Dies ist ein Beitrag zum Thema Honorarvereinbarung mit Erben im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ende Januar ist eine Betreute von mir verstorben. Sie hat eine Schwester, die aber auch schon über 70 ...
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12.02.2021, 11:45 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Honorarvereinbarung mit Erben
Hallo zusammen,
Ende Januar ist eine Betreute von mir verstorben. Sie hat eine Schwester, die aber auch schon über 70 ist. Da ihr Ehemann nun auch im Krankenhaus ist und es so aussieht, dass er auch zeitnah versterben wird, hat sie mich gebeten, mich um "Alles Weitere" zu kümmern, was meine ehemalige Betreute angeht. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich mit dem Tod nicht mehr über das Konto verfügen darf. Sie sagte, sie würde dafür auch bezahlen wollen. Ich habe ihr vorgeschlagen, dass wir eine Honorarvereinbarung unterschreiben und ich mich sodann um die Überweisungen kümmere und was eben sonst noch anfällt (was nicht mit meiner Betreuertätigkeit bereits abgegolten ist). Nun frage ich mich, wie ich das praktisch durchführe. Über das Konto habe ich noch einen Onlinebanking-Zugriff. Ich würde jetzt mit der Bank sprechen, dass der Zugriff nicht versperrt wird und mir eine Vollmacht von der Schwester ausstellen lassen, die ich an die Bank weiterreiche. Zudem würde ich dem Betreuungsgericht darüber Mitteilung machen (für die Transparenz). Außerdem würde ich eine Honorarvereinbarung aufsetzen. Ich frage mich allerdings, wie hoch hier pro Stunde das Honorar ausfallen kann. Sollte nicht allzu viel anstehen, dann würde ich auch auf ein Honoar verzichten und das als "Ehrenamtliche Tätigkeit für Corona-Leidtragende" verbuchen Sowohl meine Betreute als auch der Ehemann sind/werden an Corona versterben). Muss ich noch etwas bedenken, habe ich etwas übersehn? Habt ihr praktische Tipps, woran man denken sollte, was einem erst nach Erfahrung auffallen würde. Es ist das erste Mal, dass ich so verfahren würde und bin daher etwas unsicher, ob das der richtige Weg ist. Vielen Dank! Viele Grüße, DieNeue |
12.02.2021, 12:11 | #2 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 403
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Du bist bei Fehlern nicht automatisch versichert. Deine Vermögensschadenshaftpflicht gilt erstmal nur für die Betreuertätigkeit, die private Haftpflicht ist auch nicht wirklich zuständig.
-> Versicherung ansprechen Das Einkommen ist zu versteuern (vermutlich auch Umsatzsteuer) -> Steuerberater ansprechen Darf die Schwester überhaupt rechtswirksam ein Mandat erteilen? -> Erbfolge prüfen Sonst gibt es hier oder in deinem Umfeld vielleicht Nachlassverwalter, die das genauer erklären können. Kann das Gericht nicht für den Ehemann und/oder die Schwester eine Betreuung einrichten? Damit wäre alles abgesichert und Du arbeitest nicht unentgeltlich.
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--> Das Leben bleibt spannend |
12.02.2021, 16:43 | #3 |
Moderator
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Beiträge: 5,781
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Ich vermute, es geht doch im Wesentlichen um die Bestattung. Da sollte man der Dame einen örtlichen Bestatter nennen, mit dem kann doch dann alles organisiert werden.
Bez der Erbschaft (vor allem, wenn dann noch ein 2. Erbfall dazu kommt), kann ich nur dringend empfehlen, sich raus zu halten. Vom dem üblicherweise zu erwartenden Ärger (bei einer wahrscheinlich sich bildenden Erbengemeinschaft) kann das auch verbotene Rechtsdienstleistung nach § 6 Abs. 2 RDG sein. Das sollte ein Fachanwalt für Erbrecht übernehmen. Vielleicht kann man da auch eine Adresse weitergeben, wenn die Erbin von auswärts ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.02.2021, 22:00 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Danke für die Hinweise! An die Versicherung habe ich jetzt gar nicht gedacht.
