Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangseinweisung durch Ehegatten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe einige Fragen bezüglich Betreuung in rechtlicher Hinsicht und bitte um Inputs hinsichtlich des Schwarmwissens dieser Community.
Es geht ...
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20.04.2021, 14:26 | #1 |
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Beiträge: 6
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Zwangseinweisung durch Ehegatten
Ich habe einige Fragen bezüglich Betreuung in rechtlicher Hinsicht und bitte um Inputs hinsichtlich des Schwarmwissens dieser Community.
Es geht um eine Freundin, die auf Anlass ihres Noch-Gatten in eine Psychiatrie eingewiesen wurde. Dieser Mann hat auch seine Schwester als Betreuerin für sie einsetzen lassen. Die Schwägerin holte sich im weiteren Verlauf als Entlastung eine Berufsbetreuerin, die wiederum auch im Dunstkreis dieses Umfeldes war. Die Freundin hat dadurch ihr Vermögen verloren, das sich aus Lebensversicherung, Festgeldkonto, Erbe, div. Vermögenswerte zusammensetzte. Und das innerhalb von 1 1/2 Jahren. Es handelt sich dabei um ca. 65.000 Euro. Im Moment ist der Stiefbruder ihr Betreuer. Es ist noch Vermögen vorhanden, es handelt sich dabei um ein Einfamilienhaus. Die Freundin ist seit Nov. 2020 nicht mehr in einem Pflegeheim. Sie ist mit Hilfe einer Journalistin, die sich dieses Falles angenommen hat, aus diesem Heim entlassen worden. Sie war, zumindest seit Juni 2020, eigentlich normal, hatte keinerlei An- oder Ausfälle, nie so richtig auffällig, lediglich sehr introvertiert. Aber bei diesen Vorfällen ist es für mich nicht verwunderlich. Für mich ist es offensichtlich, dass die Betreuung durch Familienmitglieder, bzw. durch das engere soziale Umfeld hier zu einem möglichen Missbrauch geführt hat. Ihr Noch-Gatte schießt mit allen Kanonen, um sie wieder zu diskreditieren. Sie ist durch diese Vorgänge finanziell erheblich geschädigt worden und sie hat auch keinerlei Einblick, wohin ihr Vermögen geflossen ist. Wie kommt sie zu ihrem Recht? Die Gerichte sind überhaupt nicht kooperativ, au contraire. Das Heim, in welches sie nach einer Reha geschickt wurde, hat sich ihrer überhaupt nicht angenommen, sie bekam von den dortigen Psychologen lediglich immer wieder suggeriert, sie sei zu einem eigenständigen Leben nicht fähig. Dieses "Heim" ging aus der insolvent gegangenen Merkel Gruppe hervor, die Zustände dort sind unbeschreiblich. Das Heim ist gewinnorientiert, also privat geführt und in eine AG übergegangen. Die aktuelle Situation dieser Freundin spricht eine andere Sprache, als die, der Heimpsychologen und ehemaliger Betreuerinnen. Seit sie aus diesem "Heim" (Nov 2020) ist, arbeitet sie, fährt Auto, wohnt aus finanziellen Gründen wieder bei ihren Eltern. Wo finde ich in Bayern, Landkreis Traunstein, einen Rechtsanwalt für Betreuungsrecht, der ihr hilft, die gesamten rechtlichen Ansprüche (Auskunftsrecht, Diagnoserecht, Recht über Akteneinsicht bei ihren ehemaligen Betreuern) durchzusetzen? Es ist einfach schwierig ohne juristischen Beistand, bzw. ohne liquide Mittel zu seinem Recht zu kommen. Ich bitte diesbezüglich ganz herzlich um Untersützung. Danke |
20.04.2021, 16:38 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Die Geschichte ohne Punkt und Komma habe ich ehrlich gesagt, nicht bis zum Ende gelesen. Daher auch keine Richtigstellung. Wenn man vermutet, dass die Betreuer Untreue begangen haben, sollte man das der Staatsanwaltschaft anzeigen. Zumindest betreffend die Berufsbetreuerin ist das ein Offizialdelikt, das heißt jederman kann damit zur Staatsanwaltschaft und Strafanzeige erstatten. Das geht auch ohne Anwalt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.04.2021, 19:20 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 6
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Hallo Horst,
ich werde die Darstellung aufgliedern. Ich bin keine Freundin von Emoticons zur Trennung von Absätzen; die Interpunktion war durchaus korrekt. Nun ist es so, dass ich der Freundin geraten habe, die Betreuungsakten ihrer letzten beiden Betreuerinnen über das zuständige Gericht anzufordern. Diese wurden ihrem derzeitigen Betreuer nicht ausgehändigt. Ich bin keine Fachfrau im Bereich Betreuung und auch nicht im Betreuungsrecht sattelfest. Nur, was ich bis jetzt mitbekommen habe, wurde ihr übel mitgespielt. Sie hat, was ihr Vermögen betrifft, keinerlei Unterlagen von ihrer Schwägerin und jener Berufsbetreuerin erhalten, was die Veräußerung ihrer Vermögenswerte betrifft. Sie sagte mir auch, dass sie gegen die Veräußerung Einspruch eingelegt hätte. Scheinbar hat das weder ihre Schwägerin noch die Berufsbetreuerin tangiert. Ausserdem regte sie an, bei Fragen hinsichtlich der Auflösung von hohen Vermögenswerten einen Verfahrensbeisitzer, bzw. Rechtspfleger den Betreuten zur Seite zu stellen. Ohne Beweise wäre es töricht, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Einstweilen Danke und viele Grüße |
20.04.2021, 19:44 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Ihre Freundin kann doch die Informationen selbst bei den zuständigen Stellen einholen, den Versicherungen, den Banken usw?
