Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vater (in Betreuung) verstorben, wie geht es nun weiter?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vater (in Betreuung) verstorben, wie geht es nun weiter? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ah ja, das sind die Gerichtskosten selbst, die natürlich anfallen. Behörden (und Gerichte) arbeiten ja nicht umsonst. Der Freibetrag zu ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 01.07.2024, 16:50   #21
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Ah ja, das sind die Gerichtskosten selbst, die natürlich anfallen. Behörden (und Gerichte) arbeiten ja nicht umsonst. Der Freibetrag zu Lebzeiten lag bei 25.000 €. Die Forderung wird vererbt, genau wie alle anderen Schulden im Erbfall. Einwenden (Kostenbeschwerde) kann man, wenn das Vermögen zu Lebzeiten (Stichtag jeweils 1.1.) eben nicht die 25.000 überschritt.

Die JVEG-Auslagen dürften die Kosten des Sachverständigen (§ 280 FamFG) gewesen sein. Ggf auch die eines Verfahrenspflegers.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2024, 20:49   #22
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

Manche Behörden arbeiten umsonst, aber nicht kostenlos...

Aber hier könnte auch bereits Verjährung eingetreten sein, das müsste dann auch moniert werden...
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2024, 13:05   #23
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.08.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 17
Standard

Mir war nicht bekannt, dass Kosten/Gebühren hier anfallen. Ich war mehrmals bei Gericht und wurde davon nicht in Kenntnis gesetzt
Dann werde ich mal wg. teils evtl. Verjährung Einspruch einlegen und dann bezahlen. Danke Eurer Antworten.
WienFan ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2024, 14:32   #24
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Die Verjährungsfrist beträgt hier allerdings 4 Jahre (statt der üblichen 3), § 6 GNotKG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2024, 16:04   #25
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

Die 4 Jahre allerdings Tag zu Tag 4 Jahre, bei den Auslagen und der ersten Jahresgebühr kann daher schon Verjährung eingetreten sein.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40