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Rechnungslegungszeitraum - Rechtspfleger ändern Zeitraum

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegungszeitraum - Rechtspfleger ändern Zeitraum im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin Mal eine dusselige Rüchkfrage: Wo liegt eigentlich das Problem??? Wenn die Vermögenssorge ein paar Monate nach der Einrichtung ...


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Alt 26.07.2020, 20:27   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin

Mal eine dusselige Rüchkfrage: Wo liegt eigentlich das Problem???

Wenn die Vermögenssorge ein paar Monate nach der Einrichtung der Betreuung beschlossen wird, dann halte ich es für sehr sinnvoll und vereinfachend, wenn das Ende des ersten RL-Zeitraumes auf das Datum des ersten jährlichen Berichtes gelegt wird. Dadurch kann dann beides zukünftig die gleichen Zeiträume abdecken und Bericht sowie RL können in einem Aufwasch erledigt werden.

Oder geht es um den genauen Tag, der im Pronzip auch egal ist, wenn die Kontoauszüge nicht zum Ultimo sondern z.B. bis zum 2.ten des Monats laufen. Dann endet der RL-Zeitraum eben am 2. des betreffenden Monats. Sollte mich wundern, wenn ein RP deshalb in Schnappatmung verfällt.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.09.2020, 16:16   #12
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Registriert seit: 21.02.2019
Ort: Braunschweig
Beiträge: 6
Standard

Kurzes Update:


Die Rechnungslegung habe ich mit Hinweis auf gesetzliche Grundlage (Rechnungslegungszeitraum mindestens 12 Monate, maximal 36 Monate) für verkürzten Zeitraum abgelehnt und Verlängerung des Rechnungslegungszeitraum auf max. 3 Jahre vorgeschlagen.

Ergebnis: Verlängerung bis zur nächsten regulären Jahesrerichtsabgabe, also Zeitraum über mehr als 12 Monate. Damit kann ich super leben.

Danke an alle Antwortenden!
AndreasBS ist offline  
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Stichworte
änderung, datum, rechnungslegung, rechtspfleger

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