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Akten-/Unterlagenherausgabe bei Betreuuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Akten-/Unterlagenherausgabe bei Betreuuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: dass ich hier wahrscheinlich einen etwas umständlicheren Weg gehen muss, indem ich mich an die einzelnen Ärzte wende, sobald ...


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Alt 21.03.2021, 07:05   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
dass ich hier wahrscheinlich einen etwas umständlicheren Weg gehen muss, indem ich mich an die einzelnen Ärzte wende, sobald ich deren Kontaktdaten habe.
Wozu der Umstand? Der Betreute hatte sicher einen Hausarzt an den auch von ansonsten in dieser Hinsicht säumige KH`s die Entlassungsberichte senden. Dem Hausarzt sollte auch eine vollständige Behandlungsplanung vorliegen.
Kopien der Krankenakten kosten Geld.


Zitat:
Der Betreuer hat jedoch einen großen Einfluss darauf. Und Ärzte machen vieles bereitwillig mit, gerade bei geschäftsunfähigen Personen. Beim richtigen Arzt ist das das reinste Wunschkonzert.
Vielleicht bei Privatpatienten aber bei einem "Normalbürger" aus der gesetzlichen KV? Naja.....
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.03.2021, 16:05   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Das "umständliche Einholen von Informationen" stellt zumeist die Betreuungsnormalität dar!
Kleiner Tip:
Über die Krankenkasse kann eine sogenannte Patientenquittung der letzten 10 Jahre angefordert werden, dort sind sämtliche kontaktierten Ärzte, verordneten Medikamente und Krankenhausaufenthalte aufgelistet... dort kann man sodann die entsprechenden Informationen einholen.
Ein Betreuer "kann" auch nicht "einfach" in Behandlungen einwilligen! Viele sind mit dem Patienten selbst von den behandelnden Ärzten vorzunehmen im Rahmen der Patientenaufklärung, ansonsten muß vielfach ein separater Antrag beim Betreuungsgericht auf medizinische Behandlung gestellt werden.


An den Fragesteller des Beitrages:
Mich ärgert hier das fehlende Wissen über das Betreuungsprocedere zum einen, sowie die pauschalierte Verdächtigung eines Betreuers zum anderen!
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 21.03.2021, 17:54   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
An den Fragesteller des Beitrages:
Mich ärgert hier das fehlende Wissen über das Betreuungsprocedere zum einen, sowie die pauschalierte Verdächtigung eines Betreuers zum anderen!
Hallo, erstens ist der Threadstarter ein Ehrenamtler, zweitens ist das übliche „Betreuungsprocedere“ keinesfalls einheitlich. Das habe ich in langjähriger überregionaler Fortbildung gelernt, da die Praxiserfahrungen der Teilnehmer extrem unterschiedlich sind. Da jeder meist nur die Praxis seines Sprengels kennt, neigt man zu der Annahme, das sei überall gleich.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.03.2021, 20:48   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
erstens ist der Threadstarter ein Ehrenamtler
Das sollte mindestens im groben Wissen keinen Unterschied machen. An Ehrenamtler werden letztlich dieselben Anforderungen gestellt.


Was den leichten Unmut von Frankreichfahrer betrifft- dem schliesse ich mich an. Schau dir den Anfang an im Stil von...ich suche Betreuerfehler aber weiss nicht welche.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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