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gesetzliche Betreuung

 

Zwangseinweisung durch Ehegatten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangseinweisung durch Ehegatten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Katharina, ich weiß nicht, ob du mit Häme meine Bemerkungen gemeint hast, aber so waren sie nicht gedacht. Die ...


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Alt 21.04.2021, 14:58   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Hallo Katharina, ich weiß nicht, ob du mit Häme meine Bemerkungen gemeint hast, aber so waren sie nicht gedacht. Die Staatsanwaltschaft ist wirklich die richtige Stelle (falls, wie du vermutest, die internen Kontrollen seitens des Betreuungsgerichtes nicht gegriffen haben). Das war also ganz ernsthaft gemeint.

Und außerdem: dieses ist ein fachbezogenes Diskussionsforum. Daher werden Fachfragen sozusagen theoretisch oder schon mal mit praktischen Ratschlägen diskutiert. Aber dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung im engeren Sinne ersetzen. Das verbietet das Rechtsdienstleistungsgesetz. Was das hier sein darf (§ 2 RDG): „die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien.“

Für alles Konkretere sind Anwälte da, dank Beratungs- und Prozesskostenhilfe auch für arme Schlucker.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.04.2021, 14:59   #12
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.04.2021
Beiträge: 6
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Hallo Imre,


recht herzlichen Dank für den wirklich konstruktiven Beitrag.


Ich bin gerade dabei, mich in die Materie einzuarbeiten.
Recht und Rechtsverständnis klaffen da sehr weit auseinander.
Ein Forumsmitglied fragte mich in einer privaten Nachricht auf ziemlich zynische Art, warum ich nicht die Betreuung meiner Freundin übernehmen würde,
wo ich doch alles besser wisse.


Nun - ich könnte niemals als Betreuerin tätig werden, denn über Wohl und Wehe einer Existenz zu entscheiden - da wäre mir die Verantwortung einfach zu groß.
Setzen Sie das in Relation zum geschriebenen Wort und der

journalistischen Verantwortung!


Es wurden meiner Kenntnis nach, und nach Kenntnis einer Organisation, mit der ich zusammenarbeite, einige Existenzen
sehenden Auges quasi vernichtet.
Diese Organisation war auch im Fall Gustl Mollath involviert.

In einem Fall einer Frau, die von heute auf morgen als psychisch krank erklärt wurde, kann ich eindeutig nachweisen, dass die Betreuerin zugunsten des Klägers, dem Sohn (Sohn wurde von der Mutter verklagt, weil er sich auf illegitime Weise die Hälfte ihres Vermögens erschlichen hat und er sie mit einem Riesenberg Schulden sitzen ließ) entschieden hat. Sie war im Dunstkreis des sozialen Umfeldes des Sohnes.
Alle wischen sich nun ab - die Gerichte, die Psychologen, die Betreuerin, die nun verschwunden ist, und und und.
Wir sind mit diesem Fall an die Öffentlichkeit gegangen.


So etwas kann doch bitteschön in einem Rechtsstaat nicht sein.

Sie haben keine Ahnung, wie diese Menschen diskreditiert werden.
Auch von den Gerichten.
Ich habe Interviews mit einigen Anwälten geführt. Sie sehen die Betreuung als Geschäftsmodell, also kommerziell orientiert.
Was für mich heißt, dass die Berufsbetreuer gar kein Interesse haben, die Betreuten zu rehabilitieren.

Des weiteren meinten einige Juristen, dass insbesondere im
regionalen Umfeld eines solchen Falles niemand ein Interesse hat,
den sog. psychisch Kranken zu rehabilitieren. Denn das wäre ein Fehlereingeständnis, bei dem eine lange Kette - von den Psychologen, Psychiatern, Psychiatrien,Gerichten, Staatsanwaltschaften, Betreuer, den Landkreisen etc. - in Schieflage kommen kÃönnte.

