Dies ist ein Beitrag zum Thema Jahresbericht ans Betreuungsgericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle Zusammen,
ich mache dieses Jahr das erste Mal den Jahresbericht als Betreuerin an das Betreuungsgericht und das nach ...
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02.02.2023, 17:56 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26
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Jahresbericht ans Betreuungsgericht
Hallo alle Zusammen,
ich mache dieses Jahr das erste Mal den Jahresbericht als Betreuerin an das Betreuungsgericht und das nach neuem Betreuungsrecht. Wo ich nicht mit klar komme mit der Begrifflichkeiten "Betreuungsziel/wunsch, "Ziel erreicht ja oder nein". Und das für alle Bereiche, da wir dort die Betreuung haben mein Mann und ich. Was soll man denn da schreiben? Mein ist Autist, fast nonverbal, kann man gerade so seine Wünsche äußern, was er essen möchte, ob er rausgehen möchte. Aber z.B mit Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Regelung behördlicher Angelegenheiten und den Rest, dass hat unser Sohn überhaupt nicht auf dem Schirm. Was heißt denn "Betreuungsziel/wunsch", "Ziel erreicht ja oder nein". Was heißt denn hier Ziel erreicht oder auch nicht bzw. Betreuungsziel/wunsch.? Mit meinem Kind kann ich mich nicht darüber unterhalten, weil kognitiv dazu garnicht in der Lage ist.. Hab ich dann das Ziel nicht erreicht? Kann mir jemand mal Licht ins Dunkel bringen? LG Jedi |
02.02.2023, 23:27 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
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Normalerweise sollst du im Anfangsbericht die Ziele (und Wünsche der betreuten Person) gemeinsam mit der betreuten Person notieren. An denen wird dann gemeinsam gearbeitet und im Jahresbericht darüber Bericht erstattet. Wenn das nicht geht, dann geht das nicht. Da wird sich kein Gericht beschweren.
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