Dies ist ein Beitrag zum Thema Ende Betreuung durch Tod der Betreuten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin
Die Frage ob Erben auch die Erben sind oder sogar auch alle Erben sind, mußt Du nicht klären ...
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin moin
Die Frage ob Erben auch die Erben sind oder sogar auch alle Erben sind, mußt Du nicht klären - das ist deren Job. Insbesondere, wenn es ordentlich was zu erben gibt, müssen sie mit einem Erbschein nachweisen, dass sie erben und wer alles ErbIn ist. Frech gesagt: Man erbt nur MIT Schein allein. Also dürfen die Erben den Erbschein und ggf. die Vollmachten (für die fehlenden MitberbInnen) mitbringen, wenn sie etwas wollen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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