Ad Herausgabe der Betreuungsunterlagen: Ich habe dieses Schreiben vorformuliert und ihr derzeitiger Pro-Forma Betreuer, ihr Bruder, hat es ans Gericht gemailt. Also dürfte sie aus dem Schneider sein.

Ad Aufklärung zur Betreuung: Meiner Freundin wurde zu keiner Zeit eine Aufklärung angeboten, bei der sie über Rechte und Konsequenzen einer Betreuung aufgklärt wurde.

Auf jeden Fall werde ich weiter in dieser Causa, bzw. Thematik recherchieren.
Dass hier Menschenrechte mit Füßen getreten werden, ist offensichtlich.

Und ich kann nur an die Berufsbetreuer appellieren, dass sie ihre Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen fällen.


Danke Kathi


Für alle Fälle privat letsworktogether_5555@protonmail.com
Katharina A ist offline  
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Alt 21.04.2021, 15:23   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
Standard

Zur Klarstellung:
Ich finde die zahlreichen Unterstellungen, Verdachtsmomente, unüberlegten Forderungen der Fragestellerin unangemessen, was ich dieser auch mitteilte...

Hierfür nun Stempel an mich:
Zuerst: Keine Ahnung
dann: misogyn,
jetzt: zynisch....


Dies ist weder fachlich, sachlich noch zielführend.
Was bitte soll das?
Einfach nur um sich schlagen und alles unüberlegt in die Welt hinaus schreiben- na ja!
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 21.04.2021, 17:49   #14
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich habe nun leider den Eindruck, dass es hier eher um eine journalistische Recherche denn um die Probleme einer persönlichen Freundin geht. Ansonsten wäre es hilfreich gewesen, wenn im Verlauf des Threads gestellte Fragen von der Threadstarterin beantwortet würden, z. B. hinsichtlich der Betreuerbestellung und deren Aufgabenkreise. Sollte mein Eindruck mich nicht täuschen, möchte ich hiermit ausdrücklich meinen Unmut kund tun, falls tatsächliche oder erfundene menschliche Schicksale für eigene Interessen benutzt würden. Insbesondere verwehre ich mich gegen Unterstellungen wie "Ich habe Interviews mit einigen Anwälten geführt. Sie sehen die Betreuung als Geschäftsmodell, also kommerziell orientiert.
Was für mich heißt, dass die Berufsbetreuer gar kein Interesse haben, die Betreuten zu rehabilitieren."


(...ich habe auch Interviews mit einigen Anwälten geführt. Sie halten gar nicht viel von kommerziell orientierten Journalisten)


Wenn das Ihre Meinung ist, frage ich mich schon, was Sie von diesen unmenschlichen Berufsbetreuern hier in diesem Forum erwarten
mimi91 ist offline  
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Alt 21.04.2021, 18:14   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Entschuldigung wenn ich mich hier nochmal einklinke aber man sollte auch lesen was da steht wenn man ernsthaft "rechechiert".
Diesen Teil des Ganzen hatte ich bereits in meinem ersten Beitrag erklärt
Zitat:
Herzlichen Glückwunsch. Das Gericht wird sich über das Schreiben wundern und die Betreute möglicherweise für durchgeknallt halten.
Die eigene Betreuungsakte kann bei Gericht von der BEtreeuten eingesehen werden. Dort können ggf. auch Kopien gemacht werden. Ein Gericht gibt die Betreuungsakte aber grundsätzlich nicht an Betreute heraus. Selbst Betreuer*innen dürfen die Akte nur bei Gericht einsehen. Die Anfrage nach der Herausgabe ist daher völlig unsinnig.
Zitat:
Ad Herausgabe der Betreuungsunterlagen: Ich habe dieses Schreiben vorformuliert und ihr derzeitiger Pro-Forma Betreuer, ihr Bruder, hat es ans Gericht gemailt. Also dürfte sie aus dem Schneider sein.
Da wird der Betreuer der jetzt als der Dumme dasteht sicherlich zufrieden sein


Mit Sicherheit gibt es einzelne Fälle in denen es wirklich nicht mit rechten Dingen zuging. Darin verwickelt waren, und mussten verwickelt gewesen sein, Notare, Rechtspfleger und viele andere.
Einn Betreuer alleine kann es nicht gewesen sein.


