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Antrag Betreuerwechsel von BeWo angeregt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag Betreuerwechsel von BeWo angeregt im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ein Klient hat sich in den letzten Monaten immer mehr zurück gezogen und Termine mit mir oder dem ...


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Alt 17.02.2023, 15:17   #1
Club 300
 
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Standard Antrag Betreuerwechsel von BeWo angeregt

Hallo Zusammen,
ein Klient hat sich in den letzten Monaten immer mehr zurück gezogen und Termine mit mir oder dem BeWo nicht mehr regelmäßig wahrgenommen. Laut BeWo ist die Ursache hierfür das ich ihm eine Sparkarte eingerichtet habe ( Abholung am Automaten möglich ) und er das Geld nicht mehr mit BeWo gemeinsam einteilt / verwaltet. Es ist kein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet, mein Klient sieht selbst ein das er über seine Finanzen keinen ausreichenden Überblick hat.
Ich habe dem BeWo mitgeteilt das es selbstverständlich bei der Sparkarte bleibt ( mein Klient findet das klasse ) und eine Termintreue anderweitig wieder hergestellt werden muss. Vorgestern suche ich meinen Klienten auf und er teilt mir, im Beisein einer BeWo Mitarbeiterin mit, das er einen Betreuerwechsel wünscht. Ich bin aus allen Wolken gefallen, das Verhältnis war grundsätzlich wirklich gut. Begründung: er wünscht sich einen Betreuer der besser mit dem BeWo zusammen arbeitet. Die BeWo Mitarbeiterin ist wohl fälschlicherweise der Ansicht das ein EiWi vorliegt da sie meinte: Herr W. kann sich dann das Geld wöchentlich bei einem ortsansässigen Betreuer abholen, dafür ist ihr Büro ja zu weit weg. Ich habe mich vergewissert das mein Klient die Sparkarte behalten möchte und zweimal nachgefragt ob er wirklich einen Wechsel wünscht was er bejaht hat. Direkt darauf angesprochen ob er das unter dem Einfluß vom BeWo macht verneint er dies. Andere Gründe als den oben benannten konnte er nicht angeben. Gecheckt wohin die Reise geht ( zurück zu Bargeldauszahlungen es sei denn er bleibt in diesem Punkt hart ) hat er nicht wirklich. Ich wollte eigentlich meinen Bericht an das Gericht tippen, vorab mein Einverständnis geben und gut ist. Oder habe ich abzuwarten das mein Klient den Antrag auf Wechsel bei Gericht stellt ? Das ein BeWo Anbieter so einen Einfluss nimmt ( was ich im Zweifel nicht beweisen kann ) behagt mir überhaupt nicht. Würdet ihr hier irgendwie tätig werden oder schlicht dem Wunsch des Klienten folgen ?
Bin gespannt auf Eure Rückmeldung
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 17.02.2023, 16:05   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Standard

Wenn der Betreute darum bittet, dass man seinen Wunsch dem Gericht übermittelt, sollte man das fairnishalber tun. Aber auch den eigenen Standpunkt dazu und dass man befürchtet, dass es eine Einflüsterung Dritter sein könnte (immer im Konjunktiv formulieren). Es wird ja eh eine Anhörung des Betreuten geben. Danach sieht man weiter.
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Horst Deinert

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Alt 17.02.2023, 16:26   #3
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Benutzerbild von mimi91
 
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In jedem Fall würde ich einen Situationsbericht ans Gericht schicken, aber ohne auf einen möglichen Betreuerwechsel einzugehen, denn der ist ja noch nicht beantragt.


Hat der Betreute dich gebeten, seinen Wunsch ans Gericht zu geben? Dann würde ich das tun und abwarten.


Es wäre vielleicht auch angezeigt, die Leitung des Bewo über die Situation bezgl der Finanzen zu informieren.


