Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung eines Angehörigen nach Berufsbetreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten Abend,
ich hoffe ich schreibe nicht in den falschen Bereich!
Es geht um folgendes:
Ich hatte vor ...
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10.08.2020, 00:19 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 24.07.2020
Beiträge: 1
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Betreuung eines Angehörigen nach Berufsbetreuung
Hallo und guten Abend,
ich hoffe ich schreibe nicht in den falschen Bereich! Es geht um folgendes: Ich hatte vor ca. 12 Jahren für meine Mutter einen Betreuer bestellt (über einen Notar), da es wg der psychischen Erkrankung meiner Mutter damals nicht mehr möglich war sie ins normale Familienleben zu integrieren, da sie bei uns im Haus wohnte-lange harte Geschichte ( Schizophrenie, Depressionen, da flogen auch mal unsere Fernseher ausm Fenster..etc). Sie ist dann umgezogen und wohnte dann selbst in einem Haus mit einem Lebensgefährten. Sie hatte sich über die Jahre dann so extrem gewandelt, dass wir mittlerweile ein so wunderbares Verhältnis haben-Urlaub zusammen, Freizeit zusammen, richtig gigantisch! Jetzt wird sie älter keine Kraft mehr für sowas, konzentriert sich aber wieder aufs Leben. Nach 5 Wochen Kurzzeitpflege, in der sie war, war ich völlig geschockt..weil ich mich mal nach den ganzen Dingen erkundigt habe, und man bekommt keine Info, weil alle nix sagen dürfen, da sieht man mal, was das ausmacht, wenn mans gut meint und nix machen kann. Wenn meine Mutter einen Schrieb erstellt, indem sie äußert, dass ich die Betreuung übernehme, geht das? Den Briefwechsel mach ich eh schon immer für sie..Anträge etc, weil der Betreuer zu langsam ist. Obwohl, ich damals die Betreuung angefordert habe.. P.S. meine Mutter hat genau 0 Vermögen, sie bekommt von uns alles, wenn sie etwas braucht |
10.08.2020, 00:54 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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grundsätzlich geht ehrenamt vor berufsbetreuung. das gericht wird sich trotzdem vorher einen blick von der situation verschaffen wollen, ob du geeignet bist und was im interesse deiner mum liegt. sprecht euch am besten auch rechtzeitig mit dem jetzigen betreuer ab.
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11.08.2020, 09:48 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Hallo,
da schließe ich mich Skyler Hope an. Ich habe sogar schon selbst die Übernahme der Berufsbetreuung durch die Tochter der Betreuten angeregt. Einerseits, weil alles geregelt war, andererseits hat die Tochter sowieso schon viel gemacht. Ablauf wie beschrieben: Betreute und Tochter wurden zuerst von der Betreuungsstelle angehört, dann nochmal vom Richter. Letzlich muss der Angehörige ja auch "geeignet" sein, denn es können ja immer wieder auch neue Probleme oder Belastungen entstehen. Du kannst das doch evtl. auch mit dem Betreuer besprechen, denn er wird dazu ja auch durch das Gericht angehört werden. Ansonsten noch ein Hinweis: wenn es dir nur darum geht, als Angehöriger auch Informationen zu bekommen, habe ich das meist mit zuverlässigen Angehörigen so geregelt, dass ich Heim/ Ärzten etc. die Erlaubnis gebe Auskünfte an den speziellen Angehörigen geben zu dürfen. Natürlich immer vorausgesetzt der Betreute ist damit einverstanden. Geändert von Aiwala (11.08.2020 um 10:04 Uhr) |
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