Dies ist ein Beitrag zum Thema Weiterführung Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Das ist ja ein lustiger Satz. Woher soll das Gericht ohne Gutachten vorher wissen was ...
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08.10.2020, 13:06 | #11 | |
Moderator
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08.10.2020, 15:51 | #12 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Danke Horst ich sage ja immer dass du dich verständlich (.B. im Lexikon) ausdrückst was sich hier wieder bestätigt.
Gedacht hatte ich mir den Inhalt so aber bei der verquasten Ausdrucksweise weiss man oft nicht ob man es wirklich richtig verstanden hat.
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09.10.2020, 09:48 | #13 |
Einsteiger
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Hallo, guten Morgen an alle
und vielen Dank an alle für die Antworten. Das ist spannend, die Sichtweisen zu lesen, und es helfen tatsächlich alle, weil ich alle nachvollziehen kann. Kommt natürlich auf die Umstände bzw das Verhältnis zur Einrichtung an. In diesem Falle ist es durch Mauern seitens der Einrichtung, es gab Gespräche mit der Heimaufsicht, über einen längeren Zeitraum zu einer Belastung des Verhältnisses gekommen und es ist nachwievor so, dass es neben dem Administrativen, um das es hier geht, auch Punkte gibt, bei denen es konkret um die Gesundheit des Menschen geht. Der Arzt hat damit maßgeblich zu tun und da ist ne Schieflage, die scheinbar schwierig zu korrigieren ist. Gehe davon aus, wie ich es als "Patient" oder "Klient" oder "Kunde" richtig finden würde und da würde ich schon wissen wollen, was über mich berichtet wird (also nicht den Betreuer, sondern den Menschen). Da es um das Team Mensch/Betreuer geht und der Betreuer und damit eigentlich der Mensch ausgeschlossen wird bzw über den Kopf hinweg gehandelt wird... ja, da muss man dann genauer hingucken, was dann wiederum die MA in der Einrichtung ansäuert... Es ist schwierig und lösungsorientiert zu arbeiten bei einer totalen Abwehrhaltung echt anstrengend. Es geht um den Menschen und da muss was passieren, da gehören dann solche Wege dazu. Btw für mich ist der Weg einfacher als 50km zu fahren, um die Akten bei Gericht einzusehen. Werd das mal machen, jetzt hab ich erstmal die Haltung des Arztes wegen der Überwachung der Frist und möglicher Überschreitung dem Gericht geschildert. Nochmals vielen vielen Dank und viele Grüße |
09.10.2020, 16:39 | #14 |
Moderator
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Hallo, ich kann gut davon leben, Juristenkaudelwelsch für normale Menschen zu übersetzen. Und dabei nicht allzu vereinfachen.
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11.10.2020, 11:33 | #15 |
Einsteiger
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Hallo in die Runde,
Nachtrag: nach der Wehrerei des Arztes lag gestern diese Stellungnahme im Briefkasten. Also im Grunde ein tolles Ergebnis und ganz einfach, wenn da nicht die Zickerei im Vorfeld gewesen wäre. Dass es sich "lohnt" genauer hinzuschauen und eben nicht alles zu überlassen, zeigt eine Unterlage, die durch einen Nachsendeantrag hier ebenfalls gestern ankam. Eine Rechnung für ein Rollitaxi und anliegend die Verordnung, die nicht der KK im Vorfeld zur Genehmigung vorgelegt wurde. Das hat schon was von Satire. Nächste Runde. Denn bei Gesundheit und Geld hört bei mir der Spaß auf. Wünsche einen schönen Sonntag |
11.10.2020, 13:37 | #16 |
Moderator
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Rechnung an das Gericht weiterleiten:
OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2010, 2 Wx 1/10, FamRZ 2011, 400: Bittet das Gericht den Betreuer schriftlich um die Beschaffung eines ärztlichen Zeugnisses, mit dessen Hilfe beurteilt werden soll, ob eine Fortsetzung der Betreuung erforderlich ist, so ist die Vergütung für das Zeugnis von der Gerichtskasse zu tragen. Eine solche Bitte des Gerichts kann als Auftrag an den Betreuer angesehen werden. Es obliegt dem Gericht, die Notwendigkeit der Fortsetzung der Betreuung zu überprüfen. —— Allerdings: ist der Betreute vermögend (Freibetrag allerdings 25.000 €), kommt die Rechnung als Auslagenerstattung im Rahmen der Gerichtskosten wieder zurück an den Betreuten. In einem solchen Falle kann man die Arztrechnung dann besser gleich selbst aus dem Vermögen des Betreuten bezahlen: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...osten#Auslagen
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11.10.2020, 16:32 | #17 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Mit Sicherheit nicht die für das Rolltaxi. Was du schreibst ist absolut richtig, durch die schriftliche (weiterleitet an den Arzt) Bitte an den Betreuer das Attest zu besorgen kann der Arzt abrechnen. Ob er das alleine und eigenem Rechnungsversand selbst macht oder ob die Rechnung dem an den Betreuer geschickten Attest beiliegt zu Weitergabe ist mir persönlich ziemlich egal.
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