Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel ja/nein im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Klientin, 26 Asperger, Drogenkonsum, Prostitution, sonst. kl. Straftaten hat eine Nichte, die seit ein paar Monaten mit meinem Sohn ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.04.2021
Ort: 27474
Beiträge: 29
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Hallo,
Klientin, 26 Asperger, Drogenkonsum, Prostitution, sonst. kl. Straftaten hat eine Nichte, die seit ein paar Monaten mit meinem Sohn 14 in eine Klasse geht. Besagte Nichte erzählt fröhlich und detailliert in der Schule von ihrer Tante x…und auch, dass ich die Betreuerin ihrer Tante bin. Meinem Sohn ist das natürlich unangenehm und ich persönlich finde es auch nicht so prickelnd, wenn solche Details in Umlauf geraten, zumal die Betreuung an sich schon sehr aufwendig ist. Ich überlege einen Betreuerwechsel anzuregen, werde natürlich vorher nochmal mit der Betreuungsstelle Rücksprache halten, wollte aber eure Meinung hierzu hören. Vielen Dank! |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
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Ist eine sehr individuelle Sache. Nach ein paar Bedrohungen und Heimsuchungen achte ich sehr darauf, dass Betreuungen sich nicht mit meinem Privatleben überschneiden. Dies vor allem mit Blick auf meine Kinder. Ich nehme deswegen auch generell keine Betreuungen in meiner Wohnstadt an.
Für mich wäre die von dir geschilderte Situation also ein direkter Anlass, meine Entlassung zu beantragen. Aber dazu kann es -wie gesagt- keine allgemeingültige Auffassung geben. |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.04.2021
Ort: 27474
Beiträge: 29
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Danke für deine Antwort. Eigentlich achte ich auch darauf, dass es zwischen Beruf- und Privatleben keine Überschneidungen gibt - und gerade meine Kinder will ich schützen. Das die Nichte in die Klasse gekommen ist, konnte ich ja nicht vorhersehen. Mein Bauchgefühl sagt mir auch, dass es für alle Beteiligten besser ist, wenn ich die Betreuung abgebe.
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin Tinky
Wenn du den von Dir geschilderten Grund beim Betreuungsgericht auch als Begründung für den Antrag auf Betreuerwechsel angibst, wird das sicherlich auch akzeptiert. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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So eine „verrückte“ Tante ist für ein Mädchen in der Pubertät sicher ein interessantes Partythema. Wie wäre es denn mal, mit den Eltern des Mädchens (eine/r muss ja Bruder oder Schwester der Betreuten sein), darüber zu sprechen, auch aus der Sicht des Persönlichkeitsschutzes der Betreuten?
Ob diese „Kettenbeziehung“ Nichte - Tochter tatsächlich als wichtiger Entlassungsgrund gewertet würde? Ich wäre da etwas im Zweifel.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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tante über privates der nichte ausquetschen, termin mit schule vereinbaren und in einer schulstunde vor nichtes klasse mal etwas balance herstellen. so jedenfalls hätte man das zu meiner zeit gemacht und die sache wäre geregelt gewesen. heute geht das natürlich nicht mehr. selbstredend hat das recht auf narzistische und asoziale persönlichkeitsentwicklung des sensiblen nachwuchses vorrang ggü der berufsgestaltung erwachsener und den interessen bedürftiger menschen. wo kämen wir denn hin...
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