Dies ist ein Beitrag zum Thema Akten-/Unterlagenherausgabe bei Betreuuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
dass ich hier wahrscheinlich einen etwas umständlicheren Weg gehen muss, indem ich mich an die einzelnen Ärzte wende, sobald ...
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21.03.2021, 07:05 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Kopien der Krankenakten kosten Geld. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.03.2021, 16:05 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Das "umständliche Einholen von Informationen" stellt zumeist die Betreuungsnormalität dar!
Kleiner Tip: Über die Krankenkasse kann eine sogenannte Patientenquittung der letzten 10 Jahre angefordert werden, dort sind sämtliche kontaktierten Ärzte, verordneten Medikamente und Krankenhausaufenthalte aufgelistet... dort kann man sodann die entsprechenden Informationen einholen. Ein Betreuer "kann" auch nicht "einfach" in Behandlungen einwilligen! Viele sind mit dem Patienten selbst von den behandelnden Ärzten vorzunehmen im Rahmen der Patientenaufklärung, ansonsten muß vielfach ein separater Antrag beim Betreuungsgericht auf medizinische Behandlung gestellt werden. An den Fragesteller des Beitrages: Mich ärgert hier das fehlende Wissen über das Betreuungsprocedere zum einen, sowie die pauschalierte Verdächtigung eines Betreuers zum anderen! |
21.03.2021, 17:54 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo, erstens ist der Threadstarter ein Ehrenamtler, zweitens ist das übliche „Betreuungsprocedere“ keinesfalls einheitlich. Das habe ich in langjähriger überregionaler Fortbildung gelernt, da die Praxiserfahrungen der Teilnehmer extrem unterschiedlich sind. Da jeder meist nur die Praxis seines Sprengels kennt, neigt man zu der Annahme, das sei überall gleich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
21.03.2021, 20:48 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was den leichten Unmut von Frankreichfahrer betrifft- dem schliesse ich mich an. Schau dir den Anfang an im Stil von...ich suche Betreuerfehler aber weiss nicht welche.
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