An einer sehr allgemein gehaltenen und leider auch sehr oberflächlichen Rumklagerei bei gleichzeitig sehr geringem Wissen um Inhalte werde ich mich nicht weiter beteiligen.
Das ist für mich zu sehr Boulevardstil.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.04.2021, 18:14   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo K.

Ich frage mich, warum sind so viele Betreuer*innen innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Jahren involviert?
Kann es sein, dass es sich bei dem geschilderten Fall nicht nur um rechtliche Betreuungen handelt, z.B., dass es Bevollmächtigte gab und/oder es sich auch um Menschen handelt, die zwar (sozial) betreut haben, aber nicht mit richterlichem Beschluss zur rechtlichen Betreuung bestellt waren?

Oder aber dass Angehörige als ehrenamtliche Betreuer*innen bestellt wurden, die mehr auf ihren finanziellen Vorteil (z.B. Wahrung des späteren Erbes) aus sind als auf das Wohl des von ihnen betreuten Menschen?

Weil in den Medien gerne darauf rumgehackt wird, wie sehr es betreuten Menschen schadet, wenn sie von einer fremden Person betreut werden, bitte ich Dich, genau zu recherchieren und zu differenzieren.

Als Journalistin könntest Du einen Beitrag leisten, die Allgemeinheit ein Stück weit aufzuklären, was Betreuung bedeutet und aufzeigen, wie sehr sich die Rechenschaft der Berufsbetreuer*innen durch die jährliche Rechnungslegung und die jährlichen Berichte dem Betreuungsgericht unterscheidet von der Kontrolle, der Angehörige und Bevollmächtigte unterliegen.

Fakt ist, dass häufig ein Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin vom Gericht bestellt wird, die den Karren aus dem Dreck ziehen muss, den Bevollmächtigte oder Angehörigenbetreuer dort hineingesetzt haben. Wenn dann später in den Medien offenbart wird, was in der Betreuung alles schief gelaufen ist, wird das dann gerne so dargestellt, als sei der Schaden durch die beruflich geführte Betreuung entstanden.

Ich wünsche Euch, dass Ihr die Informationen bekommt, die Ihr haben wollt. Wie schon öfter geschrieben, ist es sicher am effektivsten beim Gericht in die Akte zu schauen und evtl. auch den ein oder anderen Vorgang erklären zu lassen.

Als betreuter Mensch ist man in der Regel kein Opfer der Betreuung und entmachtet, sondern erhält dort Unterstützung, wo sie gebraucht wird. Was der betreute Mensch selbst kann, das soll und kann er auch selbst regeln. (Ausnahme: Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsvorbehalt in einzelnen Aufgabenkreisen)

Wichtig also auch zu wissen, für welche Aufgabenkreise die Betreuung eingerichtet wurde.

Deine Freundin könnte ggf. auch die Aufhebung einzelner Aufgabenkreise, evtl. Einwilligungsvorbehalte oder der gesamten Betreuung oder auch einen Betreuerwechsel beantragen.

Gruß,
Sonnyblue
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 21.04.2021, 19:40   #17
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Ich habe Interviews mit einigen Anwälten geführt. Sie sehen die Betreuung als Geschäftsmodell, also kommerziell orientiert.
Was für mich heißt, dass die Berufsbetreuer gar kein Interesse haben, die Betreuten zu rehabilitieren.
Warum heißt es das deshalb für dich - automatisch??
Ich kann das aus meiner Erfahrung als Berufsbetreuerin nicht bestätigen. Das 'kommerzielle Interesse' beschränkt sich bei mir darauf, dass ich für meine Arbeit bezahlt werden möchte. Dafür muss man sich als Berufsbetreuer idiotisch oft rechtfertigen. Ein Frisörladen ist auch ein Geschäftsmodell mit kommerziellem Interesse. Ich habe noch nie gelesen, dass den Frisören deshalb Desinteresse am Wohlergehen ihrer Kunden unterstellt wurde.

