Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen Betreuerbestellung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen,
ein Klient von mir hat durch einen Rechtsanwalt Beschwerde gegen die Betreuerbestellung eingereicht. Die Begründung folgt.
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Guten Morgen Zusammen,
ein Klient von mir hat durch einen Rechtsanwalt Beschwerde gegen die Betreuerbestellung eingereicht. Die Begründung folgt. Muss ich meinerseits in irgendeiner Form tätig werden ? Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung. Rose P.S. Der Klient ist dementiell verändert und von seiner Persönlichkeitsstruktur her sehr schwierig. Er leidet unter krankhaftem Geiz bis hin zur Selbstschädigung. ( Heimkosten sollten nicht bezahlt werden, Essen wird abgelehnt unter der Annahme dies würde mehr kosten.. ). |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Von selbst müssen Sie nichts machen. Die Betreuerbestellung bleibt wirksam, es sei denn, das Landgericht erlässt einen Aussetzungsbeschluss nach § 64 Abs. 3 FamFG. Das heißt, sie haben derzeit weiterhin alle Betreuerpflichten.
Zu dem Antrag dürften Sie in Kürze angehört werden, genau wie die Betreungsbehörde und der Sachverständige. Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, behalten Sie dennoch ihren Vergütungsanspruch: https://openjur.de/u/730560.html
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
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Hallo,
ist mir auch passiert und es gab Gelegenheit zur Stellungnahme. Später kam dann die Betreuungsaufhebung. Ich habe nun in dieser Betreuung nichts mehr zu tun ... und das Heim plant eine Anregung zur Prüfung einer Einrichtung zur gesetzlichen Betreuung. Das Gericht wird sich weiter damit beschäftigen müssen.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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