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Beschwerde gegen Betreuerbestellung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen Betreuerbestellung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen, ein Klient von mir hat durch einen Rechtsanwalt Beschwerde gegen die Betreuerbestellung eingereicht. Die Begründung folgt. Muss ...


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Alt 20.09.2022, 08:10   #1
Club 300
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
Standard Beschwerde gegen Betreuerbestellung

Guten Morgen Zusammen,
ein Klient von mir hat durch einen Rechtsanwalt Beschwerde gegen die Betreuerbestellung eingereicht. Die Begründung folgt.
Muss ich meinerseits in irgendeiner Form tätig werden ?
Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung.
Rose
P.S. Der Klient ist dementiell verändert und von seiner Persönlichkeitsstruktur her sehr schwierig. Er leidet unter krankhaftem Geiz bis hin zur Selbstschädigung. ( Heimkosten sollten nicht bezahlt werden, Essen wird abgelehnt unter der Annahme dies würde mehr kosten.. ).
Rose40 ist offline  
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Alt 20.09.2022, 08:46   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
Standard

Von selbst müssen Sie nichts machen. Die Betreuerbestellung bleibt wirksam, es sei denn, das Landgericht erlässt einen Aussetzungsbeschluss nach § 64 Abs. 3 FamFG. Das heißt, sie haben derzeit weiterhin alle Betreuerpflichten.

Zu dem Antrag dürften Sie in Kürze angehört werden, genau wie die Betreungsbehörde und der Sachverständige.

Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, behalten Sie dennoch ihren Vergütungsanspruch: https://openjur.de/u/730560.html
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.09.2022, 11:28   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
ist mir auch passiert und es gab Gelegenheit zur Stellungnahme.
Später kam dann die Betreuungsaufhebung. Ich habe nun in dieser Betreuung nichts mehr zu tun ... und das Heim plant eine Anregung zur Prüfung einer Einrichtung zur gesetzlichen Betreuung.
Das Gericht wird sich weiter damit beschäftigen müssen.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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