Dies ist ein Beitrag zum Thema Gründe für die Einrichtung einer Betreuung? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einen schönen guten Abend!
Seit langer Zeit schon stelle ich mir eine Frage, die wahrscheinlich jeder Betreuer etwas anders beantwortet:
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03.09.2020, 20:41 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 112
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Gründe für die Einrichtung einer Betreuung?
Einen schönen guten Abend!
Seit langer Zeit schon stelle ich mir eine Frage, die wahrscheinlich jeder Betreuer etwas anders beantwortet: Es kann bekanntlich diverse Gründe geben, wegen derer eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Ich denke, als Gründe liegen in allererster Linie psychische Erkrankungen sowie körperliche Gebrechen/Behinderungen (oder Kombinationen aus beiden) vor. Wie ist die Situation bei den hier anwesenden Betreuern in eurem persönlichen Bereich? Wie ist das Zahlenverhältnis von psychischen Erkrankungen und Körperbehinderungen? Und, was glaubt ihr, wie sind die Zahlen für die gesamte Bundesrepublik? Das interessiert mich schon lange. Vielen Dank und schönen Abend! |
03.09.2020, 20:52 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Die Gründe für die Einrichtung von rechtlichen Betreuungen sind reichlich verschieden und vom Einzelfall abhängig. Deshalb besser: Als Vorraussetzung für eine rechtliche Betreuung muss eine psychische/seelische Erkrankung, eine geistige Behinderung oder eine Demenz vorliegen. Eine Suchterkrankung gilt erst mal nicht als Voraussetzung, es sei denn, dass durch Folgeerscheingungen der Sucht einer der oben genannten Punkte zutrifft. Eine körperliche Einschränkung ist üblicherweise ebenfalls kein Grund für eine Betreuung, es sei denn, die betreffende Person ist aufgrund der körperlichen Einschränkung daran gehindert, ihre rechtlichen Belange selber zu vertreten und wünscht eine rechtliche Betreuung. Die ursachenbezogene Verteilung von Betreuten wird bei jedem Betreuer unterschiedlich sein. Je nach Erfahrungs- und Arbeitsschwerpunkt. Es wird aber trotzdem immer eine Mischung sein, weil sonst die wirtschaftliche Kalkulation nicht hinhaut. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.09.2020, 21:10 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
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Guten Abend!
Ich hatte 50 Betreute und keinen der nur auf Grund einer körperlichen Behinderung betreut werden musste. Lediglich gab es eine betreute mit MS, die in Folge der Erkrankung auch psychisch in Mitleidenschaft gezogen war. Hätte Sie allerdings nicht zusätzlich im Rollstuhl gesessen, hätte wohl ihr Partner die Betreuung übernommen. Von einem anderen Betreuer ist mir ein Fall bekannt, wo der Betreute fast blind war und daher Betreuung benötige. Ob da noch andere Gründe im Hintergrund waren ist mir allerdings nicht bekannt. Ich denke der Anteil, der auf Grund der körperlichen Behinderung Betreuten, ist eher gering.
__________________
https://btdirekt.de/archiv/kolumne-frau-eff/ |
04.09.2020, 19:40 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Als Beispiel: ich kann mir gut vorstellen, dass jemand mit einer Querschnittähmung ab dem Hals abwärts eine rechtliche Betreuung bekommen kann, wenn er/sie es möchte (das ist dabei der wichtige Aspekt). Nicht Jede/r ist im Kopf so fit wie Steven Hawking es war. Ebenso bekommt nicht jede/r das technische Equipment, mit dem er/sie alles per Augenscanner oder Sprachbefehl regeln kann. MfG Imre
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05.09.2020, 08:50 | #5 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...svoraussetzung Aus dem Betreuungsrechtlexikon Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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05.09.2020, 10:17 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 112
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Guten Morgen!
Michaela: Imre hat ja geschrieben, dass das Vorliegen einer Körperbehinderung durchaus eine rechtliche Betreuung erlaubt. Nämlich dann, wenn der Betroffene seine Angelegenheiten (Imre nannte es „seine rechtlichen Belange“) ganz oder zumindest teilweise nicht mehr selbst regeln/erledigen kann. |
05.09.2020, 12:59 | #7 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Nach meiner Einschätzung nehmen Betreuungen, die auf rein körperlichen Beeinträchtigungen (zB. nach einem Schlaganfall) beruhen, deutlich zu. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass viele, besonders ältere Betroffene, keine (familiäre) Unterstützung haben oder deren Angehörige mit der Situation überfordert sind, die bürokratischen Vorgaben und Hürden (zB.hinsichtlich Sozialhilfe und Pflegeversicherung) nicht verstehen oder schlichtweg keine Zeit haben. Hochglanzprospekte über die vielen hilfreichen Ansprüche an den Sozialstaat oder Schönredner im TV helfen da wenig, wenn keiner die (korrekte) Beantragung und Umsetzung anleiert und überwacht. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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05.09.2020, 15:12 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 112
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Ich bin auch so ein Fall, Carlos! ^^
Als im Februar 2019 im Rahmen meiner Parkinson-Erkrankung mein Stoffwechsel entgleiste, hat man mir für die Akut-Phase von ca. fünf oder sechs Wochen eine psychische Erkrankung (in Form einer Psychose) angedichtet, wegen derer schließlich die Betreuung eingerichtet wurde. Nach dieser Zeit wurde halt immer klarer, dass vor allem meine Erkrankung einen Satz nach vorne gemacht hat. Warum ich momentan noch immer betreut werde hat diese beiden Gründe: 1) Meine damalige Betreuerin hat sich einen Dreck um mich sowie meine Interessen und Bedürfnisse gekümmert. Zum Beispiel erst gar nicht, und dann viel zu spät (und fehlerhaft!) Sozialhilfe beantragt. Gegen die Begründungen aus dem Ablehnungsbescheid hat sie ebenso wenig Widerspruch eingelegt. Außerdem hat sie sich bspw. weder um die Beantragung und Einleitung einer angedachten Psychotherapie, noch um die Überprüfung und Kündigung unnötiger Versicherungen und Verträge gekümmert, weshalb sie sich demnächst einem Prozess wird stellen müssen. 2) ergibt sich aus 1) . Mein jetziger Betreuer ist das genaue Gegenteil zu dieser Person und darf den ganzen Rotz aufräumen und zusammenkehren. Psychisch bin ich schon seit mehr als einem Jahr wieder voll hergestellt. Mein Betreuer ist derzeit dabei, die letzten Baustellen zu beenden und von der Straße verschwinden zu lassen. Sobald wir wissen, bei welchem Anwalt die Akte auf dem Schreibtisch landen wird und sobald klar ist, ob ich in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt integriert werden kann, werden wir die letzten beiden (von ursprünglich sechs) Aufgabenkreise der Betreuung aufheben lassen. Schönes Wochenende! |
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