Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Neu formulierter Aufgabenkreis anstatt Vermögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neu formulierter Aufgabenkreis anstatt Vermögenssorge im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, mein Gericht fragt, ob der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" aufgehoben werden kann und stattdessen der Aufgabenkreis "Informationsrechte über das Vermögen nebst ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.12.2022, 13:20   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard Neu formulierter Aufgabenkreis anstatt Vermögenssorge

Moin,

mein Gericht fragt, ob der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" aufgehoben werden kann und stattdessen der Aufgabenkreis "Informationsrechte über das Vermögen nebst Belegansprüche" sowie die "Geltendmachung und Durchsetzung sozialrechtlicher Anbsprüche aller Art" eingerichtet werden soll.

Finde ich dazu Kommentare oder haben Kollegen Erfahrungen?

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2022, 13:32   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
Standard

Das würde nur dann reichen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine vom Betreuer zu veranlassende Kontobewegungen vorkommen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2022, 15:21   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
Standard

Moin moin


Hat Dein Gericht zufällig irgendwo einen Wettbewerb für schwachsinnige Wortverschwurbelungen bei gleichzeitiger Problemmaximierung aufgetan?

Die Vorschläge "Informationsrechte über das Vermögen nebst Belegansprüche" sowie die "Geltendmachung und Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche aller Art" wären schon mal preisverdächtig.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2022, 15:54   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Was soll der Aufgabenkreis heißen?

Die Bank darf dir Kontoauszugskopien schicken, aber Du darfst sie nicht bestellen, weil die etwas kosten?

Jedenfalls wäre das so unglücklich formuliert.

Was kann denn der Betreute nicht, bzw. um was sollst Fu dich mit dem Aufgabenkreis kümmern?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2022, 16:05   #5
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard

Ich denke mal, die wollen sich die Prüfung der Rechnungslegung sparen.

Mein Betreuter macht tatsächlich alles selber auf Seinen Konto.

Nachtrag:

Da es bei meinen Betreuten auch um Verselbstständigung geht, habe ich der Anregung mal zugestimmt. Es wird spannend und ich werde berichten.

Geändert von Leuchtturm-H (30.12.2022 um 17:44 Uhr)
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2022, 16:22   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Ich denke mal, die wollen sich die Prüfung der Rechnungslegung sparen.
Das gute daran: Du kannst sie Dir auch sparen

In der Tat gibt es viele Betreute, da muss man als Betreuer die Kontrolle bzw. ein Auge auf deren Geld haben, aber selbst aktiv zu werden, ist (erstmal) nicht unbedingt erforderlich.
Insofern ist dieser verschwurbelte AK im Prinzip gar nicht so schlecht.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2022, 20:18   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
Standard

Moin moin


Ok, so verschwurbelt kann für den Übergang auch ganz hilfreich sein.

Bisher habe ich mir immer damit beholfen, dass ich mit den Betreuten besprochen habe, ob sie auf die Vermögenssorge verzichten wollen. Wenn sie es gut finden, dass ich zumindest Zusicht auf das Konto habe, dann haben sie diese Online ermöglicht, was bei Anträgen ganz hilfreich ist, weil man die Kontoauszüge nicht benötigt (Buchungsausdrucke genügen).


ich weiß nicht, wie Behörden darauf reagieren, wenn man als BetreuerIn mit dem verschwurbelten Aufgabenbereich etwas von ihnen haben will. Kann sein, dass es eine Menge Überzeugungsarbeit benötigt, eine brauchbare Zusammenarbeit hinzubekommen.

Daher wäre ich über Erfahrungsberichte von Leuchtturm dankbar (wenn es so weit ist).


Einen fröhlichen Jahreswechsel wünscht
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2023, 10:19   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

... Aufgabenkreis "Informationsrechte über das Vermögen nebst Belegansprüche"
Ich halte diese Formulierung für sinnvoll. Es gibt bei den hiesigen Banken häufig "Experten" in der Rechtsabteilung, die den früher "Vermögenssorge ohne Kontoführung" genannten Aufgabenbereich aus Unkenntnis, Angst oder warum auch immer falsch interpretierten. "ohne Kontoführung" wurde nämlich dann gerne so interpretiert, dass dem Betreuer nicht nur die Kontoführung, sondern auch der Blick auf die Kontoumsätze, z.B. via entsprechend eingeschränktem Onlinezugang, verwehrt blieb.

Mittlerweile ist man hier dazu übergegangen, die Formulierung "Vermögenssorge zur Kontoeinsicht ohne die Girokontoführung" zu verwenden, damit auch dem in Sachen Sprachverständnis weniger bewanderten Bankjuristen verständlich wird, dass aktive Einflussnahme ("Kontoführung") und Informationsgewinn ("Kontoeinsicht"), also aktives Handeln und passives Beobachten, verschiedene Dinge sind.
volki ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40