Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen selbst angeregte Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Betreute hat mit meiner Unterstützung eine Betreuung beantragt. Einen Anhörungstermin wollte sie nicht, sondern lieber sofort die Betreuung beginnen ...
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23.09.2021, 13:19 | #1 |
Club 300
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Beiträge: 337
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Beschwerde gegen selbst angeregte Betreuung
Die Betreute hat mit meiner Unterstützung eine Betreuung beantragt. Einen Anhörungstermin wollte sie nicht, sondern lieber sofort die Betreuung beginnen lassen. Der Richter hat das auch prompt am Folgetag umgesetzt, so dass der Beschluss am Montag wirksam wurde. Gestern (Mittwoch) Nachmittag teilt sie mir per Mail mit, dass sie mit meiner Betreuungsführung unzufrieden ist, ich nicht schnell genug für sie agiere und statt dessen unnütze Fragen stelle. Sie habe das Vertrauen in mich verloren. Den für heute geplanten Termin für ein persönliches Treffen hat sie abgesagt. Ich habe ihr ein klärendes Gespräch mit der Betreuungsstelle empfohlen. Sie möchte aber nicht ein totes Pferd weiter reiten sondern den möglichst schnellen Ausstieg. Sie will das mit einem Widerspruch (also Beschwerde) lösen. Das wird sie auch tun.
Reden wir an dieser Stelle mal nicht darüber, was der Hintergrund dieses Verhaltens ist, was ich möglicherweise falsch gemacht habe und was ich jetzt noch tun kann. Als guter Betreuer unterstütze ich sie natürlich auch beim Einlegen der Beschwerde (und wenn nötig spendiere ich noch die Briefmarke - habe ich von Michaela gelernt). Und selbst will ich es auch wissen: 1. Was wäre ein sinnvoller Beschwerdegrund? Wenn sich die Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung richtet, stünden dem Sozialbericht und Gutachten entgegen. Gibt es dann ein Zweitgutachten? Wenn sich die Beschwerde gegen die Bestellung meiner Person richtet, würde sie vermutlich zurückgewiesen und mit dem Hinweis auf einen möglichen Antrag auf Betreuerwechsel. 2. Was wäre die Folge, wenn der Beschwerde stattgegeben würde? Sehe ich es richtig, dass die Betreuung dann trotzdem stattgefunden hat und mit der Bekanntgabe des Beschwerdebeschlusses an den Betreuer endet? Das verbunden mit allen Pflichten (ggü. dem Gericht Schlussbericht, Rechnungslegung) und dem Recht, einen Vergütungsantrag zu stellen. 3. Die Betreute (kein EiWi, keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit festgestellt), hat mich gebeten, mich nicht weiter einzumischen. Nun hätte ich ohne ihr Einverständnis ohnehin nichts entschieden, aber sie will z.B. auch nicht, dass ich ihre Konten einsehe. Das muss ich natürlich allein schon für das Vermögensverzeichnis und die Rechnungslegung. Aber dürfte ich mich bei allen anderen Kontakten (Jobcenter, Krankenversicherung, Vermieter, Stadtwerke usw.) gemütlich zurücklehnen mit der Entschuldigung, dass sie es nicht will und mir keine Informationen gibt? Meine neue Signatur: Das Leben ist spannend. Betreuer ist spannender. |
23.09.2021, 14:03 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,811
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Zu Frage 1: fällt mir nichts ein. Bei der vermutlichen Borderlinestörung dürfte es immer wieder Probleme mit allen möglichen Leuten und Stellen geben. Also klassische Betreuungsbedürftigkeit, wenn auch sehr undankbar.
Zu Frage 2: die Aufhebung erfolgt ja auch nur mit Wirkung für die Zukunft, § 287 Abs 1 FamFG. Für die bisherige Betreuungszeit gibts alle Pflichten und Rechte. Zu Frage 3: Unmögliches kann nicht verlangt werden, insbesondere nicht nach einer Aufhebung. Dass in der Zwischenzeit die Richterentscheidung abgewartet wird, dürfte auch der Rechtspfleger verstehen.
