Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel Schlussrechnung Vorbetreuer anfordern im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da das Thema auf der Liste der RUB zur Zeit umgeht würde mich mal interessieren, wie Ihr das so handhabt. ...
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06.02.2021, 14:54 | #1 |
Club 300
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Betreuerwechsel Schlussrechnung Vorbetreuer anfordern
Da das Thema auf der Liste der RUB zur Zeit umgeht würde mich mal interessieren, wie Ihr das so handhabt. Fordert Ihr vom Vorbetreuer immer die Schlussrechnung an?
Ich kenne viele Kollegen, die den Job jahrelang machen aber vom Vorbetreuer nie eine Schlussrechnung angefordert haben. Das Gericht würde das machen und überprüfen. Wie seht Ihr das? Bei Übergabe von umfassenden Unterlagen kann man sich ja auch so ein Bild machen. |
06.02.2021, 15:11 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,787
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Die SchlussRECHNUNG (§ 1892 BGB) geht ans Gericht. Betrifft den Zeitraum von der letzten laufenden Rg.legung bis zur Betreuerentlassung bzw Betreuungsende.
Die SCHLUSSRECHENSCHAFT (§ 1890 BGB) schuldet der Betreuer eigentlich dem Ex-Betreuten (bei Aufhebung), indirekt (bei Betreuerwechsel dem Nachfolgebetreuer), bei Tod dem Erben. Wobei sich die beiden letzten Varianten nicht direkt aus dem Text des § 1890 BGB ergeben, sondern aus dem Gesamtzusammenhang (den leider einige, zB die meinen, sich nur kostenlos aus dem Internet bilden zu können, leider nicht verstehen). Bei letzterem gehts um die gesamte Amtsführung des bisherigen Betreuers. Im übrigen gehts dabei nicht um irgendein Papier oder eine Liste, sondern ums Gesamte. Klärt man sinnvollerweise mündlich beim Übergabegespräch mit dem Vorgänger.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.02.2021, 16:23 | #3 |
Club 300
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Also ein Übergabegespräch über die Betreuung, wie sie gelaufen ist, Besonderheiten etc.
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