Dies ist ein Beitrag zum Thema Mein erster Fall... HILFE, wie starte ich nun? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Klientin wurde verwahrlost in ihrer Wohnung aufgefunden und in einem zweimonatigen KH Aufenthalt wieder aufgepäppelt. Dabei wurde eine beginnende Demenz ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.07.2022
Ort: Hagen / NRW
Beiträge: 11
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Klientin wurde verwahrlost in ihrer Wohnung aufgefunden und in einem zweimonatigen KH Aufenthalt wieder aufgepäppelt. Dabei wurde eine beginnende Demenz diagnostiziert.
Sie ist nur bedingt orientiert, kann nicht mehr alleine leben. Per Beschluss (einstweilige Anordnung da Gefahr im Verzug) umfasst die Betreuung alle Aufgabenkreise. Das KH hat sie inzwischen in ein Heim zur Kurzzeitpflege überwiesen. Den Platz dort hat sie bis 21.8. Pflegestufe 2 wurde gewährt. Gestern wurde bereits bei der Bank die Betreuung angezeigt, außerdem hab ich sie im Heim besucht. So, nun, meine Frage: Wie ist nun die weitere sinnvoll(st)e Herangehensweise? Gibt es eine Art "Fahrplan"? Darf ich die Wohnung zeitnah begehen? (Schlüssel liegt laut Heimleitung bei Nachbarin). Darf ich in Schränke sehen wegen Vermögensgegenständen wie Schmuck, Bargeld? Darf man das alleine, sollte man einen Zeugen mitnehmen? |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 115
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Oh man, das finde ich schon etwas heftig für die erste Betreuung.
Wie sieht denn die bislang bekannte finanzielle Situation aus? Du sagtest, du warst bereits bei der Bank, da hast du vielleicht schon Umsätze des Kontos einsehen können? Wenn nicht ganz sicher ist, dass Vermögen/ Einkommen reicht um die Heimkosten abzudecken erstmal sehr schnell Antrag ans Sozialamt auf Übernahme ungedeckter Heimkosten stellen (geht fürs erste auch formlos). Und was ist nach der Kurzzeitpflege geplant, die ja schon am 21.08. endet? Kannst du mit der Betreuten sprechen was ihre Wünsche und Vorstellungen sind. Wenn du in die Wohnung gehst, dann möglichst mit Zusage der Betreuten und mit Zeugen. Aber vorrangig erstmal die Wohnsituation ab 22.08. klären (vollstationäre Pflege oder Rückkehr in Wohnung??) und wenn nötig Kosten für das Heim durch entsprechenden Antrag bei Sozialamt sicherstellen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.07.2022
Ort: Hagen / NRW
Beiträge: 11
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Es ist genug Vermögen vorhanden, die Kurzzeitpflege könnte verlängert werden, ab Mitte September steht ein Heimplatz in ihrer Heimatstadt zur Verfügung. Sie wünscht sich, nach hause zu können, allerdings hat sie nur ganz wenige "klare" Momente und als ich ihr sagte, dass das vermutlich nicht klappt, kicherte sie. Ich schlug dann ein Wohnheim im Stadtteil xy vor und sie meinte: Ach ja, da ist es auch schön.
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Anfrage ist so allgemein gehalten, dass ich dich bitte die Tipps die Horst dir in deinem Vorstellungsthraed gegeben hat als erstes zu beherzigen.
Wir müssen ja nicht ständig das Rad neu erfinden. ![]() Du könntest oder solltest dir z.B. erst mal eine Prioritätenliste erstellen. Meine Vorschreiberin hat ganz richtig gesagt, erst mal die weitere Versorgung der Dame zufriedenstellend sicherstellen und sich damit für weitere Entscheidungen Zeit verschaffen. Die Wohnungssicherung steht bestimmt nicht an erster Stelle die hat ja keine Beine und läuft nicht weg. |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Hört sich eigentlich nach einer netten Omi an. Gelten allgemein als Anfängerfälle. Da gibts ganz andere Kaliber.
Was heißt „genug Vermögen“? 5.000, 50.000. 500.000€? Und wie hoch ist das mtl Einkommen und die ja auch laufenden KdU? Evtl gibts einen Wohngeldanspruch, für diesen gilt genau wie für ergänzende Grusi derzeit ein Vermögensfreibetrag von 60.000 €. Nur wenige klare Momente hört sich nach mehr als PG 2 an. Wie ist der zustande gekommen, auf Veranlassung des KH-Sozialdienstes oder gabs den schon zuvor? PK anrufen. War vorher ein ambulanter Pflegedienst drin? Unbedingt mit dem Kontakt aufnehmen, was schief gelaufen ist. Du hast Einsichtsrecht in alle Krankenakten und Pflegedokus (inkl Recht von Kopien). Gibts einen Hausarzt (Krankenhaus/Heim fragen), den kontaktieren (auch welche Medikamente verschrieben sind). Gibts ein Trinkprotokoll im Heim? Haben die schon irgendwas an Biografiearbeit gemacht (evtl Heimsozialdienst)? Was steht in der Gerichtsakte, wer hat den Betreuungsantrag gestellt (=wichtiger Informant), Kopien von Sozialbericht und Gutachten machen (lassen), wenn sie nicht mitgeschickt wurden. Vorrang sollte die Rückkehr nach Hause haben (mit umfassender ambulanter Versorgung). Da ist dann meist die Orientierung besser. Wegen des Wohnungszutrittes: erst mal versuchen, die Zustimmung der Betreuten zu erhalten („um nach dem Rechten zu schauen). Auf jeden Fall dazu einen Zeugen mitnehmen (Verwandter?). Zur Erfassung von Vermögenswerten usw. Und natürlich von allem Erwähnten Notizen machen mit Namen, Tel.Nrn, email-Adressen, Versicherungsnummern usw. Schau mal auch mal hier: https://www.friesland.de/medien/doku...20100201110834
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (18.08.2022 um 17:51 Uhr) |
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#6 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Konkrete Infos bekommst du dazu aus der Pflege. Sich am besten mal mit der KZP unterhalten wie da die Sachlage, gerade unter Berücksichtung des Wunschs wieder zu Hause wohnen zu wollen eingeschätzt wird. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mir ist immer noch nicht klar nach was du fragst? Formaler oder inhaltlicher Ablauf? Beides? |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,316
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Moin,
hast Du eine passende Software? Häufig bieten diese Anbieter eine Checkliste an, was man alles so in Erfahrung bringen sollte um sich dann entsprechend vorstellen zu können. Damit würde ich beginnen. Der Leuchtturm |
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