Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vermögenssorge gegen den Willen der Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge gegen den Willen der Betreuten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle! Ganz generell gesprochen : Angenommen man hätte eine betreute Person hat, bei der man umfangreiche Aufgabenkreise innehat ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 11.03.2021, 15:40   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 27.09.2017
Beiträge: 2
Lächeln Vermögenssorge gegen den Willen der Betreuten

Hallo an alle!

Ganz generell gesprochen :
Angenommen man hätte eine betreute Person hat, bei der man umfangreiche Aufgabenkreise innehat (exklusiv der Vermögenssorge!; dies wurde von der betreuten explizit abgelehnt) bei der sich nun herausstellt, dass ihre umfangreichen Schwierigkeiten in vielen Lebensbereichen maßgeblich von der Bereinigung der finanziellen Probleme abhängt.
Gegen ihren Willen kann doch nun die Betreuung nicht erweitert werden, oder?
Wenn sie nun in einer Schuldnerberatung wäre, die sie aber als nicht beratungsfähig ansehen, weil die Zusammenarbeit mit ihr trotz großer Bemühungen nicht gelingt. Darf man dann nach Möglichkeit mit ihr zusammen Schreiben etc. raussuchen und sie unterstützen, obwohl man die Vermögenssorge nicht hat.
Oder wie würdet ihr das handhaben? Einfach nicht helfen, weil nicht die Aufgabe?
Danke euch für eure fachkundigen Meinungen im Voraus
LG Neill
Neill74 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2021, 17:54   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Mal angenommen :
Eine von mir betreute Person ohne den Aufgabenkreis Vermögenssorge hat am Ende des Geldes noch viel von Monat übrig und das Handy ist gesperrt wegen offener Rechnungen. Natürlich kann ich diese Person zur Tafel schicken und Rechnungen sortieren. Mehr gibt mein Auftrag aber nicht her, mehr wird mir auch nicht bezahlt und Gläubiger müssen erstmal gar nicht mit mir reden.

Mal angenommen:
Einer von mir betreute Person ohne den Aufgabenkreis Vermögenssorge droht der Krankenversicherungsschutz verlustig zu gehen, der Strom ist abgestellt und der Vermieter droht mit Kündigung. Dann werde ich mit der Person über die Vermögenssorge reden und die Erweiterung - im Zweifelsfall wohl mit Einwilligungsvorbehalt - beantragen. Das Gericht muss dann per Gutachten prüfen, ob der Wille der Person zu berücksichtigen ist.

Das führt gerne mal zu einem Ende der Betreuung oder einem Betreuerwechsel. Ich würde aber nicht tatenlos zusehen, wie sich jemand so richtig in die Scheiße reitet. Ich bin verpflichtet dem Gericht mitzuteilen, wenn der Aufgabenkreis zu erweitern ist. Ich bin ggf. in der Haftung, wenn ich Schaden einfach entstehen lasse.

Und bevor ein Shitstorm losgeht:
NATÜRLICH redet man vorher. NATÜRLICH macht man Angebote. Und NATÜRLICH rede ich über Dinge außerhalb der Aufgabenbereiche. Aber irgendwann ist vorbei.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2021, 18:42   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Gegen ihren Willen kann doch nun die Betreuung nicht erweitert werden, oder?
Natürlich kann eine Betreuung auch gegen den Willen des Betreuten erweitert werden.
Das sollte man beantragen und mit Belegen versuchen zu untermauern.
In der Regel wird dann ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Zitat:
Darf man dann nach Möglichkeit mit ihr zusammen Schreiben etc. raussuchen und sie unterstützen, obwohl man die Vermögenssorge nicht hat.
Davon sollte man die Finger lassen und überhaupt- warum sollte man das als Betreuer auf diese seltsame Art in Angriff nehmen?


@K.Wagner, warum shitstorm. Alles richtig was du schreibst.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2021, 09:08   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Und bevor ein Shitstorm losgeht:
NATÜRLICH redet man vorher. NATÜRLICH macht man Angebote. Und NATÜRLICH rede ich über Dinge außerhalb der Aufgabenbereiche. Aber irgendwann ist vorbei.

mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einwilligung, vermögenssorge, willen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39