Ich sehe keinen Grund, warum Berufsbetreuer an einer betreuten Person aus finanziellen Gründen klammern, anstatt sie bei der Erlangung ihrer Selbständigkeit zu unterstützen - die bestenfalls zur Aufhebung der Betreuung führt. Bei freien Kapazitäten kann man eine neue Betreuung übernehmen. Ich bekomme sehr viel mehr Anfragen, als ich übernehmen kann. Ich denke, bei den meisten Gerichtsbezirken ist die Nachfrage ähnlich hoch.

Außerdem, und das ist eigentlich das wichtigere Argument, würde die Arbeit mit einer solchen destruktiven "Klammertaktik" überhaupt keinen Spaß machen. Genauso wie ein Frisör oder auch wie du als Journalistin braucht man als Betreuer nicht nur Geld, sondern auch Erfolgserlebnisse bzw. das Gefühl von Sinnhaftigkeit. Der schönste Erfolg besteht meines Erachtens darin, dass sich die betreute Person stabilisiert und 'flügge' wird. Eine solche Verbesserung erlebe ich aber leider nicht oft, da manche Krankheitsbilder wie z.B. Demenz einen progredienten Verlauf haben. Da ist der Erfolg nicht die Rehabilitation, sondern besteht darin, der Person wenigstens die Lebensumstände zu verbessern.

Katharina, es wird so sein, dass du von den meisten Berufsbetreuern nicht bejubelt wirst, da du sie mit deiner Schlussfolgerung "was für mich heißt ..." pauschal unter einen hässlichen Verdacht stellst. Auch wenn einige Anwälte oder sonstwer dieser Meinung sind, es ist lediglich eine Meinung und die journalistische Arbeit bestünde aus meiner Sicht darin, zu recherchieren ob es faktisch zutrifft. Du würdest dir auch verbitten, wenn man dir unterstellte, dass es dir nicht um die Menschen gehe, sondern um einen reißerischen Artikel, der dir viel Geld bringt. Ich verbitte mir das auch.

Zitat:
Des weiteren meinten einige Juristen, dass insbesondere im
regionalen Umfeld eines solchen Falles niemand ein Interesse hat,
den sog. psychisch Kranken zu rehabilitieren. Denn das wäre ein Fehlereingeständnis, bei dem eine lange Kette - von den Psychologen, Psychiatern, Psychiatrien,Gerichten, Staatsanwaltschaften, Betreuer, den Landkreisen etc. - in Schieflage kommen kÃönnte.
Ich verstehe nicht, wie das gemeint ist? Darf ein kranker Mensch auch nicht gesund werden? Dazu braucht es doch keiner Fehldiagnose.
Wenn es von Anfang an eine Fehldiagnose gewesen sein sollte, was ja in der Medizin (nicht nur in der Psychiatrie) durchaus vorkommt, warum im Himmels Willen soll denn ein gesetzlicher Betreuer Interesse daran haben, Fehldiagnostik zu unterstützen? Auch wieder nur wegen des Pauschalverdachts, aus finanziellen Gründen die Betreuung aufrecht halten zu wollen?



LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 21.04.2021, 19:58   #18
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
(...ich habe auch Interviews mit einigen Anwälten geführt. Sie halten gar nicht viel von kommerziell orientierten Journalisten)


Wenn das Ihre Meinung ist, frage ich mich schon, was Sie von diesen unmenschlichen Berufsbetreuern hier in diesem Forum erwarten

Ja. So isses.
Annegret ist offline  
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Alt 21.04.2021, 21:02   #19
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Isses denn so?


