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Erben nach Tod des Betreuten ermitteln?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erben nach Tod des Betreuten ermitteln? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, kürzlich ist ein Betreuter von mir verstorben. Er war zeitlebens Single und wollte nichts mit seiner Verwandschaft zu ...


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Alt 25.07.2021, 10:38   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard Erben nach Tod des Betreuten ermitteln?

Liebe KollegInnen,


kürzlich ist ein Betreuter von mir verstorben.
Er war zeitlebens Single und wollte nichts mit seiner Verwandschaft zu tun haben. Namen und Adressen wollte er mir nicht bekannt geben, innerhalb eines Jahres hat sich auch niemals ein Verwandter hier gemeldet oder ihn im Pflegeheim besucht.


Nun fordert das Betreuungsgericht mich nach dem Tod des Betreuten auf die Erben durch Befragung der nachbarn zu ermitteln.


Ist das wirklich mein Job? Das Gericht könnte doch eine Nachlasspflegschaft beschließen, damit auf diesem Wege fehlende Informationen ermittelt werden können... (zumal der Verstorbene sehr vermögend war).


Was tun?
Marsupilami ist offline  
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Alt 25.07.2021, 12:51   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,768
Standard

Das Betreuungsgericht kann keinen Nachlasspfleger einsetzen, sondern nur das Nachlassgericht. Und da Sie Nachlassgläubigerin sind, können sie bei diesem die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen. Haben Sie da überhaupt schon mal nachgefragt? Vielleicht hat ja schon längst ein Erbe dort einen Erbschein beantragt (Akteneinsicht nach § 13 Abs. 2 FamFG).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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