Es gibt bereits ein Bestattungsinstitut. Das hat sich heute morgen (!) bei mir auf dem AB gemeldet und gemeint, ich solle mal zurück rufen. Dabei wollten die bereits vor längerer Zeit mit mir Kontakt aufgenommen haben. Ich werde da morgen mal fragen, was denn da nun alles an "Geldangelegenheiten" auf sie zukommt. Es gibt auch eine Sterbegeldversicherung. Es wird auch noch andere Rechnungen geben, die beglichen werden müssen, zb habe ich eine Apothekerrechnung und eine andere Rechnung erhalten, die beglichen werden müssen. Dass es Ärger durch den zweiten Todesfall geben wird, glaube ich nicht. Ich kenne die Schwester seit Betreuungsbeginn und wir hatten immer ein gutes Verhältnis. Sie ist auch nicht der Typ dafür, dass sie Ärger machen könnte. Mir sind auch keine anderen Verwandten bekannt. Hach, da ist man nun zwischen Helfen-Wollen und Lieber-raushalten-Wollen hin- und hergerissen |
15.02.2021, 08:42 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen
schon beim ersten Lesen dachte ich, gute Güte, bloss die Finger davon weglassen. Es geht bei der Regelung nach dem Versterben um viel mehr wie nur die Organisation einer Bestattung und das Zahlen einer oder zwei Apo Rechnungen. Da kommt noch das Ortsgericht, die Räumung der Wohnung/des Zimmers, wohin mit dem ganzen Zeug der Verstorbenen, die Erbscheinbeantragung evtl. (die bei uns hier inzwischen drei Monate dauert) vielleicht noch ein Testament, Auflösen der Sterbegeldversichrung usw. usw. Die Frage bleibt auch wie die nächste Angehörige dich konkret ordentlich bevollmächtigen sollte. Zitat:
Und das Ganze dan (später) evtl. noch einmal für den jetzt noch lebenden Ehemann? Gut, da hat man evtl. Übung erlangt. Meine ganz persönliche Meinung, ich würde das nicht machen- ausser ich hätte ganz viel Zeit und den Nerv mich sozusagen in ein neues Arbeitsfeld einzuarbeiten. Den Rat von Horst: Zitat:
Gerade bei Menschen die sich noch nie wirklich um das Regeln der Dinge nach dem Tod Gedanken gemacht haben kann es gut sein, dass du dich vor unliebsamen Überraschungen selbst nicht mehr retten könntest. Das kann natürlich ganz anders aussehen wenn du nicht komplett ausgelastet sein solltest (das alles ist nichts was sich mal schnell so nebenbei bewerkstelligen lässt meiner Erfahrung nach) wobei dann auch die Frage der Vergütung noch eine Rolle spielt.
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15.02.2021, 09:38 | #6 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Kleine Anmerkung michaela, das „Ortsgericht“ ist etwas speziell hessisches und gibts woanders nicht. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass die Threadstarterin NiCHT aus Hessen kommt (leider hat sie ihr Bundesland auch nicht im Profil).
Woanders macht das (in Eilfällen) meist das Ordnungsamt.
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15.02.2021, 10:55 | #7 | |
Routinier
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Trau, schau, wem ....Erben finden sich immer - wo etwas zu erben ist |
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15.02.2021, 12:30 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Vielen Dank für die erneuten Anregungen.
Ich komme aus Bremen Ich habe mich vllt etwas unverständlich ausgedrückt. Es würde einzig und allein um die Überweisungen gehen, die ich naturlich vorher alle mit der Schwester absprechen würde. Um das Auflösen des Zimmers und dergleichen würde ich mich nicht kümmern. Außerdem würde es sich nur um die Finanzen meiner Betreuten handeln. Bei den Angelegenheiten des Mannes würde ich mich raushalten. |
15.02.2021, 12:44 | #9 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Wo lassen dann andere beglaubigen? Zitat:
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15.02.2021, 12:50 | #10 | |
Moderator
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Beiträge: 5,781
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Zitat:
Vorsorgevollmachten bei der örtlichen Betreuungsbehörde (oder einem Notar).
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