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Geschäftsunfähigkeit aufheben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäftsunfähigkeit aufheben im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, kann man eine Geschäftsunfähigkeit aufheben, wenn sich der Gesamtzustand des Betreuten enorm gebessert hat? Lg...


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Alt 15.07.2021, 16:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
Standard Geschäftsunfähigkeit aufheben

Hallo,
kann man eine Geschäftsunfähigkeit aufheben, wenn sich der Gesamtzustand des Betreuten enorm gebessert hat?


Lg
Pfingstrose ist offline  
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Alt 15.07.2021, 17:44   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
Standard

Eine verbindliche richterliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ist ja immer eine situative Feststellung, die sich immer auf einen in Vergangenheit stattgefundenen Vorgang bezieht (zB einen Vertragsabschluss). Für die Zukunft gibts ja nichts. Das ist ja gerade der Unterschied zur früheren Entmündigung. Die gibts seit 1992 nicht mehr.

Um was gehts denn überhaupt? Aufhebung einer bestehenden Betreuung? Oder gehts um einen Einwilligungsvorbehalt?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 17.07.2021, 17:14   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
Standard

Hallo,
es geht darum, dass der Betreute aus dem Heim ausziehen möchte- (Das traue ich ihm auch zu)
Für die Wohnungssuche wäre es halt erleichternd, wenn er selbst einen Mietvertrag unterschreiben könnte-bzw. überhaupt eine Wohnung zu finden.


Abgesehen davon passt die damalige "Einstufung" der GU nicht mehr zum jetztigen Zeitpunkt.


Eiwi besteht nicht. Aber wie kann man das ändern?
Pfingstrose ist offline  
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Alt 17.07.2021, 17:52   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Für die Wohnungssuche wäre es halt erleichternd, wenn er selbst einen Mietvertrag unterschreiben könnte-bzw. überhaupt eine Wohnung zu finden.
Was genau wäre für die Wohnungssuche denn dabei erleichternd? Den Inhalt der Betreuungsgutachten musst du doch keinem auf die Nase binden- und schon gar nicht einem etl. Vermieter.
Im Betreuerausweis steht ja auch nichts darüber.

Zitat:
Abgesehen davon passt die damalige "Einstufung" der GU nicht mehr zum jetztigen Zeitpunkt.
Teile das dem Gericht mit, am besten evtl. mit einem Attest was deine Ansicht bestätigt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.07.2021, 18:08   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Was genau wäre für die Wohnungssuche denn dabei erleichternd?
Die meisten Vermieter hierzulande springen sobald sich ein Betreuer meldet oder auch nur das Wort "Betreuung" fällt sofort ab.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.07.2021, 19:23   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bei uns nicht. Eher im Gegenteil, da haben die Vermieter wenigstens einen zuverlässigen Ansprechprtner wird oft dazu gesagt.


Falls es wirklich nachteilig sein sollte aus Erfahrung lässt man die Betreuung halt weg.
Den Zusammenhang zur GU verstehe ich deswegen immer noch nicht.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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