Was hindert sie? Ja, und bei vorhandenem Vermögen und Wohnheimplatz muss dieser durch die betreffende Person, anteilig selbst bezahlt werden... |
20.04.2021, 21:28 | #5 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zur Richtigstellung:
Zitat:
Das Gericht bestellt in seltenen Ausnahmefällen einen zweiten Betreuer wenn die Sachlage es gebietet. Zitat:
Rechne das Mittel von 3800 Euro dann sind das bei 1 1/2 Jahren 68 400 Euro. Zitat:
Bei einem Betreuerwechsel erfolgt eine Aktenübergabe. Je nach Stand der persönlichen Verhältnisse könnnte sie ihren Stiefbruder bitten ihr Einsicht in die ihm übergebenen Unterlagen zu geben. Ein Betreuer kann nicht eigenmächtig Anlagen auflösen oder etwas nach Gutdünken verkaufen. Dazu ist eine gerichtliche Genehmigungsverfahren erforderlich. Hier wird die Notwendigkeit der Auflösung von..... geprüft und öfter auch ein sog. Verfahrenspfleger bestellt.. (siehe nochmals Heimkosten) Was deine Freundin sich teilweise unter ihren Rechten vorstellt, z.B. "Recht über Akteneinsicht bei ihren ehemaligen Betreuern" gibt es nicht und deshalb kann ihr auch kein Anwalt dazu verhelfen. Um Akteneinsicht in die Krankenakte zu bekommen muss lediglich der Arzt darum gebeten werden. Die Kopien zahlt man selbst. Auch bei Gericht kann man selbst Akteneinsicht fordern. Kopien sind hier ebenfalls kostenpflichtig. Meiner Meinung nach ist das alles nicht so mysteriös wie es evtl. empfunden wird. Wenn du dich näher mit dem Betreuungsrecht beschäftigen willst dann wirst du hier über wichtige Grundlagen fündig: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Hauptseite Der Betreiber und Verfasser ist derselbe wie HorstD der sich zu unserer Freude hier rege beteiligt. PS: wenn jemand sagt: ohne Punkt und ohne Komma, dann bezieht sich das nicht auf die Interpunktion sondern auf das "wilde Runterschreiben"
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.04.2021, 08:40 | #6 |
Routinier
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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nur am Rande: ich kann nicht nachvollziehen, warum die Form der Darstellung der Anfrage kritisiert wird. M. E. wurde der Sachverhalt gut nachvollzieh- und lesbar dargestellt.
