Dies ist ein Beitrag zum Thema Sofortige Wirksamkeit Datum im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo mal wieder,
es gibt zwar schon Themen hierzu, habe es auch gelesen, aber ich bin
trotzdem verwirrt. Ich habe ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
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Hallo mal wieder,
es gibt zwar schon Themen hierzu, habe es auch gelesen, aber ich bin trotzdem verwirrt. Ich habe einen Beschluss zur Betreuung erhalten, Datum im Briefkopf (also wann der Brief von der Justizangestellten erstellt wurde) der 13.08.2021. Unterschrieben und ausgefertigt am 16.08.2021. Ich habe es per Fax erhalten am 16.08.2021. Hatte das Vermögensverzeichnis zum Stichtag 17.08.2021 gemacht, die Betreuung selbst ab 16.08.2021 eingetragen. Nun habe ich Post vom Gericht erhalten, ich soll das Vermögensverzeichnis zum Stichtag 13.08.2021 machen? Bin ich echt verkehrt? Danke für eure Hilfe. Grüße Silvia |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Ja. § 287 Abs. 2 Nr 2 FamFG. Das ist ein gerichtsinterner Vorgang. Daher müsste das Wirksamkeitsdatum (nicht zu Verwechseln mit dem Beschlussdatum selbst) auf dem Beschluss notiert sein.
Silvia: bitte trage noch dein Bundesland in deinem Profil ein (unter Ort).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
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ok, da steht tatsächlich (nur), .. hat der Richter am Amtsgericht am 13.08.2021 beschlossen....
Und ganz am Ende steht dann: - Die Entscheidung ist sofort wirksam - und unterschrieben und ausgefertigt am: 16.08.2021 Das macht mich durcheinander, Briefdatum, Beschlussdatum, Ausfertigungsdatum, Empfangsdatum ![]() Vielen Dank. |
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#4 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Hallo, das steht doch alles in dem Link den Horst geschrieben hat. Wenn das Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle nicht im Beschluss steht musst du es halt bei der Geschäftsstelle abfragen. ( Und mal darauf hinweisen das es bei sofortiger Wirksamkeit immer mitzuteilen ist).
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Ja, hier scheint das Übergabedatum (also wann der Richter die Akte in der Geschäftsstelle abgegeben hat), tatsächlich nicht genannt worden zu sein. Ist fehlerhaft. Vermutlich ist das hier tatsächlich der 13.8., also der Richter hat vermutlich die Akte noch am Tag der Beschlussfassung in die Geschäftsstelle gegeben. Aber das ist wie gesagt, nur eine Vermutung. Also bitte das machen, was im vorigen Post drinsteht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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