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Betreuer von der Krankenkasse?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer von der Krankenkasse? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hey in die Runde. Ich bin aktuell noch als Krankenpfleger tätig und hatte jetzt ein Gespräch mit einem meiner Patienten. ...


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Alt 19.05.2021, 21:32   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.02.2021
Beiträge: 6
Standard Betreuer von der Krankenkasse?

Hey in die Runde.
Ich bin aktuell noch als Krankenpfleger tätig und hatte jetzt ein Gespräch mit einem meiner Patienten. Dieser sagte mir, dass zu ihm eine Dame kam und sich als Mitarbeiterin der Krankenkasse vorstellte. Sie habe dann einige seiner Papiere mitgenommen und wollte ihm jemanden zur Seite stellen zum Einkaufen. Er fragte mich, warum die Krankenkasse ihm plötzlich beim Einkaufen helfen will. Als ich meine Chefin darauf ansprach bestätigte sie das sogar. Nach der Aussage meiner Chefin soll das eine, von der Krankenkasse beauftragte, Betreuerin sein.
Auf meinen Einwand, dass nach diesem Schema keine Betreuerbestellung abläuft entgegnete sie nur "doch doch die Krankenkasse kann das"
Jetzt wollte ich mal hören was ihr dazu sagt. Ich verstehe nicht wie das denn abgelaufen sein soll ohne das in der Kette das Betreuungsgericht den Bedarf festgestellt haben soll.
LG Serge
Serge Armey ist offline  
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Alt 20.05.2021, 06:46   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Egal was es genau ist, es ist keine rechtliche Betreuung, keine gesetzliche Vertretung. Vielleicht praktische Hilfe beim Ausfüllen von Formularen? Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V ? Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

Ich würde mal bei der KK selbst nachfragen, vielleicht ist es eines der tollen „Modellprojekte“.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (20.05.2021 um 12:34 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 20.05.2021, 07:29   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

So etwas findet sich bei privat Versicherten- zumindest meiner Erfahrung nach.
Mein ehemaliger Betreuter hatte über die Vermittlung der PKV eine Art von Vertrag abgeschlossen mit dem Inhalt: Beratung und Vermittlung von Hilfen. Er hhatte ebenfalls eine Mende unterlagen ausgefüllt und unterschrieben.
Praktisch passiert ist nichts, ausser das monatlich eine Rechnung über 36 Euro da lag. Als Verwendungszweck war eingetragen: Beratung.

Ich habe mich ehrlich gesagt nicht weiter darum gekümmert sondern sicherheitshalber eine Kündigung geschickt.

Auch die KV, egal ob privat oder gesetzlich, kann am Gericht vorbei keine "Betreuung einrichten".

Das ist wieder die Krux mit der Bezeichnung "Betreuer".
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.05.2021, 11:28   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.02.2021
Beiträge: 6
Standard

Danke für die Antworten.
Der Ansatz "Hilfe beim Ausfüllen von Formularen" klingt mir plausibel und bringt Licht ins Dunkel denke ich. Ich weiß von dem Fall, dass genau dieses Mal zur Sprache kam. Er äußerte ggü dem Pflegepersonal mehrfach das er Probleme mit seinem "Papierkram" hat. Ich vermute also das Horst den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
Aber gut für mich zu wissen das es solche Angebote seitens der Kassen gibt.

LG Serge
Serge Armey ist offline  
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Alt 20.05.2021, 12:33   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Eigentlich sind ja die Mitarbeiter aller Sozialleistungsträger zu solchen Hilfestellungen verpflichtet, siehe die Kombination von § 14, 16 Abs. 3 und vor allem § 17 SGB I.

Dass einem das komisch vorkommt, wenn es einmal stattfindet, liegt wohl daran, dass das meist eben in der Praxis nicht der Fall ist. Wobei diese „Zugangshürden“ (unverständliche Formulare, verschlossene und nicht hilfsbereite Mitarbeiter, denen es am liebsten wäre, von Klienten nicht „gestört“ zu werden) in der letzten Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium angesprochen wurden. Liefe es flächendeckend so, wie das Gesetz es eigentlich erwartet (und wie es eines Sozialstaates würdig sein müsste), wird das Potential für weniger Betreuungen auf 10 - 15 % geschätzt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 20.05.2021, 13:47   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aber gut für mich zu wissen das es solche Angebote seitens der Kassen gibt.

Zitat:
Dass einem das komisch vorkommt, wenn es einmal stattfindet, liegt wohl daran, dass das meist eben in der Praxis nicht der Fall ist.

Wie ich schon geschrieben hatte gibt es diese Angebote.
Das etwas davon in Taten umgesetzt wurde habe ich noch nicht erlebt. Ein anderer vielleicht?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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