Das glaube ich nicht! Es (das eine bei Betreuer*innen wie auch das andere bei Journalist*innen weniger schöne) wird sicherlich in Einzelnen Fällen so sein. Es bringt aber nix, wenn wir das pauschalieren und damit uns hier die Tastaturen zu Bruch tippen.

Also mal alle wieder auf den Teppich runterkommen.


Ich habe auch meine Bedenken bei Juristen, die eine Kanzlei und darüber hinaus auch noch 100 Betreuungen führen. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass da seriöse Betreuungsarbeit herumkommt.

Genauso kenne ich Jurist*innen, die nur Betreuungen führen und hervorragende Arbeit leisten.



Ebenso habe ich auch schon Journalisten kennen gelernt, die ein ernstaftes Interesse an ihrer (und sogar auch an meiner) Arbeit haben. Und natürlich machen diese Ihre Arbeit auch um damit Geld und ihren Unterhalt zu verdienen. Wir Betreuer*innen wollen ja von dem Lohn unserer Arbeit auch leben.
Auch das ist ein komerzielles Interesse und deshalb nicht per se schlecht.



@Katarina A:
Warum solltest Du nicht auch eine Betreuung führen können. Die Große Verantwortung auch über das Wohl und Wehe einer Existenz zu haben fühlt sich viel größer an, wenn man die Existenz persönlich kennt. Das ist wohl so.

Aber als Journalist*in hast Du die selbe Verantwortung mit Deinen Veröffentlichungen. Der Unterschied liegt nur darin, dass Du die Existenzen, deren Wohl und Wehe du durchaus (auch wenn Du das gar nicht willst) mit Deinen Veröffentlichungen schädigen oder gar vernichten kannst, nicht persönlich kennst bzw. kennen mußt.
Allerdings stehst Du als Jounalistin weniger in der persönlichen Haftung denn als Betreuerin.


Und an die Kolleg*innen:
Wer nicht selber mal eine Zeitung herausgegeben oder Filme (zur Veröffentlichung) gedreht hat, kennt sich im journalistischen Bereich nicht aus.


Also warum nicht aufeinander zugehen?

Journalist*innen brauchen was zum Veröffentlichen. Betreuer*innen brauchen auch eine Öffentlichkeit, in der sie bzw. ihre Arbeit so dargestellt wird wie sie in den allermeisten Fällen auch läuft: Nämlich engagiert und korrekt.



In dem Sinne sitzen Journalist*innen und Betreuer*innen im selben Boot. Warum sollten wird dann wie die blöden aneinander herumzerren und das Boot zum kentern bringen???
Jeder soll ein Paddel bekommen, dann einigt man sich wo es hingehen soll und paddelt gemeinsam da hin.

Anders kommt man nicht vorwärts und wird nur nass.





MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.04.2021, 03:33   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Journalist*innen brauchen was zum Veröffentlichen. Betreuer*innen brauchen auch eine Öffentlichkeit, in der sie bzw. ihre Arbeit so dargestellt wird wie sie in den allermeisten Fällen auch läuft: Nämlich engagiert und korrekt.
Seriöse Journalisten recherieren zunächst umfassend die Materie und veröffentlich danach Meinungen und Sichtweisen.
Kann ich hier nicht erblicken oder erkennen.

Seriöse Journalisten nennen und kennen die Organisationen mit denen oder für die sie arbeiten. Einen allseits bekannten Namen in die Runde zu werfen reicht dafür nicht aus.
Das setze ich eigentlich als bekannt voraus auch ohne zuvor als Verleger oder Filmproduzent tätig gewesen sein zu müssen.


Das hier erinnert sehr an den
https://www.daserste.de/information/...oblem-100.html
Nein Danke!

Bei allem Respekt, da brauchts keine versöhnlichen Worte.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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