Dies ist ein Beitrag zum Thema Aggressivität und Bedrohungen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es handelt sich um eine junge Frau im Alter von 23 Jahren mit psychiatrischen Störungen.
Als wir vor 4 Monaten ...
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06.10.2020, 21:34 | #1 |
Einsteiger
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Ort: Frechen
Beiträge: 24
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Aggressivität und Bedrohungen
Es handelt sich um eine junge Frau im Alter von 23 Jahren mit psychiatrischen Störungen.
Als wir vor 4 Monaten mit der Arbeit begannen, hatte sie gerade ihre Wohnung verloren und war obdachlos. Die Wohnungsangebote, die zusammen mit dem BEWO übermittelt wurden, wurden alle abgelehnt. Die Arbeit mit dem BEWO sollte aufgrund der mangelnden Mitwirkung der betreffenden Person im Oktober enden. Die ersten Kontakte waren nett und respektvoll und sie zeigte sich reflektiert und motiviert. Die Dokumente zur Verhandlung der Schulden wurden nie vorgelegt. Jedes Mal, wenn wir uns zu diesem Zweck trafen, hat sie eine Entschuldigung vorgebracht. Nach einer Weile sagte sie, sie lebe mit ihrem Freund zusammen. Ein Rechtsradikaler,(ihre Schilderung) der Mitglied und Angestellter der AFD ist. (Ich habe Migrationshintergrund). Ich weiß nicht, ob es etwas damit zu tun hat, aber in den letzten Wochen hat sich die Art und Weise der Kommunikation völlig verändert. Sie ist aggressiv und bedrohlich geworden. Sie schickt mir Befehle per SMS oder E-Mail und geht nicht ans Telefon. Wenn sie ans Telefon geht (selten), sagt sie, dass sie meine Arbeit nicht braucht. Das habe ich noch nie erlebt. Kann ich die Aufhebung der Betreuung beantragen? |
06.10.2020, 21:49 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Was bei deiner Schilderung leider fehlt sind die Diagnosen und damit der Grund für die Einrichtung der Betreuung. Du schreibst auch nichts über deine Aufgabenkreise.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Betreute sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet. 4 Monate sind wirklich auch ein zu kurzer Zeitraum um evtl. festzustellen dass die Betreuung gar nicht von der Betroffenen benötigt wird. Solltest du wegen der Erzählung über den (angeblichen) AfD Freund in Sorge um dich selbst sein dann könntest du den Antrag auf einen Betreuerwechsel stellen. Der Bedarf an einer Betreuung scheint zu bestehen wenn diese gerade erst vor 4 Monaten eingerichtet wurde. Die Frage ist dann aber eher ob du der passende Betreuer bist? (Nicht falsch verstehen, ich will deine persönlichen Bedenken nicht klein reden) Beides solle man gut trennnen. Letztlich braucht es um deine Frage wirklich beantworten zu können viel mehr an Infos zu deinem Fall.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.10.2020, 19:17 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Ich sehe das ähnlich wie Michaela: Es ist wohl eher ein Betreuerwechsel angezeigt. Sollte die Betreute wirklich mit einem braunen Spacken zusammen sein und sich deshalb so unkonstruktiv verhalten, dann wärest Du um Deiner eigenen Sicherheit Willen nicht als Betreuerin geeignet und solltest ausgewechselt werden. Die fehlende Eignung hat daher nix mit Deiner Arbeitsqualität zu tun. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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