Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäftsunfähigkeit aufheben im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
kann man eine Geschäftsunfähigkeit aufheben, wenn sich der Gesamtzustand des Betreuten enorm gebessert hat?
Lg...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 250
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Hallo,
kann man eine Geschäftsunfähigkeit aufheben, wenn sich der Gesamtzustand des Betreuten enorm gebessert hat? Lg |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Eine verbindliche richterliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ist ja immer eine situative Feststellung, die sich immer auf einen in Vergangenheit stattgefundenen Vorgang bezieht (zB einen Vertragsabschluss). Für die Zukunft gibts ja nichts. Das ist ja gerade der Unterschied zur früheren Entmündigung. Die gibts seit 1992 nicht mehr.
Um was gehts denn überhaupt? Aufhebung einer bestehenden Betreuung? Oder gehts um einen Einwilligungsvorbehalt?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 250
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Hallo,
es geht darum, dass der Betreute aus dem Heim ausziehen möchte- (Das traue ich ihm auch zu) Für die Wohnungssuche wäre es halt erleichternd, wenn er selbst einen Mietvertrag unterschreiben könnte-bzw. überhaupt eine Wohnung zu finden. Abgesehen davon passt die damalige "Einstufung" der GU nicht mehr zum jetztigen Zeitpunkt. Eiwi besteht nicht. Aber wie kann man das ändern? |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im Betreuerausweis steht ja auch nichts darüber. Zitat:
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bei uns nicht. Eher im Gegenteil, da haben die Vermieter wenigstens einen zuverlässigen Ansprechprtner wird oft dazu gesagt.
Falls es wirklich nachteilig sein sollte aus Erfahrung lässt man die Betreuung halt weg. Den Zusammenhang zur GU verstehe ich deswegen immer noch nicht. |
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