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Betreuerwechsel - kein Kontakt zum Altbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel - kein Kontakt zum Altbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Kollegen, das hatte ich noch nie - Ich habe als Verhinderungsbetreuer wg. Krankheit eine Betreuung übernommen. Einen Kontakt zum ...


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Alt 03.11.2020, 13:52   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.03.2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 10
Daumen runter Betreuerwechsel - kein Kontakt zum Altbetreuer

Hallo Kollegen,


das hatte ich noch nie - Ich habe als Verhinderungsbetreuer wg. Krankheit eine Betreuung übernommen. Einen Kontakt zum Hauptbetreuer konnte ich nicht herstellen ( auch das Amtsgericht nicht ) . Also alles normal von vorne. Aber die Hauptbetreuerin ist in Besitz des Sparbuches vom Klienten. Hier hatte ich um Herausgabe gebeten - keine Reaktion. Zwei Einschreiben - Rückschein und Einwurf. Jetzt wurde die Hauptbetreuerin entlassen und ich als Hauptbetreuer eingesetzt. Trotzdem ist es nicht möglich auf nur irgendeine Art Kontakt zum Altbetreuer herzustellen. Ich benötige aber das Sparbuch? Zur Herausgabe ist diese ja verpflichtet. Anzeige bei der Polizei? Auch das Amtsgericht konnte bisher keinen Kontakt herstellen. Und nun???? Hat vielleicht jemand noch eine Idee oder Erfahrung damit?
Zwerg ist offline  
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Alt 03.11.2020, 15:14   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
Standard

Als erstes würde ich es Sperren lassen, damit keine Verfügung vom Sparbuch vorgenommen werden kann.
Bei einer Verlustmeldung kommst du nach 6 Monaten an das Geld ran. Sollte sich vorher was bei der Vorgängerin tun, kannst du ja die Verlustmeldung und Sperrung rückgängig machen.
jansen.sven2018 ist offline  
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Alt 03.11.2020, 16:29   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo Zwerg, du brauchst doch nicht nur das Sparbuch, sondern den gesamten bisherigen Schriftverkehr, den die frühere Betreuerin rausrücken muss (§§ 667, 1890 BGB). Hast du den Kontakt denn auch mal an der Wohnung probiert, vielleicht liegt die dort danieder. Vielleicht gibts Verwandte oder einen Ehegatten, der Infos liefern kann. Die Betreuungsbehörde müsste doch etwas besser im Bild sein. Vielleicht hat die Betreuerin noch weitere Betreuungen geführr und es gibt weitere Nachfolgebetreuer, die das gleiche Problem wie du haben. Für all sowas ist doch die BtB da (§ 4 Abs. 3 BtBG).

Und natürlich in die Gerichtsakte schauen, auch um herauszufinden, bei wem man sich überall als Nachfolgebetreuer melden sollte.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.11.2020, 18:12   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich benötige aber das Sparbuch? Zur Herausgabe ist diese ja verpflichtet. Anzeige bei der Polizei? Auch das Amtsgericht konnte bisher keinen Kontakt herstellen. Und nun???? Hat vielleicht jemand noch eine Idee oder Erfahrung damit?
Also bitte....Anzeige bei der Polizei? Sollen die jetzt an ein Krankenbett eilen und ihr das Ding entreissen.

Zitat:
Trotzdem ist es nicht möglich auf nur irgendeine Art Kontakt zum Altbetreuer herzustellen.
Wie auch? Sie ist krank. Das soll ja auch dem besten Betreuer hinterrücks mal passieren.

Sparbücher sind für Betreuer versperrt, also kann keiner an die Kohle- wenn es denn im Besitz der Betreuerin war.

Wenn es um Kontenstände geht dann findest du die auch im Online Banking. Notfalls meldest du das Ding als verloren, dabei würde ich aber erst mal den Kontenstand abwarten.
Kleiner Beträge werden schnell auf ein neues Sparbuch übertragen, bei grösseren muss man warten bis zu einem halben Jahr oder länger.