Wenn das Bewo über die Änderung (was ist eine Sparkarte?) nicht informiert war: das wäre sinnvoll und der Zusammenarbeit dienlich gewesen, insbesondere, wenn er tatsächlich mit seinen Finanzen nicht umgehen kann. Bislang war er doch scheinbar zufrieden mit der Geldeinteilung. Wer hatte die Idde mit der "Sparkarte"?
mimi91 ist offline  
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Alt 17.02.2023, 16:40   #4
Club 300
 
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Beiträge: 330
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Hallo Horst,
vielen Dank für die Rückmeldung ! Ich habe jetzt sachlich geschrieben das er, so wie gesagt, einen Betreuer wünscht der besser mit dem BeWo zusammen arbeitet. Kurze Anmerkung das es Differenzen zwischen dem BeWo und mir hinsichtlich der Handhabung des Bargelds gab. Das ist die Wahrheit und ja: im Anhörungstermin hat man ja noch einmal Gelegenheit in Ruhe zu sprechen.

- Mein Klient muss doch in jedem Fall den Antrag selbst bei Gericht stellen, meine Information an das Gericht kann seinen Antrag nicht ersetzen ? Hier hatte ich mich nur kurz gefragt ob er in seinem Antrag vielleicht noch einen anderen / wahren Grund angibt. Das war alles so komisch irgendwie.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 17.02.2023, 16:50   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
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Beiträge: 776
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Er muss dafür nicht selbst einen Antrag stellen.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 17.02.2023, 16:58   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
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Hallo Rose, im Betreuungsverfahren gibt es keine Anträge im formellen Sinn (§ 23 FamFG). Es sind alles Anregungen, die kann jeder geben (§ 24 FamFG). Auch zB ein Arzt, Heimleiter, Verwandte oder ein BeWo. Nur beschwerdeberechtigt sind die nicht.
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Horst Deinert

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Alt 17.02.2023, 17:08   #7
Club 300
 
Registriert seit: 11.03.2014
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Hallo Mimi,
die Sparkarte habe ich ihm eingerichtet weil er sich damit unabhängiger fühlt. ( Sparkarte = keine Kartenzahlung möglich aber Abhebung am Geldautomat, Ich überweise wöchentlich vom Giro an die Sparkarte ). Alles mit BeWo abgesprochen.

Vorher habe ich ihm einmal monatlich Bargeld vorbei gebracht, mein Klient hat das zusammen mit BeWo eingeteilt und ist auch mit denen einkaufen gegangen. Das fiel nach dem Einrichten der Sparkarte weg weil: siehe da er kann es alleine und findet das richtig gut.

Es stimmt schon das mein Klient seitdem weniger Termine wahrnimmt und hin und wieder abtaucht da " das Geld nicht mehr zieht ". Dieses Problem muss meiner Meinung nach aber anders gelöst werden.

Liebe Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 17.02.2023, 18:21   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin moin


also mal ganz unabhängig von der Mitteilung an das Betreuungsgericht, dass der Betreute ggf. einen Betreuerwechsel wünscht. (Wenn er dich darum bittet, ist es Dein Job, sprich mit ihm ab, wer die Anregung gibt).


Es geht vielleicht doch eher um das liebe Geld:
Mit der Sparkarte ist eine Regelung getroffen, mit der der Betreute Dich weniger sehen muss (die Kohle kommt ja auch so) - aber auch mit dem BW nicht so viel zu tun hat.

Er muss (oder ggf. will) das Geld ja nicht mehr dort zum Einteilen abgeben. Könnte es vielleicht sein, dass das sich die MitarbeiterInnen des BW jetzt ärgern, weil derBetreute auch dort nicht mehr über das Geld zu ködern ist? Anstelle des bisherigen Bratkartoffelverhältnisses muss man sich ja auch dort etwas einfallen lassen, um den Betreuten "handzahm" zu kriegenn(Das geht nicht nur Dir so).

Vielleicht hätte das BW ja deshalb lieber eine/n BetreuerIn, der oder die dieses Problem auch für das BW gleich mit löst. (Träumen ist ja nicht verboten...)


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.02.2023, 11:24   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Hallo Rose,
der von dir geschilderte Fall ist leider gar nicht mal so selten.
Hast du denn den aktuellen Hilfeplan bezüglich der Zielplanung, nach dem das ambulant betreute Wohnen arbeitet und mit dem Kostenträger abrechnet, vorliegen? Siehe hierzu § 117 SGB IX und § 118 SGB IX.



Wenn nicht, und du hast den Aufgabenkreis Ämter-Behörden und Gesundheit, bitte anfordern.


