Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung zu Anhörungsterminen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
In einem Betreuungsverfahren, es geht es um eine Aufgabenkreiserweiterung, soll die stark demente Betreute angehört werden. Der psychiatrische Gutachter schreibt, ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 101
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In einem Betreuungsverfahren, es geht es um eine Aufgabenkreiserweiterung, soll die stark demente Betreute angehört werden. Der psychiatrische Gutachter schreibt, dass es sinnvoll wäre wenn ich sie zur Anhörung ins Gericht begleite, ich wäre dafür am geeignetsten. Die Betreute ist halt stark dement, unruhig und ich bin inzwischen eine wichtige Bezugsperson, die sie kennt und der sie vertraut. Der Richter sieht das auch so. Ich soll die Betreue also persönlich nun zum Anhörungstermin begleiten. Inhaltlich in Bezug auf die Aufgabenkreiserweiterung ist meine Anwesenheit völlig irrelevant. Ich soll nur das Erscheinen der Betreuten sicher stellen.
Zeitaufwand wäre ca.2 h, 40km Fahrweg für mich, wenn ich mein Auto nehme, ansonsten ca. 4 h. Der Pflegedienst hat keine Kapazitäten zur Begleitung. Mit anderen völlig fremden Personen würde sie nicht wahrscheinlich nicht mitgehen oder unterwegs weglaufen etc. ( Geld wäre aber nicht das Problem). Ich habe dem Richter dann geschrieben, dass ich kein Taxidienst bin und meine Aufgabe nur die rechtliche Betreuung, nicht die tatsächliche Betreuung sei und die Anhörung bitte in die Häuslichkeit der Betreuten verlegt werden soll. Darauf kam heute die Antwort des Richters:" Ihre Auffassung wird hier nicht geteilt. Zu ihrem Aufgabenkreis zählt explizit auch die Vertretung der Betroffenen vor Gerichten. Dieser Aufgabenbereich umfasst selbstverständlich auch die Begleitung der Betroffenen zu anstehenden gerichtlichen Terminen." Habe ich da irgendwas, vielleicht mit der Betreuungsrechtsreform verpasst? |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
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Zitat:
Zitat:
Richtig wäre dann folgendes Verfahren: Du organisierst - auf Kosten der Betreuten - deren Transport zum Gericht (ggf. mit pflegerischer Begleitperson) und fährst selbst auch dorthin. Da dies normalerweise mit erheblichem Aufwand verbunden ist - sofern heutzutage überhaupt möglich - erscheint aber eine Anhörung in der häuslichen Umgebung der Betreuten sowohl in deren aber auch aus ökonomischer Sicht der einzig wahre Weg. Dies sollte auch dem Herrn Richter einleuchten. Ggf. kannst Du ja bei Gericht die Übernahme der Transportkosten für die Betreute beantragen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, was gibt Dir die Sicherheit, deine Anwesenheit wäre völlig irrlevant? Es geht um die Erweiterung deines Aufgabenkreises und das liegt, ob wesentlich oder nicht, doch in deiner Verantwortung. Wäre dann nur noch die Kostenfrage zu klären.
MfG |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Die Vertretung „vor Gericht“ meint nicht das Betreuungsgericht, sondern andere Verfahren. Beim Betreuungsgericht ist der Betreute selbst verfahrensfähig (§ 275 FamFG) und die Rechtsvertretung obliegt einem Verfahrenspfleger (§ 276 FamFG). Der Betreuer ist eigenständiger Verfahrensbeteiligter (§ 274 FamFG) und DARF daher teilnehmen, kann natürlich auch als Zeuge geladen werden.
Wenn die Betreute es nicht zur Anhörung schafft, ist die Betreuingsbehörde für die Vorführung zuständig (§ 278 Abs. 5-7 FamFG). Aber die entscheidende Frage: warum nicht zuhause, ist doch nach § 280 FamFG der Normalfall?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 101
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Die Betreute wünscht auch, dass der Richter (wie alle anderen ;-) ) zu ihr nach Hause kommt. Es ist aber natürlich für den Richter bequemer und deutlich zeitsparender die Anhörung im Gericht zu machen. Nur darum geht es. Ist auch nicht das erste Mal, dass ich bei diesem Richter diskutieren muss. Wenn sich das im Gericht rumspricht, dass ich alle Betreute zu Anhörungen vorfahre und begleite, dann hab ich bald viel zu tun. Allein schon deswegen will ich das gar nicht erst anfangen.
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 116
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Zitat:
Am Wohnort der Betroffenen sicherlich nicht, frühestens doch wohl mit dem Betreten des Gerichtsgebäudes. Strenggenommen sogar erst mit dem Betreten des Richterzimmers. Das wäre meine Argumentationsschiene. Vielleicht hat der Richter ja eine belastbare Fundstelle zur Hand, die bei der Lösung hilfreich ist. |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,349
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Moin,
bei gewerblicher Beförderung von behinderten Menschen ist ein Personenbefördrungsschein notwenig: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-...derungsschein/ Da wir ordnungsrechtlich ein Gewerbe anmelden müssen und gemäß § 1896 BGB von einer geistigen Behinderung auszugehen ist, würde ich die Dame nicht im eigenen PKW mitnehmen. Mein Gericht hat das auch akzeptiert. Grüße Der Leuchtturm |
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Aus rein pragmatischer Sicht würde ich mir überlegen, ob ich - die Betreute abhole und zum Gericht begleite - die Betreute von wem anders begleiten lasse und auch komme - den Richter zu einem Hausbesuch einlade und ggf. abhole Für mich ist es kein Problem auch mal das Taxi zu spielen, sofern es kein Standard wird. Dafür sorge ich aber auch schon. Es wird durchaus akzeptiert, wenn ich den Transport ablehne, weil ich sonst mein Auto grundreinigen und wochenlang lüften müßte (die Richter machen dann Hausbesuch - nette Fahrt zusammen). Hauptgedanke ist immer: - Wie hoch ist der Mehraufwand? - Was springt dabei für mich heraus? - Paßt beides Zusammen? - Habe ich da Bock drauf? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
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@ Imre,
Volle Zustimmung meinerseits ![]() Besonders gute Idee in diesem Zusammenhang: Zitat:
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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