohl ein Problem geben: Um eine Vollmacht erteilen zu können sollte man besser voll geschäftsfähig und nicht dement sein. Gut möglich, dass Deine Mutter es nicht mehr rechtskräftig kann.

Wenn es weiter um Betreuung geht und Du die Betreuerin werden solltest, dann kannst Du im Gericht anbieten, bei der richterlichen Anhörung dabei zu sein - sofern es von dort gewünscht ist. Dann bekommst Du dazu eine Einladung.

Wenn Du die Mitarbeiter im Heim davon überzeugen kannst, dass sie Dir die gerichtliche Ankündigung der Anhörung mitteilen, dann kannst Du auch "zufällig" an dem Termin Deine Mutter besuchen.
So wie Du das Heimpersonal beschrieben hast, würde ich da allerdings nicht so viel drauf geben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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