inhaltlich: - hat die Freundin eine Rechtsschutzversicherung? - falls nein, wenn sie eigenes Einkommenhat, wird sie vermutlich keine Beratungshilfe bekommen? - aber sie hat ein Einfamilienhaus? oder ist dies gemeinsames Eigentum mit dem Noch-Ehemann? - können die Eltern sie (finanziell) unterstützen bei der Klärung? - wurde schon mal bei der Rechtsanwaltkammer o. Ä. wegen eines auf Betreungsrecht spezialiserten Anwalt gefragt? - und nicht zuletzt: der Neu-Betreuer muss sich den Überblick verschaffen (aktenübergabe, Akteneinsichtnahme) und wäre auch in der Pflicht, Missstände aufzudecken - hat sie die Scheidung eingereicht oder wie ist das Verhältnis zum Ehemannß - welche Aufgabenkreise hat der Betreuer und warum besteht die Betreuung? |
21.04.2021, 08:50 | #7 | |
Moderator
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Beiträge: 5,811
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Zitat:
Deshalb bleibts bei meinem Ratschlag: Staatsanwaltschaft. Beweise muss man nicht vorlegen (woher soll man die als Außenstehender auch haben?), sondern nur einen Anfangsverdacht. Alles weitere ist Sache der Staatsanwaltschaft und nennt sich Amtsermittlungspflicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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21.04.2021, 11:32 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Ich habe die Threadstarterin auf deren persönliche Nachricht an mich gefragt, warum diese die Betreuung nicht selbst übernimmt, da sie in unangemessener Weise die bisherig Tätigen diskreditiert hat.
Sie könne es sodann besser machen- prompt wurde ich als unwissend und misogyn abgeurteilt, und ein weiterer Austausch mit mir nicht mehr gewünscht... ts-ts- was soll man dazu noch sagen? |
21.04.2021, 12:43 | #9 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 6
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Zwangseinweisung druch Ehegatten
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ich betone nochmals, dass ich in dieser Thematik keinerlei Erfahrung habe. Da dies hier ein spezialisiertes Forum ist, erwarte ich mir auch rechtlich gesicherte und korrekte Antworten. Und keine Häme, wie von einem Forenmitglied. Was hier von einigen als "Verschwörungstheorie" dargestellt wird, ist leider häufig traurige Realität. Ich bin Journalistin und bin in den letzten Monaten des Öfteren gebeten worden, Sachverhalte in Betreuungsverfahren zu recherchieren. Was augenscheinlich ist, ist, dass wenn Besitz vorhanden ist, man schneller in die Psychofalle gerät, als man denkt. Ich habe auch zwei Fälle, in welchen Kinder ihre Mütter (optimalerweise verwitwet und vermögend - Sarkasmus off) als psychisch geschädigt diffamiert haben, damit die ans Vermögen kommen. Was ihnen auch gelungen ist. Aus zwei stinknormalen Frauen sind in Folge psychiatrische Fälle geworden, die natürlich angesichts der Umstände traumatisiert wurden. Deshalb meine Recherche, welche Rolle und Pflichten sog. Betreuer haben. Gerade im Fall meiner Freundin ist das doch sehr undurchsichtig. Nochmal: Sie hat KEINE Unterlagen Über ihre Betreuung, die Kostenaufstellung des Heimes - es wurden dort keine oder wenig Leistungen erbracht, wie Therapien -, keine Unterlagen über die Veräusserung ihrer Güter usw. usf. Sie weiß nicht einmal, ob sie dezidiert geschäftsunfähig oder eingeschränkt geschäftsfähig ist. Ich weiß auch, dass die Pfleger in diesem Heim schlichtweg gelogen haben, was ihre Sozialprognose betrifft. Dazu gibt es Aufzeichnungen. Ich habe ihr ein Schreiben an das Gericht vorformuliert, damit ihr die Betreuungsakten der letzten 1 1/2 Jahre übergeben werden. Und sie hat mit Sicherheit keine psychischen Probleme in dem Ausmaß, als dass ihr Informationen nicht übermittelt werden können. Die "Berufsbetreuerin" rückt die Unterlagen einfach nicht raus, ich denke das ist deutlich genug. Vielen Dank einstweilen |
21.04.2021, 14:24 | #10 | ||||||||
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,604
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Moin moin
Zitat:
Da bist Du nicht allein. Wer nicht selber schon einmal mit rechtlicher Betreuung zu tun hatte, kennt sich da auch nicht aus. Und selbst wenn man damit mal zu tun hatte, ist das in den meisten Fällen nicht anders. Wir Berufsbetreuer sind selber immer wieder erschrocken wie wenig über rechtliche Betreuungen bekannt ist. Wir müssen im Prinzip bei jeder neuen Betreuung allen involvierten Personen erst mal verklickern, was rechtiche Betreuung bedeutet, was Betreuer können und dürfen und was eben nicht. Zitat:
