Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum Vermögensverzeichnisk im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich betreue seit neuem einen älteren Herren, der verheiratet ist. Da ich auch die Vermögenssorge habe, ...
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06.04.2021, 13:40 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.03.2016
Beiträge: 13
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Frage zum Vermögensverzeichnisk
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich betreue seit neuem einen älteren Herren, der verheiratet ist. Da ich auch die Vermögenssorge habe, muss ich ein anfängliches Vermögensverzeichnis erstellen. Der Herr erhält 300,- Euro Rente aus seiner privaten Rentenversicherung. Da er kein eigenes Konto besitzt, zahlt die Rentenversicherung direkt auf das Konto der Frau ein. Da diese dement und bettlägerig ist, hat er eine Vollmacht für das Konto. Meine Frage lautet nun: Muss ich das Anfangsvermögen auf null setzen, da er über kein Konto verfügt und auch nichts bezahlt? Muss ich für seine Rente ein eigenes Konto anlegen? Ich betreue auch die Ehefrau. Mit freundlichen Grüßen Olaf Blohm |
06.04.2021, 14:41 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Wenn sich auf dem fremden Konto Geld befindet, das dem Betreuten gehört, muss es als „sonstige Forderung“ in das VV. Und ich empfehle, unverzüglich ein eigenes Konto für den Betreuten zu errichten (Basiskonto müsste imner gegen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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