Dies ist ein Beitrag zum Thema Zustellung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ralle, du bist im Irrtum über die Intention des Threadstarters, der mich vorab schon außerhalb des Forums angemailt hatte. ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
|
Hallo Ralle, du bist im Irrtum über die Intention des Threadstarters, der mich vorab schon außerhalb des Forums angemailt hatte. Es geht ihm nicht darum, dass ihm Post vorenthalten wird, sondern dass die Betreuerin eigentlich die Post (zB von Behörden) bekommen und sich darum kümmern müsste. Diese scheint aber der Ansicht zu sein, dass der Betreute sich selbst darum kümmern sollte. Ich habe ihm geraten, das mit dem Gericht zu klären und ggf einen Betreuerwechsel zu beantragen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (11.08.2021 um 18:23 Uhr) |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
|
Ok, sorry. Ich konnte aus seinem Thread nur herauslesen, dass er bei dieser einen Sache möchte, dass der gesetzliche Vertreter sich kümmert. Mir war nicht bewusst, dass da wohl insgesamt etwas schief läuft.
Schönes Wochenende und Grüße, Ralle |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|