Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe einen Betreuten, der eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese würde ein monatlich Rente in Höhe von 1200 ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
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Hallo zusammen,
ich habe einen Betreuten, der eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese würde ein monatlich Rente in Höhe von 1200 Euro zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine davon ist der Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung. Diesen Aufgabenkreis habe ich nicht. Nach einem Telefonat mit der Richterin sollte ich im Hinblick auf die Rentenzahlung einen Antrag auf Aufgabenkreiserweiterung stellen. Das habe ich gemacht. Der Antrag wird abgelehnt, falls ich außer der Rentenzahlung keine weiteren Handlungsbedarf habe. Mein Betreuter wird das Heim nicht einfach so verlassen. Dazu ist er körperlich nicht mehr in der Lage. Hat jemand eine Idee, welche anderen Gründe ich für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung anführen könnte? Viele Grüße aus NRW Maria |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung? Meinst du evtl. eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich kenne leider auch keine Versicherungsart bei der die gerichtlich angeordnete Aufenthaltsbestimmung Bedingung- für was auch immer- sein könnte. Könnntest du das bitte irgendwie erläutern? |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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Grundfähigkeitsversicherung ist für Leute, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen oder abschließen können.
Hat ein Prinzip, z.B. Finger fehlt 100 Euro Rente, Hand fehlt, 250 Euro Rente, Arm fehlt, 400 Euro Rente, blind geworden, 1000 Euro Rente, nicht mehr Laufen können 700 Euro Rente, etc. PP. Hat den Vorteil, dass es meist keine jahrelangen Streitereien, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Einen Zusammenhang zum Aufgabenkreis ist zumindest fragwürdig, so würde ja jemand, der einen Vorsorgebevollmächtigten hätte, schlechter gestellt... |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
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Bei dieser Versicherung wird gezahlt, wenn man eine "Grundfähigkeit" verliert. Wenn man z.B. blind wird oder taub.
Ein Leistungsanspruch ist auch gegeben, wenn eine gerichtlich angeordnete Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung vorliegt. Den Sinn dahinter habe ich auch nicht verstanden. Tatsache ist aber, dass mein Betreuter das Heim nicht verlässt und der Gesundheitszustand noch nicht schlecht genug ist, damit gezahlt wird. |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Die Begrifflichkeit ist mir auch völlig unbekannt. Vielleicht sollten Sie mal in die allgemeinen Versicherungsbedingungen schauen (ggf noch mal zusenden lassen), wie der Versicherungsfall genau definiert wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 148
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Zitat:
Hier ist der Unterschied recht gut beschrieben, wie ich finde: https://www.deurag.de/blog/grundfaeh...sversicherung/ Eine Policierung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird aus Erfahrung teilweise schneller abgelehnt als eine Grundfähigkeitsversicherung. Alexander |
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#7 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie hoch waren da die monatlichen Kosten der Police? |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
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Bei der Grundfähigkeitsversicherung liegt der Beitrag bei meinem Betreuten bei ca. 80€ pro Monat.
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Für welche Leistungen, welche Nachweise müssen erbracht werden, unter welchen Voraussetzungen?
Pardon, das klingt alles einfach zu paradiesisch- und evtl. auch zu unbekannt. |
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