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Zitat von DieNeue
Ich habe ihr vorgeschlagen, dass wir eine Honorarvereinbarung unterschreiben und ich mich sodann um die Überweisungen kümmere und was eben sonst noch anfällt (was nicht mit meiner Betreuertätigkeit bereits abgegolten ist).
Nun frage ich mich, wie ich das praktisch durchführe. Über das Konto habe ich noch einen Onlinebanking-Zugriff.
Ich würde jetzt mit der Bank sprechen, dass der Zugriff nicht versperrt wird und mir eine Vollmacht von der Schwester ausstellen lassen, die ich an die Bank weiterreiche.
Zudem würde ich dem Betreuungsgericht darüber Mitteilung machen (für die Transparenz).
Außerdem würde ich eine Honorarvereinbarung aufsetzen. Ich frage mich allerdings, wie hoch hier pro Stunde das Honorar ausfallen kann.
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Zu der Honorarvereinbarung wurde ja schon etwas gesagt. Aus eben den von HorstD genannten Gründen hatte ich einmal das Ansinnen einer Generalbevollmächtigten abgelehnt, für sie mit "Untervollmacht" gewisse Tätigkeiten auszuführen.
Unabhängig davon halte ich das Vorhaben, dass Online-Banking aus der Betreuungssache nutzen zu wollen für unglücklich, ggf problematisch, wahrscheinlich für unmöglich, da die bank verpflichtet ist, den (Betreuungs-)Zugang zu sperren. Das Betreuungsgericht ist dafür auch nicht mehr zuständig, da die Betreuung ja beendet ist. Und die Schwester könnte ja wohl nur mit Erbschein oder Testament jemanden bevollmächtigen.