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Wechsel Vormund-Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel Vormund-Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Betreuung von einem Amtsvormund übernommen. Welche Unterlagen muß der Vorgänger überreichen? Hilfegewährung erfolgt noch gem SGB ...


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Alt 12.10.2022, 13:05   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Wechsel Vormund-Betreuung

Hallo,


ich habe eine Betreuung von einem Amtsvormund übernommen.


Welche Unterlagen muß der Vorgänger überreichen?


Hilfegewährung erfolgt noch gem SGB VIII, was Anforderungen beim kostenträger nicht vereinfacht.
Tomas11 ist offline  
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Alt 29.11.2022, 06:41   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard keine antworten hier?

das ist mir aufgefallen,
das verwirrt mich
sonneimregen ist offline  
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Alt 29.11.2022, 16:56   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Die gesetzlichen Muss-Vorschriften kann ich Dirnicht nennen. Aber ich würde im Prinzip die gleichen Ungterlagen von ihm verlangen, wie ich sie von einem Vorbetreuer verlangen würde.
Also alles, bis auf die Korrespondenz mit dem Gericht und dem bzw. der Betreuten.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.11.2022, 12:06   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Ist tatsächlich das Gleiche. § 1890 BGB ist ja sogar eigentlich die Bestimmung für Vormundschaften. Also ist der gesamte Schriftverkehr in Bezug auf die gesetzliche Vertretung (an den neuen gesetzlichen Vertreter) herauszugeben und eine Schlussrechnung zu erstellen.

Ggf muss der Amtsvormund alles kopieren; zum Akteneinsichsrecht nach § 68 SGB VIII gehört auch das Recht auf Kopien.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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