Dies ist ein Beitrag zum Thema Misstrauen gegen mich als Betreuerin im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe seit 4 Jahren eine 76-jährige demente Betreute, die teils noch klar in ihrem Denken ist. Die Demenz würde ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Ich habe seit 4 Jahren eine 76-jährige demente Betreute, die teils noch klar in ihrem Denken ist. Die Demenz würde man bei einem Erstkontakt nicht erkennen.
Es besteht u.a. der AK Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt. Der Lebensgefährte der Betreuten möchte immer alle Unterlagen sehen, angeblich sei dies der Wunsch der Betreuten. Ich kann das persönlich nachvollziehen und schicke ihr monatlich all das, was ich auch in so einer Situation gern wissen möchte. Kontoauszüge, Rechnungen, wichtige Schreiben von Versicherungen. Ich bekomme nun immer öfter mit, dass die Betreute (wohl eher der LG) alles bei den entsprechenden Stellen nochmals anfordert. Teils kommen diese Briefe bei mir an, weil meine Anschrift hinterlegt ist. Teils werde ich angerufen, ob Infos herausgegeben werden dürfen. Ich kann mit diesem Misstrauen nicht gut umgehen. Ich verstehe wirklich gut, dass man über seinen Finanzen Bescheid wissen möchte. Ich verstehe auch, dass man das schwarz auf weiß haben will. Ich verstehe aber nicht, warum Dokumente angefordert werden, die längst vorliegen. Problem: ich habe diese Arbeit doppelt, muss alles 5mal erklären und es reicht doch nicht. Was natürlich dafür spricht, dass die Dame zu recht unter Betreuung steht. Offenbar denkt der LG, ich würde mir das Geld nehmen, was natürlich nicht so ist (er hat sich aufgeregt, weil eine Versicherung Geld ausgezahlt hat - auf das Konto der Betreuten). Wie löst man das? Ich habe versucht, die Rechtslage mehrmals zu erklären, dass ich persönlich ihn und sie verstehen kann, aber dass ich es nicht leisten kann, mich nahezu täglich damit zu beschäftigen. Betreuerwechsel anregen? |
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#2 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Darauf würde ich mich weder einlassen noch sonstige Reaktionen zeigen wenn der Wunsch nicht direkt mir gegenüber geäussert wurde. Zitat:
Zitat:
Besprich mit deiner Betreuten was du bereits bist zu machen (persönlich denke ich, das eine Übersicht über die Kontoauszüge einmal monatlich ausreichend sein sollten) und halte dich dann daran. Die Betreute kann gerne halbjährlich zu dir ins Büro kommen und sich die Akte zeigen lassen. Was sollen wichtige Schreiben der Versicherung sein? Was soll die Betreute mit den Rechnungen anfangen (können)? Du bist weder die Betreuerin des Lebensgefährten noch ihm gegenüber zu was auch immer verpflichtet. Die anderen Vertragspartner bekämen von mir unter Hinweis auf die bestehende Betreuung keine Anforderung von Nicht-mehr -Berechtigten auszuführen. Mit Misstrauen dir gegenüber scheint das nichts zu tun zu haben, vielleicht eher mit der Erkrankung. Klare Absprachen und die am besten noch verschriftlicht und sich daran halten scheint hier das Zauberwort. |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
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Zitat:
Das hab ich auch schreiben wollen. Transparenz ist super, aber dich zum Spielball machen... Nee. Die Zeit kannst du sinnvoller nutzen, zum wirklichen Wohle der Betreuten ![]() Wenn der Lebensgefährte alles wissen möchte oder sich so reinhängt: ehrenamtliche Betreuung?!? |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Der LG wird nicht zum Betreuer bestellt. Hat er versucht... ;-)
Ich schicke alles einmal pro Monat, das muss auch reichen. Nur kann ich nicht verhindern, dass Dritte Unterlagen mehrmals senden. Ich komme an die Betreute ohne den LG nicht ran. Er ist immer dabei. Auch dem Betreuungsrichter, dem Gutachter oder anderen ist das bisher nicht gelungen. Insofern ist es tatsächlich schwer zu sagen, was sie wirklich möchte. Wichtige Schreiben der Versicherung sind mE: -zB die Ankündigung der Auszahlung einer Versicherungsleistung (kommt zugegeben nicht allzu oft vor) -Änderung des Beitrags für zB Wohngebäudeversicherung Rechnungen schicke ich immer einmal monatlich, sofern die Betreute diese nicht schon kennt. Die Dame hat ein Haus und eine Eigentumswohnung, da fällt immer etwas an. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2022
Ort: Brandenburg
Beiträge: 15
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Der Verdacht liegt ja nahe, dass die Betreute mit den Unterlagen nicht viel anfangen kann (Demenz, Einwilligungsvorbehalt).
