Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Die frühe Frage, ob die Dame mit 50,00 € Lebensmitteln klarkommt oder nicht, ist sehr unglücklich:
Ich halte sie ...
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#11 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist mein voller Ernst.Ob alte Damen jetzt viel oder wenig essen sei genauso dahingestellt. Dafür gibts wohl keine Regeln. Irgendwie habe ich beim Lesen den Eindruck mich nicht in derselben Welt wie die "Sparfüchse" zu bewegen. Bei anderen scheint die Inflation nicht stattzufinden genauso wie frisches Obst und Gemüse scheinbar von mir total überbewertet werden. Ganz ehrlich, wer bei 449 Euro "Satz" nur 200 Euro monatlich davon auszahlt und das für angemessen hält (gut ein Betrag für Strom muss natürlich eingerechnet werden, auch die Zahpasta ist da natürlich mit drin) der "spart" monatlich ca. 120 -150 Euro für Notfälle an- eine Verhältnismässigkeit ist damit in meinen Augen nicht gegeben und an der Stelle werden wir zum Glück nie zusammen kommen. Davon ab, dass man sich mit dieser Argumentation gegenüber den Erfahrungsberichten und Berechnungen der Sozialverbände wie Parität usw. einfach blind stellt. Mein`s ist das beileibe nicht. |
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Wie kams überhaupt zur Kontrollbetreuung: verwaltet der Bevollmächtigte das Geld der Vollmachtgeberin zu knickrig? Wie hoch ist denn überhaupt das Monatseinkommen? Gabs da eine Beschwerde beim Gericht? Von wem?
Tatsächlich nur Grundsicherung? Gibts weitete Einkünfte, die geltend zu machen wären? Sind „überflüssige“ Ausgaben dabei, zB Raten auf Schulden (obwohl eh nix pfändbar ist)? Erst wenn man das weiß, kann man doch beurteilen, ob mehr als 200 € zum Beißen übrig sind. Wird wirklich von einem so geringen Einkommen (falls es das ist), auch noch was (bei einer Hochbetagten) angespart? Wozu? Etwa zur Bezahlung der Bestattung, damit die lieben Angehörigen nix dazu beitragen müssen? Bevor die ganzen Fragen nicht beantwortet sind, macht dieser ganze Thread keinen Sinn. Ich bitte nochmal dringend alle FragestellerInnen, keine Fragen im Kurzstil zu schreiben. Mehr als ein paar Worte müssen es sein. Wir sind hier ein Fachforum, nicht so eine platte Webseite wie gutefrage.net (oder ähnlicher „Lebenshilfeschwachsinn“. Nur eine vermünftige detaillierte Falldarstellung kann vernünftife Antworten erwarten lassen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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#14 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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#15 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2022
Beiträge: 21
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Vielen Dank für die vielen Infos. Damit kann ich schon mal was anfangen.
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