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23.09.2021, 14:10 | #3 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Gute Güte, was für eine fixe Betreute
Seit Montag bist du also jetzt Betreuer/in? Seit Mittwoch will sie die Betreuung jetzt aber nicht mehr- der ganze Sinneswandel und die Unzufriedenheit mit der Betreuungsführung hat sich also in 2 Tagen entwickelt? Du lehnst dich jetzt also erst mal zurück und unterstützt in einem solchen Fall gar nichts. Du kannst ihr einen Brief schreiben in dem du ihr die jetzt zu beschreitenden Wege aufzeigst, also Beschwerde gegen den Bestellungsbeschluss einlegen und du weist auf die Fristen dabei hin. Fertig (in einem solchen Fall auch ohne Briefmarke) Dem Gericht machst du cool Mitteilung von der derzeitigen Entwicklung und dann wartest du ab. Zu deinen Fragen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Solange du Betreuer/in bist und das bist du machst du ordnungsgemäss deinen Job (weiter) mit allem was dazugehört. Erinnere dich, die Betreute wollte auch schon mal Montags durch dich betreut werden und Mittwochs darauf schon wieder nicht. Derartigen Wankelmütigkeiten musst du nicht nachkommen, du bist Betreuerin und kein Flohzirkusdirektor- in aller Deutlichkeit. PS: Frage an Horst: woher nimmst du die Borderlinestörung? Ich finde die nicht.Es ist eher eine wahrscheinliche Vermutung oder?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.09.2021, 15:09 | #4 |
Club 300
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Ich kann zu meiner Entschuldigung noch anfügen, dass ich erst am Dienstag um 16:05 per Mail meiner Betreuten vom Beschluss erfahren habe.
Danke Michaela, das gibt mir die Sicherheit, das richtige zu tun. Tja, der Horst kann im God-Mode eben auch die Zeilen lesen, die wir nicht geschrieben haben. Ja, es ist Borderline. In dem Moment, wo jemand eine Beziehung aufbaut, muss sie da raus, so ist es auch bei Ärzten, im Krankenhaus. Und nein, selbstverständlich wird der Richter schlicht und ergreifend Nö antworten. Und nochmal nein, auch ein anderer Betreuer würde keine Abhilfe schaffen (es gab in der Vergangenheit 2 Versuche, Akten sind aber noch im Keller). Ja, ich könnte es mir leicht machen und einfach einen anderen Doofen (Betreuer) suchen. Mache ich aber nicht. Schließlich bin ich jetzt Berufsbetreuer und die kennen keinen Schmerz. (Und nebenbei wird der Schmerz hier in Bielefeld durch sehr angenehm agierende Betreuungsstelle und Betreuungsgericht gemindert. Und vor allem durch Euch.) Danke ! Guido |
23.09.2021, 16:03 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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23.09.2021, 16:30 | #6 |
Club 300
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23.09.2021, 18:55 | #7 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Wenn man zusammen fast 50 Jahre Berufserfahrung hat (je 25 als Betreuer und als Dozent, zT überlappend), kann man sich schon mal eine Schnelldiagnose erlauben. Dass was der Threadstarter geschildert hatte, war dermaßen lehrbuchhaft (und war auch schon für Borderliner zuständig).
Zum God-Mode: putzig. Aber in der Sozialarbeit muss man ständig mit Hypothesen arbeiten, meist bei ungenügender Informationslage. Den direkten God-Mode kenne ich als Cheatcode bei einem alten Computerspiel: Duke Nukem, der war richtig gut zum Durchmarsch durch die Alientruppen. Endlich genug Waffen und Munition. Läuft leider auf meiner aktuellen Hardware nicht mehr.
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23.09.2021, 19:47 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Das ist das "Vicco Torriani" - Syndrom. Wer vor 50 Jahren den "Goldenen Schuss" gesehen hat, kann sich erinnern, dass der sich in jedem Satz entschuldigt hat ("Tschulligung gnä' Frau...") MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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