Wenn offensichtlich der Lebensgefährte die Informationen "benötigt", würde ich ihm keine Unterlagen zusenden, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen. Immerhin hat ja der Lebensgefährte weder eine Vollmacht noch ist er zum Betreuer bestellt worden. Das wäre ja naheliegend gewesen, wenn er in der Lage ist, deine Arbeit zu überprüfen und mit Behörden und Versicherungen zu korrespondieren. |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Arbeit würde ich mir mit Sicherheit nicht machen. |
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#7 |
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Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 232
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Ganz ehrlich: ich verstehe, dass Du in irgendeiner Form eine Zusammenarbeit mit ihm hinbekommen musst, wenn tatsächlich kein Herankommen an die Dame ist ohne ihn, würde ihm aber letztlich keinerlei (!) Infos geben was die Finanzen betrifft. Da könntest Du tatsächlich in Teufels Küche kommen.
Btw: das Gericht hatte bestimmt einen Grund, warum er die Betreuung nicht bekommen hat. |
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ganz allgemein gesagt: man wird als Betreuer natürlich erst mal Versuche machen den Wünschen der Betreuten wenn irgend möglich Folge zu leisten. Nicht zuletzt deswegen weil man sich zunächst ein eigenes Bild der Situation machen möchte und muss. Egal was in einem Gutachten dazu steht, die Erkenntnisse dort sind auch nicht immer das Gelbe vom Ei- je nach Gutachter. Dafür ist es aber auch nötig sich eigene Grenzen zu setzen. Ewig in Betreuungen "auszuprobieren" was noch kommen könnte gehört dazu nicht. Du könntest dieses ganze Affentheater beenden indem du dich diesbezüglich klar positionierst. Wenn kein Herankommen an die Dame ist, dann ist das so. Wenn es einen Sturm im Wasserglas deswegen gibt auch. "Erpressen" und nötigen lassen muss sich kein Betreuer. Das hat gar nichts mit fehlendem Verständnis zu tun. Du wirst was Rechnungen usw. vom Gericht kontrolliert, von niemandem sonst. Meiner Ansicht und meiner gemachten Erfahrung nach wird sich deine Problematik nur durch klare und unmissverständliche Handlungen deinerseits gegenüber allen anderen Beteiligten lösen lassen. |
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#9 |
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Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 232
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Da kann ich nur
machen. Genau so!
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.08.2021
Ort: niedersachsen
Beiträge: 35
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sowas passiert bei uns auch öfter .. die einmischung von lebensgefährten und angehörigen
nicht nur das einsicht in unterlagen verlangt wird, sondern da werden dann auch von angehörigen und lebensgefährten irgendwelche anträge etc. gestellt ![]() ich weise die angehörigen und lebensgefährten darauf hin, das dieses zu unterlassen ist mit dem hinweis: viele köche verderben den brei etc. wenn es sich hier um angelegenheiten nur die betreute betreffend handelt, dann bin ich nicht zur auskunft dem lg oder angehörigen gegenüber verpflichtet und sende dann auch keine belege für den lg zur einsichtnahme zu.. den stress mache ich mir nicht.. fordert der lg belege direkt bei den institutionen an, so weise ich diese darauf hin, hier nichts zuzuschicken. möchte die betreute selber einsicht haben, so vergebe ich einen bürotermin .. und ich gebe diese einmischung immer im jahresbericht ans ag mit an |
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