Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweise im Schlussbericht - Dauerstress mit Rechtspflegerin im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Zitat von arnod
Hallo Herr Deinert, obige Aussage verstehe ich nicht ganz. Das "aktuelle Recht" wäre ja dasjenige nach ...
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 39
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@suprarenin u. @Horst D. : Vielen Dank für die Antworten!
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#13 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 10
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Hallo,
Auch ich habe Probleme mit der hiesigen rechtspflegerin. Ich habe im Oktober meine Tätigkeit beim betreuungsvereine gekündigt. Bis zu meinem ausscheiden habe ich alle schlussberichte im voraus verfasst, da ich seit dem 1.11.24 keine Legitimation zum betreuuen habe. Das Amtsgericht wusste bereits seit Mitte August von meiner Kündigung. Die letzten Beschlüsse, trotz bereits vorhandener nachfolge Betreuer sind immer noch nicht geändert worden. Der Verein hat die verhinderungsbetreuung der Klienten. Jetzt wird von mir ein Schlussbericht und eine schlussrechnungslegung gefordert. Von der rechnungslegung war ich als Vereinsbetreuerin befreit. Trotzdem habe ich mir von den Klienten unterschreiben lassen, dass sie ihr Geld verwaltet haben und Kontoauszüge mitgeschickt. Die Rechtspflegerin war nie für meine Klienten zuständig. Ist jetzt die einzige noch verbliebene von insgesamt drei rechtspflegern. Reinste Schikane |
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