Dies ist ein Beitrag zum Thema Neu formulierter Aufgabenkreis anstatt Vermögenssorge im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mein Gericht fragt, ob der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" aufgehoben werden kann und stattdessen der Aufgabenkreis "Informationsrechte über das Vermögen nebst ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Moin,
mein Gericht fragt, ob der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" aufgehoben werden kann und stattdessen der Aufgabenkreis "Informationsrechte über das Vermögen nebst Belegansprüche" sowie die "Geltendmachung und Durchsetzung sozialrechtlicher Anbsprüche aller Art" eingerichtet werden soll. Finde ich dazu Kommentare oder haben Kollegen Erfahrungen? Grüße Der Leuchtturm |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
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Das würde nur dann reichen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine vom Betreuer zu veranlassende Kontobewegungen vorkommen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin moin
Hat Dein Gericht zufällig irgendwo einen Wettbewerb für schwachsinnige Wortverschwurbelungen bei gleichzeitiger Problemmaximierung aufgetan? Die Vorschläge "Informationsrechte über das Vermögen nebst Belegansprüche" sowie die "Geltendmachung und Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche aller Art" wären schon mal preisverdächtig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Was soll der Aufgabenkreis heißen?
Die Bank darf dir Kontoauszugskopien schicken, aber Du darfst sie nicht bestellen, weil die etwas kosten? Jedenfalls wäre das so unglücklich formuliert. Was kann denn der Betreute nicht, bzw. um was sollst Fu dich mit dem Aufgabenkreis kümmern? |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Ich denke mal, die wollen sich die Prüfung der Rechnungslegung sparen.
Mein Betreuter macht tatsächlich alles selber auf Seinen Konto. Nachtrag: Da es bei meinen Betreuten auch um Verselbstständigung geht, habe ich der Anregung mal zugestimmt. Es wird spannend und ich werde berichten. Geändert von Leuchtturm-H (30.12.2022 um 17:44 Uhr) |
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#6 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
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Zitat:
![]() In der Tat gibt es viele Betreute, da muss man als Betreuer die Kontrolle bzw. ein Auge auf deren Geld haben, aber selbst aktiv zu werden, ist (erstmal) nicht unbedingt erforderlich. Insofern ist dieser verschwurbelte AK im Prinzip gar nicht so schlecht. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#7 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin moin
Ok, so verschwurbelt kann für den Übergang auch ganz hilfreich sein. Bisher habe ich mir immer damit beholfen, dass ich mit den Betreuten besprochen habe, ob sie auf die Vermögenssorge verzichten wollen. Wenn sie es gut finden, dass ich zumindest Zusicht auf das Konto habe, dann haben sie diese Online ermöglicht, was bei Anträgen ganz hilfreich ist, weil man die Kontoauszüge nicht benötigt (Buchungsausdrucke genügen). ich weiß nicht, wie Behörden darauf reagieren, wenn man als BetreuerIn mit dem verschwurbelten Aufgabenbereich etwas von ihnen haben will. Kann sein, dass es eine Menge Überzeugungsarbeit benötigt, eine brauchbare Zusammenarbeit hinzubekommen. Daher wäre ich über Erfahrungsberichte von Leuchtturm dankbar (wenn es so weit ist). Einen fröhlichen Jahreswechsel wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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Zitat:
Mittlerweile ist man hier dazu übergegangen, die Formulierung "Vermögenssorge zur Kontoeinsicht ohne die Girokontoführung" zu verwenden, damit auch dem in Sachen Sprachverständnis weniger bewanderten Bankjuristen verständlich wird, dass aktive Einflussnahme ("Kontoführung") und Informationsgewinn ("Kontoeinsicht"), also aktives Handeln und passives Beobachten, verschiedene Dinge sind. |
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