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Beschluss Einstellung Verfahren zur Anordnung - Rechtsmittel?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss Einstellung Verfahren zur Anordnung - Rechtsmittel? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
B. in spe würde dringend eine Betreuung benötigen, hat dann aber auch immer wieder Bedenken. Ihr Mitbewohner und ehemaliger Partner, ...


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Alt 17.02.2022, 07:47   #1
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
Standard Beschluss Einstellung Verfahren zur Anordnung - Rechtsmittel?

B. in spe würde dringend eine Betreuung benötigen, hat dann aber auch immer wieder Bedenken. Ihr Mitbewohner und ehemaliger Partner, selbst von mir betreut, hat sie in den letzten Jahren finanziell und hauswirtschaftlich mit durchgezogen, geht aber schon seit einigen Monaten auf dem Zahnfleisch. Sie hat einer Anregung einer Betreuung irgendwann zugestimmt. Allerdings kam kurz vor dem Anruf der Betreuungsstelle nach langer Zeit wieder Geld vom Jobcenter, so dass sie in dem Moment fand, es sei alles in Ordnung und sie brauche doch keine Betreuung. Jetzt hat sie vom Gericht den Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zur Anordnung einer Betreuung bekommen - kein Handlungsbedarf - und will nun aber doch.

Eigentlich würde ich ihr raten, selbst Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Es fällt aber auf, dass keine Rechtsmittelbelehrung im Beschluss steht. Gibt es keine Beschwerde gegen die Einstellung?
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Alt 17.02.2022, 08:09   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
Standard

Gegen die Ablehnung der Betreuung kann die betroffene Person Beschwerde einlegen, auch wenn die Rechtsmittelbelehrung fehlt. Denn sie ist beschwert, im Sinne: ihr entsteht durch die Ablehnung ein Nachteil.

Auch die Betreuungsbehörde oder ein Verfahrenspfleger könnte Beschwerde einlegen, nicht aber die Person, die eigentlich zum Betreuer bestellt werden sollte.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 17.02.2022, 19:37   #3
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
Daumen hoch Danke

Danke Danke
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