Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung für Verwandte im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
ich bin rechtlicher Betreuer mit inzwischen einigen Betreuungsfällen und bescheidener Berufserfahrung.
Nun ist die Oma meiner Frau nach ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 35
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Guten Morgen,
ich bin rechtlicher Betreuer mit inzwischen einigen Betreuungsfällen und bescheidener Berufserfahrung. Nun ist die Oma meiner Frau nach einem Schlaganfall ins Pflegeheim gekommen, ist nun ebenfalls in der Situation, einen gesetzlichen Betreuer zu benötigen (Gutachten liegt noch nicht vor). Frage: Darf ich als Verwandter (wenn auch entfernt und angeheiratet) die rechtliche Betreuung im Rahmen meines Berufes mit regulärer Vergütung ausüben? Vielen Dank für Eure Hinweise! VG Heiland |
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 526
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Zitat:
Die familiäre Beziehung dürfte dann eher für als gegen dich sprechen (§ 1897 Abs. 5 BGB). Je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls könnte der Richter das aber auch anders sehen. Warum übernimmt deine Frau nicht selbst die Betreuung ihrer Oma? Sie wäre dann ja wohl befreite Betreuerin. |
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