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Betreuter ist für seine Ehefrau Vorsorgebevollmächtigter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter ist für seine Ehefrau Vorsorgebevollmächtigter im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, die Betreuung für meinen Klienten umfasst auch die Vermögenssorge sowie Ämter, Behörden und Versicherungen. Problem: er ist auch ...


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Alt 31.12.2021, 11:35   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
Standard Betreuter ist für seine Ehefrau Vorsorgebevollmächtigter

Liebe KollegInnen,


die Betreuung für meinen Klienten umfasst auch die Vermögenssorge sowie Ämter, Behörden und Versicherungen.


Problem: er ist auch der Vorsorgebevollmächtigte für seine Ehefrau, die im Heim lebt.
Das zuständige Sozialamt korrespondiert in dieser Angelegenheit mit meinem Betreuten als Vorsorgebevollmächtigten. Der gibt die Sachen dann an mich zur Erledigung weiter.
So habe ich hier praktisch eine 2-in-1-Betreuung.


Ich gehe davon aus, dass jemand, der in o.g. Bereichen seine eigenen Angelegenheiten nicht erledigen kann, sich schwerlich um die seines Ehegatten kümmern kann - das Sozialamt sieht das anders... was tun?
Marsupilami ist offline  
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Alt 31.12.2021, 12:09   #2
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Das zuständige Sozialamt korrespondiert in dieser Angelegenheit mit meinem Betreuten als Vorsorgebevollmächtigten. Der gibt die Sachen dann an mich zur Erledigung weiter.
Und du nimmst das dann an und erledigst den Kram?

Würde ich nicht machen, auf keinen Fall.Was das Sozialamt "erwartet" kann dir völlig wumpe sein.

Ich würde als erstes die Betreuungsbehörde (die sollten ja im selben Haus sitzen) mal über den Umgang deines Betreuten mit der Vollmacht infomieren. Sachstandsmeldung an das Gericht gleichzeitig. Fertig
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.12.2021, 12:36   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin


Sofern keine Interessenkonflikte zwischen den Eheleuten bestehen kann es sogar sein, das Dir die Betreuung der Ehefrau angetragen wird.


Egal wie, zumindest würde ich den Betreuten nicht wg. der Sachen seiner Ehefrau hängen lassen und erst mal weiter unterstützen, bis eine Lösung gefunden ist.

(Falls Du die Betreuung der Ehefrau zugesprochen bekommen solltest, hast du wenigstens keine Rückstände aufzuarbeiten)


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.12.2021, 12:43   #4
FFB
Stammgast
 
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
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Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
[Der Betreute] ist auch der Vorsorgebevollmächtigte für seine Ehefrau, die im Heim lebt.
Das zuständige Sozialamt korrespondiert in dieser Angelegenheit mit meinem Betreuten als Vorsorgebevollmächtigten. Der gibt die Sachen dann an mich zur Erledigung weiter.
So habe ich hier praktisch eine 2-in-1-Betreuung.
Als Betreuer des Ehemannes vertrittst du nur diesen selbst. Wenn du auch für die Ehefrau tätig wirst, kannst du sogar mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Konflikt kommen.

Wenn die Angelegenheiten der Ehefrau nicht (mehr) ausreichend durch sie selbst oder ihren Bevollmächtigten besorgt werden können, sollte wohl auch für die Ehefrau eine Betreuung angeregt werden.
FFB ist offline  
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Alt 31.12.2021, 13:07   #5
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Ort: Darmstadt
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Zitat:
Egal wie, zumindest würde ich den Betreuten nicht wg. der Sachen seiner Ehefrau hängen lassen und erst mal weiter unterstützen, bis eine Lösung gefunden ist.
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?

Gerade im Umgang mit dem Sozialamt könnten hier, abgesehen vom Einwand von EFB, hier grössere Hafungsproblematiken auftreten. Durch was wäre diese dann gedeckt? Durch Geschäftführung ohne Auftrag? Nein, Danke. Das Risiko wäre mir bei aller Hilfsbereitschaft doch zu gross.

Was die evtl. gleichzeitige Betreuung der Ehefrau angeht hege ich ähnliche Befürchtungen.
Eine im Heim, der andere im Haus. Wenn man da nicht gleichzeitig dran fühlen kann, dass es zu keinen (Unterhalts-) Streitigkeiten käme?
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.12.2021, 17:01   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?
Aufgrund des Wunsches des Betreuten, sofern er seinen freien Willen noch äussern kann und tut. Er kann entscheiden, ob und was für seine Frau beantragt wird.

Als sein Betreuer kann man die Anträge ausfüllen, ihm erklären und ihn unterschreiben lassen.

