Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde,
ich wurde als Berufsbetreuer zum Kontrollbetreuer für eine Dame bestellt, die eine bevollmächtigte Person hat.
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 43
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Hallo in die Runde,
ich wurde als Berufsbetreuer zum Kontrollbetreuer für eine Dame bestellt, die eine bevollmächtigte Person hat. Die aufgabenkreise meiner Kontrollbetreuung betreffen die "Überwachung der Tätigkeiten der Bevollmächtigten in den Bereichen Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten". Meine Fragen dazu: Welche Rechte habe ich zur Überwachung der Bevollmächtigten? Kann ich z. B. bei der Bank der Betreuten die Offenlegung der Finanzen verlangen? Wie überwache ich genau die Tätigkeiten der Bevollmächtigten? Wie erstrecken sich meine Pflichten, gegenüber der Betreuten, der Bevollmächtigten und dem Amtsgericht gegenüber? Sind die Vergütungen in der Betreuung identisch? Ich bin ehrlich etwas ahnungslos... Ich danke vielmals für Eure Hinweise, vG H. |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,631
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Auskunftsansprüche gibts nur ggü dem Bevollmächtigten. Ab 1.1.23 soll sich das aber ändern.
Man nimmt mit dem Bevollmächtigten Kontakt auf und lässt sich die Unterlagen zeigen. Im Weigerungsfall beantragt man beim Gericht, den AK auf Vollmachtswiderruf zu erweitern. Vergütung ist wie bei Berufsbetreuern sonst.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 43
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Guten Morgen Herr Deinert,
vielen Dank! VG H. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2022
Beiträge: 21
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Hallo,
ich möchte mich hier diesem Thema mal anschließen. Vermögenssorge: Wir haben auch eine Kontrollbetreuung erhalten mit dem vorgenannten Aufgabenkreis. Hier die Frage: wie weit, darf ich das Vermögen, wenn ich merke das hier ein "schmuh" getrieben worden ist, prüfen. Sprich das Zeitfenster. Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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Ich würde mit ein bis 2 Jahren anfangen.
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2022
Beiträge: 21
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OK, Danke
![]() Bei einer alleinstehenden 84jährigen Frau, kann ich da mit Lebensmittel von wöchtenlich 50,00€ ausgehen? Grüße |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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Wenn derjenige von Sozialhilfe lebt, eher ja, sonst nein, weil das gerademal so viel wie der Sozialhilfesatz für Lebensmittel, etc. ist.
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich verstehe die Frage aus mehreren Günden nicht.
Wer ist hier "wir"? Zitat:
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#9 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Die Frage lässt sich so pauschal gar nicht beantworten. Es gibt Menschen, die viel für Lebensmittel ausgeben, etwa weil sie das aus einem früheren Lebensstandard gewohnt sind, und es gibt Menschen, die von Natur aus sparsam oder gar knauserig sind, und das sind mitnichten nur Sozialhilfeempfänger, es gibt auch genügend Rentner oder sogar wohlsituierte Menschen, die es mit Geldausgeben nicht so haben. Wenn man nur zum Discounter geht und jedes Sonderangebot ausnutzt, kommt man auch mit 50 € pro Woche sehr gut aus. Man muss dann halt einige Abstriche machen, z. B. bei frischem Obst und Gemüse, aber es geht. |
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin Bonny
Blöde Frage vorweg: Du bist zur Kontrollbetreuerin bzw. zum Kontrollbetreuer für jemand anders geworden, von dem/der die 84-jährige Dame betreut wird? Wenn ja, was willst Du kontrollieren? Ob der Butterkeks von deBeukelaer oder Dr.Oetker ist - oder ob es Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung gegeben hat? Lass Dir eine Aufstellung der Einnahmen und der Ausgaben sowie das Vermögensverzeichnis und bisherige Rechnungslegungen geben. Damit hast Du schon mal einen Überblick. Falls der/die bisherige BetreuerIn mit einem Betreuerprogramm Arbeitet, dann lass dir die Kontoverwaltung genauer: die einzelnen Konten als Excel-Dateien exportieren (Zeitraum: so lange wie möglich). Wenn Du Dich ein Wenig mit Excel auskennst, bekommst Du ganz schnell heraus, welches Geld wann, wieviel und wofür ausgegeben bzw. eingenommen wurde. Schneller geht es wohl kaum einen Überblick zu bekommen. Ebenso kannst Du damit auch Regel- und Unregelmäßigkeiten herausfinden und überprüfen, ob das zu den Haushalts-Charakteristika paßt oder nicht. Die frühe Frage, ob die Dame mit 50,00 € Lebensmitteln klarkommt oder nicht, ist sehr unglücklich: Die "Lebensmittel" werden hier unterschiedlich interpretiert. handelt es sich nur um reine Nahrungssmittel, oder ist die Seife, das Spülmittel, Zahncreme und Klopapier - was man zum Leben genauso selbstverständlich benötigt auch dabei? Wenn es nur ums Essen geht, knabbert eine alte Dame kaum noch etwas weg. Wenn sie genügsam ist, braucht sie für das Essen immer noch nicht mehr als 25,00 €. Ist sie nicht so genügsam, werden auch schon mal 200 - 500,00 € verdaut, weil es die Edel-Lecherchen von Fauchon sein müssen (das ist ein Extrem-Beispiel, aber kein Märchen). Andererseits bekommen ALG2 oder GruSi-Empfänger bei mir normalerweise 70,00 € pro Woche, mit denen sie bzgl. Nahrungsmitteln und Haushalt-Verbrauchskram klar kommen müssen. Für Klamotten und besondere Bedarfe gibt es extra Geld und gleichzeitig das beruhigende Wissen, das Reserven da sind, wenn's mal wieder wg. Stromnachzahlung oder kaputtem Handy brennt. Deshalb auch die unterschiedlichen Reaktionen auf die Frage... Versuche doch mal herauszustellen, was in der Vermögenssorge kontrolliert werden soll und welche Verdachtsmonente zu der Bestelllung der Kontrollbetreuung geführt haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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