Dies ist ein Beitrag zum Thema Erben nach Tod des Betreuten ermitteln? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen,
kürzlich ist ein Betreuter von mir verstorben.
Er war zeitlebens Single und wollte nichts mit seiner Verwandschaft zu ...
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 886
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Liebe KollegInnen,
kürzlich ist ein Betreuter von mir verstorben. Er war zeitlebens Single und wollte nichts mit seiner Verwandschaft zu tun haben. Namen und Adressen wollte er mir nicht bekannt geben, innerhalb eines Jahres hat sich auch niemals ein Verwandter hier gemeldet oder ihn im Pflegeheim besucht. Nun fordert das Betreuungsgericht mich nach dem Tod des Betreuten auf die Erben durch Befragung der nachbarn zu ermitteln. Ist das wirklich mein Job? Das Gericht könnte doch eine Nachlasspflegschaft beschließen, damit auf diesem Wege fehlende Informationen ermittelt werden können... (zumal der Verstorbene sehr vermögend war). Was tun? |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Das Betreuungsgericht kann keinen Nachlasspfleger einsetzen, sondern nur das Nachlassgericht. Und da Sie Nachlassgläubigerin sind, können sie bei diesem die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen. Haben Sie da überhaupt schon mal nachgefragt? Vielleicht hat ja schon längst ein Erbe dort einen Erbschein beantragt (Akteneinsicht nach § 13 Abs. 2 FamFG).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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