Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbe verweigert Annahme der Unterlagen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute, ich wäre dankbar für einen kleinen Tipp. Folgender Fall: Betreuter ist verstorben, das Betreuungsgericht hat mir den Namen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.08.2014
Beiträge: 15
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Hallo Leute, ich wäre dankbar für einen kleinen Tipp. Folgender Fall: Betreuter ist verstorben, das Betreuungsgericht hat mir den Namen eines Bruders mitgeteilt und gemeint, die gesetzliche Erbfolge sei eingetreten und ich solle ihm die Unterlagen schicken. Das habe ich getan mit Kontounterlagen und Sparbuch. Eine unbezahlte Heimrechnung ist auch noch bei mir eingegangen, diese habe ich ebenfalls den Unterlagen beigefügt. Heute erhalte ich das Ganze zurück, der Bruder schreibt mir er lebe im Pflegeheim mit Pflegegrad 5 er habe kein Erbe angenommen und würde dies auch nicht tun, ich solle ihn in Ruhe lassen. Das Betreuungsgericht hat mich bereits bei der Mitteilung des evtl. Erben informiert, dass die Unterlagen nicht dort verwahrte werden könnten.
Was ist zu tun? Vielleicht hatte ja jemand einen Ähnlichen Fall. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Wenn noch Vermögen da ist und andererseits auch Forderungen, dann beantrage die Einsetzung eines Nachlasspflegers. Der darf dann die Unterlagen entgegen nehmen und sich darum kümmern. Mfg Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.08.2014
Beiträge: 15
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Vielen Dank für den Rat.
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Bei einem bekannten Erben setzt das NachG keinen Nachlasspfleger ein. Hat der Erbe evtl selbst einen Betreuer? Der Betroffene weiß offenbar nicht, dass man die Erbschaft auch durch Nichtstun
(Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist) angenommen hat. Ist denn noch Betreuervergütung offen? Ansonsten: Annahmeverweigerung der Unterlagen dem Gericht zur Kenntnis geben und dann die Akte in den Aktenkeller.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (29.07.2022 um 12:48 Uhr) |
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