Seine Entscheidung und seine Unterschrift sorgen dafür, dass er für die Antragstellung verantwortlich ist.
Bei zwei amputierten Armen hätte auch wer anders die Anträge ausfüllen müssen. Und das Autogramm wäre dann mundgemalt und auch gültig.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Gerade im Umgang mit dem Sozialamt könnten hier, abgesehen vom Einwand von EFB, hier grössere Hafungsproblematiken auftreten. Durch was wäre diese dann gedeckt? Durch Geschäftführung ohne Auftrag?
wo bleiben dann die Haftungsprobleme, wenn der Betreute weiß worum es geht, es so will und es unterschreibt???
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Was die evtl. gleichzeitige Betreuung der Ehefrau angeht hege ich ähnliche Befürchtungen.
Eine im Heim, der andere im Haus. Wenn man da nicht gleichzeitig dran fühlen kann, dass es zu keinen (Unterhalts-) Streitigkeiten käme?
Wir arbeiten viel mit Menschen aus Prblemfeldern. Deshalb sollten wir noch lange nichgt davon ausgehen, dass jede Ehe so problematisch ist. Bei den betreuten Ehepaaren, die ich kenne, waren nur die wenigsten so problembeladen, dass die Betreuung eines Ehepartners abgegeben werden mußte.
Wenn es problematisch werden sollte: OK, dann wird eine Betreuung abgegeben. Davon geht für keinen die Welt unter.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.12.2021, 17:23   #7
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Seltsame Konstellation......
Zitat:
Aufgrund des Wunsches des Betreuten, sofern er seinen freien Willen noch äussern kann und tut. Er kann entscheiden, ob und was für seine Frau beantragt wird.
.... wenn er dieselben Dinge (für sich selbst) einen Betreuer benötigt weil er es sonst nicht schafft? Auf dieser Basis dann aber Entscheidungen für andere treffen? Na Danke auch.
Irgendwie abwegig.
Marsi ist die rechtliche Betreuerin des Mannes nicht seine Sekretärin.


Zitat:
Deshalb sollten wir noch lange nichgt davon ausgehen, dass jede Ehe so problematisch ist.
Es geht nicht zwingend um Problemfelder.
Gerade weil wir es mit Menschen zu tun haben sollte man sso etwas wie "natürliche" Interessenskonflikte nicht einfach ausschliessen sondern vorher gut darüber nachdenken.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.12.2021, 17:58   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Seltsame Konstellation......
.... wenn er dieselben Dinge (für sich selbst) einen Betreuer benötigt weil er es sonst nicht schafft? Auf dieser Basis dann aber Entscheidungen für andere treffen? Na Danke auch.
Sprichst Du den Betreuten aufgrund der Betreuung schon grundsätzlich die Fähigkeit zu einem freien Willen ab?


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Marsi ist die rechtliche Betreuerin des Mannes nicht seine Sekretärin.
Meine Idee, die Antragsgeschichten vorzubereiten, entstammt der Überlegung, die Ehefrau nicht in die Grütze rennen zu lassen um sie dann mit einem viel größeren Arbeitsaufwand daraus retten zu müssen.

Du kennst mich doch und weißt: Ich bin faul. Ich weiß aber auch, an welchen Stellen es sich lohnt, faul zu sein - und an welchen nicht.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es geht nicht zwingend um Problemfelder.
Gerade weil wir es mit Menschen zu tun haben sollte man sso etwas wie "natürliche" Interessenskonflikte nicht einfach ausschliessen sondern vorher gut darüber nachdenken.
Das erst einmal gute Nachdenken darüber setze ich grundsätzlich voraus. Da sind wir uns einig. Wahrscheinlich sogar auch in den Entscheidungen, die wir hinterher fällen würden.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.12.2021, 18:22   #9
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Zitat:
Sprichst Du den Betreuten aufgrund der Betreuung schon grundsätzlich die Fähigkeit zu einem freien Willen ab?
Was hat das mit der Notwendigkeit zu tun, das er selbst gegenüber Ämtern und Behörden usw. für seine eigenen Bedürfnisse den rechtlichen Betreuer benötigt?
Um den freien Willen geht es in diesem Fall genausowenig wie um Plauderstündchen.


Er erwartet laut Marsis Schilderung, dass sie seinen Teil der/seiner Verantwortung übernimmt- unentgeltlich und vor allem ohne eigene Absicherung.
Das geht nicht und ist nicht ihre Aufgabe.


Dem Beitrag kannst entnehmen das es sich dabei um keine Übergangsregelung handelt sondern bereits Gewohnheit geworden ist. Wegen einer kleinen Gefälligkeit würde sie hier sicher nicht ihre Frage gestellt haben.
michaela mohr ist offline  
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