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Hauptseite Zitat:
Leider ist auch das Realität. In solchen Fällen bleiben die Aufräumarbeiten üblicherweise an Berufsbetreuer*innen hängen, die erst ins Boot geholt werden, wenn der Kahn schon abgesoffen ist. Noch ärgerlicher ist es, wenn der Mist von Berufskollegen verzapft wurde. Dann ist allerdings auch jemand seinen Job los. Zitat:
Dazu bekommt die Betreute Post vom Gericht mit dem entsprechenden Beschluss, in dem die Aufgabenkreise drinstehen. Wenn der Beschluss nicht mehr da ist, kann die Betreute auch beim Gericht nachfragen. Also: Fragt nach. Dann kann hier auch genauer gesagt werden, was di eAufgabenkreise beinhalten. Zitat:
Wenigstens die Gerichtspost mit dem Betreuungsbesachluss sollte sie bekommen haben. Wenn der zu ihr in das Heim gesendet wurde, dann muss das Heim ihn ihr aushändigen. Kann sein, dass das Heim die Gerichtspost an die Betreuerin weitergeleitet hat. Dann muss diese ihr die Gerichtspost aushändigen. Über die Kostenaufstellugndes Heimes und die Finanzierungsangelegenheiten korrespondiert das Heim sicherlich nur über die Betreuerin, die diese Schen auch zu erledigen hat (wenn die Vermögenssorge vorliegt). Das Heim hat auch sicherlich keine Unterlagen über die Veräußerungen von Vermögen. Es kann daher auch keine herausgeben. Diese Sachen hat die Betreuerin und die wird sie mt sicherheit ebenfalls nicht herausgeben. Zumindest nicht im Original. Erst, wenn die Betreuung zu Ende ist oder abgegeben wird, hat sie diese Sachen herauszugeben Zitat:
Zitat:
Die eigene Betreuungsakte kann bei Gericht von der BEtreeuten eingesehen werden. Dort können ggf. auch Kopien gemacht werden. Ein Gericht gibt die Betreuungsakte aber grundsätzlich nicht an Betreute heraus. Selbst Betreuer*innen dürfen die Akte nur bei Gericht einsehen. Die Anfrage nach der Herausgabe ist daher völlig unsinnig. Zitat:
Da ist die Betreuerin so deutlich wie alle anderen Betreuer*innen auch: Keine*r wird die Akten herausrücken, bevor die Betreuung beendet ist oder Abgegeben wird. Die Betreuerin haftet für ihre Arbeit. Sie wäre blöde, wenn sie ihr Untgerlagen und Belege dazu herausgeben würde. Wenn die betreuten Menschen gerne Kopien zu ihren Angelegenheiten hätten, dann können sie diese auch gerne bekommen. Dazu sollte aber auch der Kontakt zwischen Betreuten und Betreuer*innen bestehen und funktionieren. Der Kontakt zwischen Betreuten un dihrer Betreuerin scheint in dem von Dir geschilderten Fall nicht zu klappen. Das ist sehr ärgerlich, kann aber auch behoben werden. Sei es auf dem Umweg über das Betreuungsgericht (Beschwerde) oder über die Betreuungsstelle (die würde z.B. aufgrund der Beschwerde beim Gericht auch bei der Betreuten nachfragen, was denn da los ist). Oder - wenn überhaupt nichts geht - über die Staatsamwaltschaft - siehe den Vorschlag von HorstD. Nimm es bitte nicht als Vorwurf: Aber Deine Nachfragen lassen schon darauf schließen, dass Du wirklich nicht viel mit rechtlichen Betreuungen zu tun gehabt hast und Dich dementsprechend wenig damit auskennst. Deshalb hast Du auch viele Dinge bzw. Vorwürfe in einen Topf geworfen oder an falsch adressiert. Dafür kann Dir niemand etwas vorwerfen. Für jemand, der sich damit allerdings auskennt, kann es allerdings schon den Eindruck machen, als gäbe es da zumindest gefühlt eine Verschwörungstheorie. Wenn Du als Journalistin Artikel über rechtliche Betreuung schreiben willst, dann würde ich dir allerdings sehr empfehlen, Dich zu dem Thema gründlich zu informieren und vielleicht auch Kontakt zu Betreuer*innen suchen, die Dir näher vermitteln, was das für eine Arbeit ist und wie das ganze geht. Es gibt sicherlich Kolleg*innen die sogar gerne mit Dir zusammenarbeiten würden, weil sich endlich mal jemand dafür interessiert. Wundere Dich aber nicht, wenn Du auch auf Ablehnung stößt. Es wurde von Deinen Kolleg*innen, die keine Ahnung von der Materie haben, schon unheimlich viel Bockmist geschrieben bzw. veröffentlicht. Schlechte Nachrichten bringen eben mehr Zeilenhonorer, mehr Klicks, mehr Sendezeit. Inhaltlich kompetente Nachrichten sind leider viel zu selten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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