Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter ist für seine Ehefrau Vorsorgebevollmächtigter im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen,
die Betreuung für meinen Klienten umfasst auch die Vermögenssorge sowie Ämter, Behörden und Versicherungen.
Problem: er ist auch ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
|
Liebe KollegInnen,
die Betreuung für meinen Klienten umfasst auch die Vermögenssorge sowie Ämter, Behörden und Versicherungen. Problem: er ist auch der Vorsorgebevollmächtigte für seine Ehefrau, die im Heim lebt. Das zuständige Sozialamt korrespondiert in dieser Angelegenheit mit meinem Betreuten als Vorsorgebevollmächtigten. Der gibt die Sachen dann an mich zur Erledigung weiter. So habe ich hier praktisch eine 2-in-1-Betreuung. Ich gehe davon aus, dass jemand, der in o.g. Bereichen seine eigenen Angelegenheiten nicht erledigen kann, sich schwerlich um die seines Ehegatten kümmern kann - das Sozialamt sieht das anders... was tun? |
|
|
|
|
|
#2 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
![]() Würde ich nicht machen, auf keinen Fall. Was das Sozialamt "erwartet" kann dir völlig wumpe sein.Ich würde als erstes die Betreuungsbehörde (die sollten ja im selben Haus sitzen) mal über den Umgang deines Betreuten mit der Vollmacht infomieren. Sachstandsmeldung an das Gericht gleichzeitig. Fertig
|
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
|
Moin moin
Sofern keine Interessenkonflikte zwischen den Eheleuten bestehen kann es sogar sein, das Dir die Betreuung der Ehefrau angetragen wird. Egal wie, zumindest würde ich den Betreuten nicht wg. der Sachen seiner Ehefrau hängen lassen und erst mal weiter unterstützen, bis eine Lösung gefunden ist. (Falls Du die Betreuung der Ehefrau zugesprochen bekommen solltest, hast du wenigstens keine Rückstände aufzuarbeiten) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
|
Zitat:
Wenn die Angelegenheiten der Ehefrau nicht (mehr) ausreichend durch sie selbst oder ihren Bevollmächtigten besorgt werden können, sollte wohl auch für die Ehefrau eine Betreuung angeregt werden. |
|
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Gerade im Umgang mit dem Sozialamt könnten hier, abgesehen vom Einwand von EFB, hier grössere Hafungsproblematiken auftreten. Durch was wäre diese dann gedeckt? Durch Geschäftführung ohne Auftrag? Nein, Danke. Das Risiko wäre mir bei aller Hilfsbereitschaft doch zu gross. Was die evtl. gleichzeitige Betreuung der Ehefrau angeht hege ich ähnliche Befürchtungen. Eine im Heim, der andere im Haus. Wenn man da nicht gleichzeitig dran fühlen kann, dass es zu keinen (Unterhalts-) Streitigkeiten käme? |
|
|
|
|
|
|
#6 | ||
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
|
Moin moin
Aufgrund des Wunsches des Betreuten, sofern er seinen freien Willen noch äussern kann und tut. Er kann entscheiden, ob und was für seine Frau beantragt wird. Als sein Betreuer kann man die Anträge ausfüllen, ihm erklären und ihn unterschreiben lassen. Seine Entscheidung und seine Unterschrift sorgen dafür, dass er für die Antragstellung verantwortlich ist. Bei zwei amputierten Armen hätte auch wer anders die Anträge ausfüllen müssen. Und das Autogramm wäre dann mundgemalt und auch gültig. Zitat:
Zitat:
Wenn es problematisch werden sollte: OK, dann wird eine Betreuung abgegeben. Davon geht für keinen die Welt unter. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
||
|
|
|
|
|
#7 | ||
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Seltsame Konstellation......
Zitat:
![]() Irgendwie abwegig. Marsi ist die rechtliche Betreuerin des Mannes nicht seine Sekretärin. Zitat:
Gerade weil wir es mit Menschen zu tun haben sollte man sso etwas wie "natürliche" Interessenskonflikte nicht einfach ausschliessen sondern vorher gut darüber nachdenken. |
||
|
|
|
|
|
#8 | |||
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
|
Moin moin
Zitat:
Zitat:
Du kennst mich doch und weißt: Ich bin faul. Ich weiß aber auch, an welchen Stellen es sich lohnt, faul zu sein - und an welchen nicht. Zitat:
MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|||
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Um den freien Willen geht es in diesem Fall genausowenig wie um Plauderstündchen. Er erwartet laut Marsis Schilderung, dass sie seinen Teil der/seiner Verantwortung übernimmt- unentgeltlich und vor allem ohne eigene Absicherung. Das geht nicht und ist nicht ihre Aufgabe. Dem Beitrag kannst entnehmen das es sich dabei um keine Übergangsregelung handelt sondern bereits Gewohnheit geworden ist. Wegen einer kleinen Gefälligkeit würde sie hier sicher nicht ihre Frage gestellt haben. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|