Entweder dort oder vom zuständigen Kostenträger. Dann weißt du zunächst mal, was Bewo mt welchem Stundensatz (und welcher Bgründung) beantragt hat. Fällt nun ein Ziel, hier die Übersicht über die Finanzen samt Geldauszahlung weg, und der Kostenträger erfährt davon (zum Beispiel durch dich), wird dies natürlich dem Bewo nicht mehr vergütet...ggf. muß ein neuer Hilfeplan aufgrund Anpassung an den veränderten Bedarf geschrieben werden.


Ich hatte schon Fälle, wo die rechtliche Betreuung ganz engagiert zusammen mit der Betreuten an deren Verselbstständigung gearbeitet hatte, dann kam Bewo rein wegen einem temporär auftretenden zu bearbeitenden Bedarf, und ruck zuck war der Bedarf innerhalb eines Jahres nach Beginn der Betreuung auf ein Vielfaches gestiegen.

Auch hier wurde die rechtliche Betreuung von der Zielplanung des Hilfeplanes regelrecht ausgeschlossen, was natürlich nicht geht, wenn offenkundig ist, dass die die Ressourcen des Leistungsberechtigten in eine völlig andere Richtung andeuten.
Hier kann durch dich als Betreuerin eine zur Klärung der Bedarfe eine Gesamtplankonferenz § 119 SGB IX einberufen werden.


Ich schreibs mal zynisch: auch beim Bewo herrscht das Konstrukt der Querschnittsfinanzierung: ein paar Kracherfälle, ein paar mittelanstrengende und ein paar leichtere Fälle, sonst verschleißt auch der Bewobetreuer schneller als man gucken kann...(was ich als Mensch und SozPäd natürlich nachvollziehen kann), und das heißt, dass Zielplanungen und Hilfebedarfe auch schonmal dort formuliert werden, wo dieser Bedarf andererseits gedeckt (aufgelöst, bearbeitet, wie auch immer) oder weggefallen ist, damit temporär weiter bewilligt wird.
Es geht mitunter sogar soweit, dass einige Anbieter am liebsten gänzlich an der rechtlichen Betreuung vorbei arbeiten und diese komplett raus halten wollen, (Stichwort kostendeckendes und streßfreies Arbeiten)


Ich bin sowohl selbst als rechtliche Betreuung (nunmehr aber ausserhalb des berechtigten Personenkreises nach § 99 SGB IX) als auch hauptberuflich im Fallmanagement der Eingliederungshilfe und somit an der Schnittstelle tätig, und habe diesbezüglich schon so manches erlebt, gehört und gesehen.
Auch, dass mancherorts rechtliche Betreuer "als störend" in der Bewobetreuung wahrgenommen werden. Das sollte so nicht sein, denn es ist gewünscht, dass das Helfernetzwerk zusammen arbeitet.
Siehe hierzu §§ 19 SGB IX, § 91 SGB IX § 96 SGB IX.


Ich empfehle eine offene Kommunikation im Rahmen einer beim Kostenträger beantragten Gesamtplankonferenz hinsichtlich des Rehabilitationsbedarfes. Erhellend in diesem Zusammenhang ist auch der im psychiatrischen Gutachten zur Einrichtung der rechtlichen Betreuung beschriebene Rehabilitationsbedarf und die reellen Möglichkeiten zur Erreichung der Ziele der Eingliederungshilfe (§ 90 SGB IX).
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 19.02.2023, 11:34   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 885
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ich habe auch vermehrt Fälle mit einem bestemmten BeWo-Anbieter, der gerne Betreuerwechsel anregen lässt. In diesen Fällen hatte ich jeweils Probleme mit der Kontrolle der Arbeit, die meines Erwachtens mangelhaft bis gar nicht erfolgte (... Kaffeekränzchen..) Man ließ mich keine Dokus einsehen und versuchte meine Anliegen dahingehend abzuwimmeln, dass man die Selbstbestimmung des Betreuten schützen müsse.

... und plötzlich gab es Anregungen für Betreuerwechsel, die neuen Betreuer waren auch schon vorgestellt worde, die Betreuten hatten unterschrieben, dass sie einen Wechsel wollten. Wußten im Nachhinein aber gar nicht warum und was sie unterschrieben hatten...
Marsupilami ist offline  
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