Dies ist ein Beitrag zum Thema Blöde Frage eines Neulings zum Thema Emails im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben,
es ging plötzlich ganz schnell und so wurde ich im Prinzip kurz nach meinen ersten Überlegungen zum ...
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19.10.2021, 10:45 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.09.2021
Beiträge: 11
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Blöde Frage eines Neulings zum Thema Emails
Hallo ihr Lieben,
es ging plötzlich ganz schnell und so wurde ich im Prinzip kurz nach meinen ersten Überlegungen zum Thema Berufsbetreuung bereits bestellt und mit einer Betreuungsübernahme bedacht. Die nächsten 5 Betreuungen stehen auch kurz bevor... Meine Frage: Ich möchte nun alle Stellen, die mir bisher bekannt sind, anschreiben und mich als neue Betreuerin ausweisen. Darf ich das per Email tun mit Bestellungsurkunde im Anhang? Oder wie macht ihr das? Alles per Post? Viele Grüße Katharina |
19.10.2021, 12:54 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass Du mit den "bekannten Stellen" die meinst, die mit den einzelnen Betreuten zu tun haben. Automatisch würde ich dies nicht gleich allen möglichen Stellen mitteilen, sondern nur an die, wo auch konkret - im Rahmen der AK's - Handlungsbedarf besteht oder der Betreuer als Ansprechpartner wichtig ist, meistens Sozialleistungsträger, Banken und Behörden. Oft erfolgt dies mit den ersten Schreiben bzw. der ersten erforderlichen Korrespondenz mit diesen Stellen. Ich denke, dass geht sowohl per E-Mail, Post oder Fax. Der E-Mail-Kommunikation im Rahmen der Betreuung stehe ich persönlich - aus Gründen der Verlässlichkeit, Sicherheit oder vielleicht auch weil ich nicht mehr der Allerjüngste bin, etwas skeptisch gegenüber und bevorzuge noch gerne das gute alte Fax (spart Porto, bestätigt die Sendung und ich brauche nicht immer erst meinen PC hochzufahren). mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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19.10.2021, 13:29 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.09.2021
Beiträge: 11
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Ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Vielleicht wegen meines -als Berufsbetreuerin- vergleichsweise jungen Alters und weil ich es von meinem Hauptjob her gewohnt bin, korrespondiere ich bevorzugt per Mail
Da ich aber nichts verkehrt machen will, dachte ich, dass ich lieber mal bei den erfahrenen Leuten nachfrage. Es ist eine Übernahme und ich habe alle AKs. Das Problem ist, dass ich bisher nur ein paar lose Unterlagen von der ehemaligen Betreuung bekommen habe und alles eben an Sie adressiert ist, sodass ich ja auch keinen Nachsendeantrag stellen kann, sondern eben wirklich jede Stelle kontaktieren muss. Fax wäre natürlich eine Option, weil Porto läppert sich schon, zumal meine ersten 5 Betreuungen alle "nur" Übernahmen sein werden... |
19.10.2021, 14:16 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Nochmals Hallo,
bei einem Betreuerwechsel sollte man schon alle Stellen informieren, mit denen der bisherige Betreuer zu tun hatte, sonst erhält er weiterhin die ganze Post und Anfragen, wobei ich dies - um dieses Problem schnell aus der Welt zu schaffen - ggf. auch als abgebender Betreuer tue (natürlich per Fax), bevor ich mich ständig darüber aufrege, dass der oder die Neue nicht in die Gänge kommt. Viel Spaß bei der Arbeit. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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19.10.2021, 14:41 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.09.2021
Beiträge: 11
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Ja, ich will jetzt auch zügig alles ändern, eben damit es nicht heißt, dass "die Neue nicht in die Gänge kommt". Wenn nachher mein Dokumentenscanner geliefert wird, fange ich mal an. Schade ist nur, dass es recht schwierig ist, die Unterlagen von der bisherigen Betreuerin zu bekommen... Habe ich einen Anspruch darauf?
Als ich das Online-Banking einrichten wollte, sagte man mir bei der Bank, dass die Betreute das unterschreiben müsse, ist das normal? Mir wurde alles eingerichtet und ich wurde als Betreuerin eingetragen, aber das Online-Banking geht nicht ohne Unterschrift des Betreuten? |
19.10.2021, 14:53 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Katharina zu den letzten Fragen bitte ich dich einmal die Suchfunktion hier zu nutzen (steht oben in der Leiste). Darauf gibt es ebereits sehr viele Antworten bzw. Threads.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.10.2021, 16:24 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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-> Katharina: eigentlich wurde die Frage ja beantwortet. Alle Stellen informieren, mit denen der Betreute Rechtsbeziehungen hat (die in deinen AK fallen und wo es einen Handlungsbedarf durch dich geben könnte). Für eine solche Kontaktnachricht kann man auch email nutzen
(wenn man kein Problem mit dem Datenschutz hat, weil ja die normale email so etwas wie eine Postkarte ist.) Für spätere, verbindliche Kommunikation mit Behörden und Gerichten sollte die Schriftform gewahrt werden (oder Fax), bei email nur die zugelassenen sicheren Systeme, insbes. das besondere elektronische Bürgerpostfach. Nur dadurch können Fristen gewahrt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.10.2021, 21:43 | #8 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Zitat:
Für den neuen Online-Banking-Vertrag unterschreibe nur ich als Betreuerin, denn ich bin ja auch diejnige, die den Zugriff will. Das kann alles eingerichtet werden, ohne dass die Unterschriftenprobe vorliegt. Hier hilft es gleich zu Anfang klar zu kommunizieren wie du dir die Zusammenarbeit mit der Bank vorstellst und wo du keinen Aufschub akzeptierst. Dazu gehört die Hinterlegung der Betreuung und das Online-Banking auf jeden Fall. |
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19.10.2021, 22:05 | #9 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Unüblich ist es auf jeden Fall. Aber da es für die Bank keine gesetzliche Pflicht zum Online-Banking-Zugang für Betreuer gibt, ist sie in der Gestaltung ihrer Anforderungen recht frei. Oft ist es aber eher Unkenntnis oder Übervorsicht, die dazu führen, lieber eine Unterschrift zu viel als zu wenig einzuholen.
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20.10.2021, 09:48 | #10 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Zitat:
Wie bereits gesagt, meist verfügen über Konten sowohl Betreuer als auch (geschäftsfähige) Betreute. Dann wird auf der Unterschriftenkarte natürlich auch die des Betreuten benötigt. Aber auch nur dafür. Übrigens: Threadnamen sollten nie so lauten wie dieser, sondern immer einen ungefähren Inhalt beschreiben. Wie soll man sonst später noch mal irgendwann dazu was wiederfinden?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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