Wenn ein Kollege schwer krank wird- und davon ist hier auszugehen im Verlauf- dann finde ich Begriffe wie "rausrücken", Anzeigen erstatten usw. heillos übertrieben und als mindestens unpassend.Klar ist es ärgerlich jetzt zusätzlich Arbeit zu haben- aber das hat man bei der Fallübernahme gewusst.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.11.2020, 12:21   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.03.2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 10
Standard Kein Kontakt zum Altbetreuer

Hallo Kollegen, erstmal Vielen Dank für Eure Antworten. Ich hätte vielleicht etwas detaierter schreiben sollen. Die Betreuungsübernahme war im 11/2019 von 4 Betreuungen. Eine Stellungsnahme gefordert vom AGericht im 2/2020 und 7/2020 an die Altbetreuerin über die Dauer der Krankheit blieb ebenfalls bis heute unbeantwortet. Natürlich habe ich versucht auch anderen Kontakt aufzunehmen. Unter der bekannten Anschrift / Telefonnummer meldet sich niemand. Soweit mir bekannt ist hat sie auch einen Sohn welcher als Rechtsanwalt tätig ist. Alle Schritte und Nachfragen wie von Euch beschrieben sind von mir und dem Amtsgericht/ Betreuungsbehörde bereits unternommen worden - ohne Erfolg.(Michaela ich habe nicht herausrücken geschrieben sondern Herausgabe.) Das Amtsgericht gab mir die Information das ich die Herausgabe einklagen sollte. Bisher wollte ich dies aber nicht in Angriff nehmen. Ich werd wahrscheinlich den einfacheren Weg wählen ( sofern AG einverstanden ) und versuchen die Sparbücher als Verlust melden. Danke erstmal an Alle
Zwerg ist offline  
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Alt 05.11.2020, 13:58   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo @zwerg, ja es wäre mit Sicherheit besser gewesen wenn du den näheren Sachverhalt gleich nachvollziehbar geschildert hättest.


Für mich z.B. hatte sich der ganz anders dargestellt wie jetzt.


Das ist aber auch ein komisches Gericht. Sie selbst kriegen nix gebacken und dann soll der Betreuer "nacharbeiten".
Würde ich nicht machen, klagen verursacht Arbeit und kostet Zeit. Die ist sicher besser in der Wiederbeschaffung eingesetzt.Zumal du nicht abschätzen kannst was du dann vorfindest und was dabei evtl wieder fehlt.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.11.2020, 22:05   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
Standard

Hallo,
ich kenne das auch...
Habe es mehrfach verschiedentlich erlebt, was nicht nachvollzuiehbar ist... Ich habe mir die betreffenden Unterlagen letztlich alle selbst besorgt:
Über Akteneinsicht bei Gericht, über Gespräche mit der betreuten Person, über die Kontobewegungen usw.
Ist mühsam, aber es geht. Ich habe auch keine Lust dazu, mich hierüber aufzuregen...
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 06.11.2020, 11:51   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo Zwerg, ja, bitte immer alle Details schildern, können für die Antwort wichtig sein. Hier deutet ja vieles auf eine sehr schwere Erkrankung hin. Wobei das Verhalten des Sohnes - Rechtsanwaltes - dennoch unverständlich bleibt. Trotz aller verständlichen Sorge um seine Mutter müsste ihm - als Organ der Rechtspflege - doch bekannt sein, dass andere auch Pflichten zu erfüllen haben. Vielleicht kann man ihn ja noch damit ködern, dass ja auch die Vergütungsansprüche der Mutter zu verfristen drohen (15 Monate nach §§ 2, 9 VBVG) und dass sie beim Entgegenkommen bei der Herausgabe der Unterlagen ihrerseits bei der Abwicklung der Vergütung behilflich sind. Falls sie sich das zutrauen.

Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Berufsbetreuer verstorben war und ein Bürochaos hinterlassen hat. Da hat dann die Betreuungsbehörde mit dem Erben und allen Nachfolgebetreuer ein Treffen durchgeführt, bei dem die Berge an Korrespondenz gemeinsam gesichtet und den einzelnen Betreuungen zugeordnet wurde. Um Zuständigkeit und Datenschutz darf man sich da keine Gedanken machen. Liegt es hier evtl auch so, nur dass die Ex-Betreuerin noch nicht tot ist und der Sohn sus Scham über das Chaos nicht kooperiert?

Wenn diese Verfahrensweise nicht geht, dann nur, wie die beiden Letzten geschrieben gaben: Gerichtsakteneinsicht (insbes Rechnungslegungen/Vermögensverzeichnis) und dann Aktenrekonstruktion: an alle Stellen den Sachverhalt schildern und um Kopien des Schriftverkehrs aus der Betreuungszeit der Vorbetreuerin bitten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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