Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenbereich im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe einen Betreuten, der regelmäßig den Notruf mißbraucht, weshalb mir das Gericht den Aufgabenbereich "Entscheidung über die Telekommunikation einschließlich ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.02.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 15
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Ich habe einen Betreuten, der regelmäßig den Notruf mißbraucht, weshalb mir das Gericht den Aufgabenbereich "Entscheidung über die Telekommunikation einschließlich seiner elektronischen Kommunikation" übertragen will. Hat jemand Erfahrung damit? Ich weiß nicht so richtig, wie das zu händeln wäre.
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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In Bezug auf den Notruf dürfte das technisch auf Anruferseite tatsächlich nicht möglich sein. Aber in der Polizei/Feuerwehrleitzentrale dürfte der Betreute doch schon bekannt sein. Die werden nicht darum kommen, auch künftig zu prüfen, ob ein Notfall vorliegt oder nicht. Was sich der Richter da vorstellt, weiß ich auch nicht. Festnetz abmelden? Da bräuchte man einen EV, um eine Neuanmeldung zu verhindern - und dann gäbe es ja auch noch Prepaidhandys. Wahrscheinlich hat sich der Polizeichef beim Richter beschwert. Und jetzt kann man ja schön sagen, der Betreuer kümmert sich. Wahrscheinlich, damit die Beschwerden einen neuen
adressaten kriegen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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